360° EnergieStG eKommentar
Hinweis!
Der EnergieStG eKommentar ist exklusiver Bestandteil des Verlagsmoduls Stollfuß PraxisKommentar Steuerrecht und kann separat nicht bestellt werden.
Weitere Information erhalten Sie unter: kundenservice@stollfuss.de
Kundenservice-Telefon: 0228-724-6002
Das Energiesteuergesetz 360° im Blick mit dem EnergieStG eKommentar!
Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Bilanzierungspraxis. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° EnergieStG eKommentars und erlangen sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für ihren beruflichen Erfolg.
Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° EnergieStG eKommentar – so behalten Sie das Energiesteuerrecht rundum im Blick!
- Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
- Verständlicher und systematischer Aufbau
- Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
- Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
- Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
- So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata
Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
Einlagerer als Steuerschuldner
Das FG Hamburg hat entschieden, dass der Einlagerer auch dann zum Steuerschuldner wird, wenn er den Lagerinhaber beauftragt, eingelagertes Gasöl an einen Kunden zu übergeben und beim Beladen des Tanklastzugs mit zugelassenen Kennzeichnungsstoffen zu versehen, die Kennzeichnung aber wegen der – ohne Wissen des Einlagerers - manipulierten Kennzeichnungsanlage unterbleibt. Vgl. Sie dazu die aktuelle Kommentierung von Herrn Matthias Falkenberg zu § 8 EnergieStG in unserem eKommentar EnergieStG.
EuGH-Entscheidung „Girelli Alcool“
Der EuGH hatte in der Sache Girelli Alcool (EuGH v. 18.4.2024, C-509/22, ZfZ 2024, 346) das Auslaufen verbrauchsteuerpflichtigen Alkohols in einem Steuerlager zu beurteilen, das auf das Versehen eines Angestellten zurückzuführen war, der es nach dem Umfüllen des Alkohols versäumt hatte, das Ventil eines Tanks zu schließen. Vgl. Sie dazu die aktuelle Kommentierung von Herrn Matthias Falkenberg zu § 8 EnergieStG in unserem eKommentar EnergieStG.
Energiesteuerentlastung mittels IVVA
Ab dem 1.1.2027 kann der Entlastungsantrag nur noch online abgegeben werden, mittels der Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA), einer in das Zoll-Portal integrierten Online-Anwendung. Vgl. Sie die aktuelle Kommentierung von Herrn Matthias Falkenberg zu § 8 EnergieStG in unserem eKommentar EnergieStG.
Energieerzeugnisse im Lager ohne Lagerstätte
Energieerzeugnisse sind bis zur Inbesitznahme durch den Empfänger, d.h. während des Transports durch den Inhaber des Steuerlagers ohne Lagerstätte zum Dritten, als im Lager ohne Lagerstätte befindlich zu betrachten. Vgl. Sie die aktuelle Kommentierung von Herrn Matthias Falkenberg zu § 8 EnergieStG in unserem eKommentar EnergieStG.
Zur Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokumentes (e-VD)
Fraglich ist, ob eine Steuerentlastung nach § 8 Abs. 7 EnergieStG in Betracht kommen kann, wenn ein Versand ohne erforderliches elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD) durchgeführt wird. Lesen Sie die kritische Auseinandersetzung mit u.a. dieser spannenden Fragestellung von Herrn Matthias Falkenberg in der Kommentierung zu § 8 EnergieStG.
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Behörden/Institutionen |
---|---|
Rechtsgebiete: | Umsatz- u. Verkehrsteuern |
Erscheinungsform: | Online |
ISBN: 978-3-08-179500-3
Herausgeber
Dr. Mirko Wolfgang Brill
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
c·k·s·s Rechtsanwälte Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht
Köln
Matthias Falkenberg
Generalzolldirektion, Direktion IX
Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ), Dienstort Plessow
Berlin
Wolf-Dietrich Glockner
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
GSG-Partner Gergolla Schnabel Glockner Steuerberater Rechtsanwalt PartGmbB
Düsseldorf
Dr. Thomas Möller (bis 31.12.2020)
Hauptzollamt Osnabrück
Gastdozent der Bundesfinanzakademie
Referent der Bundessteuerberaterkammer
Osnabrück
Stefan Pelz (seit 1.1.2021)
Ass. jur.
Hauptzollamt Osnabrück
Hochschule Osnabrück
Melle
Sven Pohl
Rechtsanwalt
SKW Schwarz Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Hamburg
Martin Teufel
Generalzolldirektion, Direktion IX
Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ), Dienstort Sigmaringen
Sigmaringen