360° FZulG eKommentar

Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zum Forschungszulagengesetz den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.

Der eKommentar zum Forschungszulagengesetz ist Bestandteil folgender Fachportale:

Das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung 360° im Blick mit dem FZulG eKommentar!

Das neue Forschungszulagengesetz bereits im Gesetzgebungsprozess permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert. Dazu eine intelligente Vernetzung mit den eKommentaren EStG und KStG. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° FZulG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.

Der 360° eKommentar FZulG informiert ausführlich über die ab 01.01.2020 geltende Rechtslage. Durch den 360° eKommentar werden Berater und ihre Mandanten in die Lage versetzt, die Fördermöglichkeiten möglichst umfassend auszuschöpfen.

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

Durch die Einfügung des neuen § 10 Abs. 2a FZulG durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024, BGBl. I 2024 wird es ab dem 1.1.2025 möglich, auch Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer durch Anrechnung zu kürzen und so Liquidität zu sichern.

Aktuelles Muster zur Berechnung der Forschungszulage ab dem 28.3.2024, in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.3.2024, BGBl. I 2024, Nr. 108.

Durch die Änderung von § 3 Abs. 2 FZulGBV nach Art. 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes vom 12.4.2024, BGBl. I 2024 Nr. 122, wurde mit Wirkung ab dem 18.4.2024 die Gültigkeit der Bescheinigung i.S.d. § 6 FZulG, welche vor oder während eines FuE-Vorhabens beantragt wird, auf längstens drei zukünftige Wirtschaftsjahre begrenzt. Zur besseren Verständlichkeit gibt der 360° FZulG eKommentar ein einfaches Beispiel.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen
Rechtsgebiete: Zölle, Verbrauch- u. Aufwandsteuern
Erscheinungsform: Online
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ISBN: 978-3-08-178010-8

Herausgeber

Alexander Strecker
Rechtsanwalt, Steuerberater
Carlé Korn Stahl Strahl Partnerschaft mbB
Köln