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360° GrEStG eKommentar
Hinweis!
Der GrEStG eKommentar ist exklusiver Bestandteil des Verlagsmoduls Stollfuß PraxisKommentar Steuerrecht und kann separat nicht bestellt werden.
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Das Grunderwerbsteuergesetz 360° im Blick mit dem GrEStG eKommentar!
Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Beratungspraxis. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° GrEStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.
Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° GrEStG eKommentar – so behalten Sie das Grunderwerbsteuerrecht rundum im Blick!
- Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
- Verständlicher und systematischer Aufbau
- Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
- Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
- Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
- So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata
Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
Frau Klink geht in ihrer Kommentierung zu § 4 GrEStG ausführlich auf das Urteil des BFH vom 28.2.2024 (II R 45/21) zur Steuerbefreiung beim Grundstückserwerb aus Anlass des Übergangs von öffentlich-rechtlichen Aufgaben ein.
Prof. Dr. Jochum geht in seiner Kommentierung zu § 9 GrEStG ausführlich auf das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 2.11.2023, 12 K 12052/21, zur Einbeziehung von Kompensationszahlungen an einen Dritten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ein.
Prof. Dr. Griesar geht in seiner Kommentierung ausführlich auf den durch das Jahressteuergesetz 2024 geplanten neuen § 1 Abs. 4a GrEStG ein. Dieser soll zur Vereinfachung des Rechts und zur Schaffung von Rechtssicherheit und -klarheit nun die Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Vermögen einer Gesellschaft gesetzlich definieren.
Nach dem durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 15.12.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 411) neu eingefügten § 24 GrEStG werden Personengesellschaften bis zum Ablauf des 31.12.2026 weiterhin für Zwecke der Grunderwerbsteuer als Gesamthand fingiert. Lesen Sie dazu alles Wissenswerte bei Sanna in Griesar/Jochum, eKomm Ab 1.1.2024–31.12.2026, § 24 GrEStG.
Zu den Vorrausetzungen der Rückgängigmachung von Erwerbsvorgängen vor Eigentumsübergang bei nicht vollzogenem Eigentumswechsel hat das FG Köln am 14.6.2023 (5 K 308/22, StEd 2023, 701) sich dahingehend geäußert, dass die abschließende Bewertung des Vorgangs maßgeblich von der Bestimmung der Interessen der am Übertragungsvorgang beteiligten Personen abhänge. Dabei träfe den Steuerschuldner eine erhöhte Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts und zur Bestimmung der wechselseitigen Interessenlagen. Die Entscheidung des FG Köln v. 14.6.2023 (5 K 308/22) ist nicht rechtskräftig (Rev. BFH: II R 24/23). Mehr hierzu erfahren Sie bei Egner/Schneidereit in Griesar/Jochum, eKomm GrEStG, ab 21.12.2022, § 16 GrEStG Rz. 19.
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen |
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Rechtsgebiete: | Grunderwerb- u. Grundsteuer |
Erscheinungsform: | Online |
ISBN: 978-3-08-179100-5
Herausgeber
Prof. Dr. Patrick Griesar, Steuerberater
Steinhaus | Prof. Dr. Griesar Partnerschaftsgesellschaft mbB, Steuerberater Rechtsanwälte
Wiesbaden
Prof. Dr. Georg Jochum
Zeppelin Universität
Friedrichshafen
Autoren
Prof. Dr. Thomas Egner
Steuerberater
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Prof. Dr. Patrick Griesar
Steuerberater
Steinhaus | Prof. Dr. Griesar Partnerschaftsgesellschaft mbB, Steuerberater Rechtsanwälte
Wiesbaden
Prof. Dr. Georg Jochum
Zeppelin Universität
Friedrichshafen
Martha Klink
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Dipl. Finanzwirtin
Kanzlei Klink
Traunstein
Dr. Thomas Sanna
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
Sonntag & Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte PartG
Augsburg
Julian Schneidereit, M.Sc.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Betriebliche Steuerlehre
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Sonja Stockburger, M.Sc.
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Betriebliche Steuerlehre
Otto-Friedrich-Universität Bamberg