360° GrStG eKommentar
Hinweis!
Der GrStG eKommentar ist exklusiver Bestandteil des Verlagsmoduls Stollfuß PraxisKommentar Steuerrecht und kann separat nicht bestellt werden.
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Das Grundsteuergesetz 360° im Blick mit dem GrStG eKommentar!
Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Beratungspraxis. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° GrStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.
Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° GrStG eKommentar – so behalten Sie das Grundsteuerrecht rundum im Blick!
- Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
- Verständlicher und systematischer Aufbau
- Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
- Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
- Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
- So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata
Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
§ 40 GrStG Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Das GrStG i.d.F. des Gesetzes v. 26.11.2019 (BGBl. I 2019, 1794) gilt ab dem 1.1.2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG). Das bisherige GrStG i.d.F. des Gesetzes v. 7.8.1973 (BGBl. I 1973, 965), zuletzt geändert durch Gesetz v. 19.12.2008 (BGBl. I 2008, 2794), findet bis zum 31.12.2024 Anwendung (§ 37 Abs. 2 GrStG). Die einzelnen Bundesländer haben aufgrund der Öffnungsklausel nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG die Möglichkeit, hiervon ganz oder teilweise abweichende Regelungen zu treffen. Geltung hat dies nicht nur für das grundsteuerliche Bewertungsrecht, sondern auch für die Regelungen des GrStG. Hiervon Gebrauch gemacht haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Sie haben eigene Ländermodelle eingeführt. Dem Bundesmodell mit Abweichungen folgen die Bundesländer Saarland und Sachsen. In den übrigen Bundesländern gilt das Bundesmodell.
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Behörden/Institutionen |
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Rechtsgebiete: | Grunderwerb- u. Grundsteuer |
Erscheinungsform: | Online |
ISBN: 978-3-08-178600-1
Herausgeber
Professor (a.D.) Dr. Georg Schnitter Rechtsanwalt und Steuerberater Oberhausen
Dipl. Kfm. Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern und Gesellschaftsrecht Industrie und Handelskammer zu Köln