360° StromStG eKommentar
Hinweis!
Der StromStG eKommentar ist exklusiver Bestandteil des Verlagsmoduls Stollfuß PraxisKommentar Steuerrecht und kann separat nicht bestellt werden.
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Kundenservice-Telefon: 0228-724-6002
Das Stromsteuerrecht 360° im Blick mit dem StromStG eKommentar!
Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Beratungspraxis sowie der Finanzverwaltung. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt ist von Berufsträgern aus Ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° StromStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.
Ihr 360°-Wissensvorsprung für eine optimale Beratung:
- Kompakte Kommentierung, konzentriert auf das Wesentliche
- Klarer, systematischer Aufbau
- Kommentierung (und Aktualisierung) verschiedener Anwendungszeiträume
Einzigartige Kommentierungsarchive: Die Kommentierungen bleiben auch nach zwischenzeitlicher Aktualisierung weiterhin zitierfähig. Alle Kommentierungsänderungen (auch zu früheren Gesetzesfassungen) bleiben dauerhaft zugänglich - Hinweise zu drohenden Gesetzesverschärfungen und laufenden Gesetzgebungsverfahren, damit noch rechtzeitig reagiert werden kann
- Ergänzende Inhalte zu jeder Vorschrift, z. B. Arbeitshilfen (u. a. Stromsteueranmeldung, Antrag auf Steuerentlastung für die Landstromversorgung), ABC-Darstellungen, Gesetzesmaterialien
- Vielfältige Texterschließungs- und Zugangsmöglichkeiten (z. B. sind die Tatbestandsmerkmale im Gesetzestext direkt mit den entsprechenden Abschnitten der jeweiligen Kommentierung verlinkt)
Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Erklärungen
Eine Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Erklärungen unter Wegfall der Alternative des Papierformulars tritt gemäß § 3 Abs. 4 VStDÜV nach Ablauf des dritten Jahres, das auf die Bekanntgabe des Vorliegens von organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die elektronische Einreichung folgt, ein. Dies ist für die ersten Erklärungen und Anträge mit Ablauf des Jahres 2024 – mithin ab dem 1.1.2015 – der Fall.
Stromsteuerbefreiung und Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht
Fraglich ist, ob der Begriff der Anlage im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Stromsteuergesetzes (StromStG) anders auszulegen ist als der Begriff der Anlage im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG i.V.m. § 12b Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der Stromsteuerdurchführungsverordnung (BFH Anh. Verf. VII R 5/24.)
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Behörden/Institutionen |
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Rechtsgebiete: | Umsatz- u. Verkehrsteuern |
Erscheinungsform: | Online |
ISBN: 978-3-08-179550-8
Herausgeber
Dr. Mirko Wolfgang Brill
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
c·k·s·s Rechtsanwälte Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht
Köln
Bernd Kalker
Rechtsanwalt
WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH
Düsseldorf
Bassam Khazzoum
Steuerberater, Dipl.-Ökonom
E.ON SE
Bochum