360° StromStG eKommentar
Hinweis!
Der StromStG eKommentar ist exklusiver Bestandteil des Verlagsmoduls Stollfuß PraxisKommentar Steuerrecht und kann separat nicht bestellt werden.
Weitere Information erhalten Sie unter: info@stollfuss.de
Kundenservice-Telefon: 0228-724-6002
Das Stromsteuerrecht 360° im Blick mit dem StromStG eKommentar!
Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Beratungspraxis sowie der Finanzverwaltung. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt ist von Berufsträgern aus Ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° StromStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.
Ihr 360°-Wissensvorsprung für eine optimale Beratung:
- Kompakte Kommentierung, konzentriert auf das Wesentliche
- Klarer, systematischer Aufbau
- Kommentierung (und Aktualisierung) verschiedener Anwendungszeiträume
Einzigartige Kommentierungsarchive: Die Kommentierungen bleiben auch nach zwischenzeitlicher Aktualisierung weiterhin zitierfähig. Alle Kommentierungsänderungen (auch zu früheren Gesetzesfassungen) bleiben dauerhaft zugänglich - Hinweise zu drohenden Gesetzesverschärfungen und laufenden Gesetzgebungsverfahren, damit noch rechtzeitig reagiert werden kann
- Ergänzende Inhalte zu jeder Vorschrift, z. B. Arbeitshilfen (u. a. Stromsteueranmeldung, Antrag auf Steuerentlastung für die Landstromversorgung), ABC-Darstellungen, Gesetzesmaterialien
- Vielfältige Texterschließungs- und Zugangsmöglichkeiten (z. B. sind die Tatbestandsmerkmale im Gesetzestext direkt mit den entsprechenden Abschnitten der jeweiligen Kommentierung verlinkt)
Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Die geplanten Änderungen durch das „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ sollten ursprünglich zum 1. Januar 2025 in Kraft treten (Art. 7 des Entwurfs). Der Bundestag hat am Freitag, den 18.10.2024, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf beraten. Weil jedoch in der namentlichen Abstimmung statt der erforderlichen 367 Stimmen lediglich 232 Abgeordnete ihr Votum abgegeben hatten, war die Beschlussfähigkeit des Bundestages nicht gegeben und es wurde nicht über den Gesetzentwurf abschließend abgestimmt. Vor der Auflösung des Bundestages und Neuwahl am 23.2.2025 wurde das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr abgeschlossen und muss daher von der neuen Bundesregierung erneut eingebracht werden.
Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Erklärungen
Eine Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Erklärungen unter Wegfall der Alternative des Papierformulars tritt gemäß § 3 Abs. 4 VStDÜV nach Ablauf des dritten Jahres, das auf die Bekanntgabe des Vorliegens von organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die elektronische Einreichung folgt, ein. Dies ist für die ersten Erklärungen und Anträge mit Ablauf des Jahres 2024 – mithin ab dem 1.1.2015 – der Fall.
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Behörden/Institutionen |
---|---|
Rechtsgebiete: | Umsatz- u. Verkehrsteuern |
Erscheinungsform: | Online |
ISBN: 978-3-08-179550-8
Herausgeber
Dr. Mirko Wolfgang Brill
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
c·k·s·s Rechtsanwälte Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht
Köln
Bernd Kalker
Rechtsanwalt
WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH
Düsseldorf
Bassam Khazzoum
Steuerberater, Dipl.-Ökonom
E.ON SE
Bochum