360° UStG eKommentar
Hinweis!
Der UStG eKommentar ist exklusiver Bestandteil des Verlagsmoduls Stollfuß PraxisKommentar Steuerrecht und kann separat nicht bestellt werden.
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Das Umsatzsteuergesetz 360° im Blick mit dem UStG eKommentar!
Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Bilanzierungspraxis. Dazu eine intelligente Vernetzung mit dem etablierten UStG Kommentar von „Reiß | Krauesel | Langer“. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° UStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.
Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° UStG eKommentar: Anlassbezogen, kompakt, mit wertvollen Gestaltungsempfehlungen und Handlungsalternativen
- Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
- Verständlicher und systematischer Aufbau
- Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
- Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
- Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
- So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata
Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
§ 4 Nr. 14 UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Weber ergänzt die ausführliche Darstellung zu den heilberuflichen und steuerpflichtigen Tätigkeiten um:
- BMF v. 29.4.2024, III C 3 - S 7117-j/21/10002 :004, BStBl I 2024, 726
- BFH v. 25.9.2024, XI R 17/21
§ 14a UStG Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
Mit Urteilen v. 17.7.2024, XI R 34/22 (XI R 38/19) und v. 17.7.2024, XI R 35/22 (XI R 14/20), hat der BFH im Anschluss an das EuGH-Urteil v. 8.12.2022, C-247/21, Luxury Trust Automobil, HFR 2023, 195, entschieden, dass die nachträgliche Korrektur von Rechnungen im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung entfaltet. Nach § 31 Abs. 5 Satz 1 UStDV kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 oder § 14a UStG enthält oder Angaben in der Rechnung unzutreffend sind. Die Berichtigung einer Rechnung kann nach der bisherigen EuGH- und BFH-Rechtsprechung zwar unter bestimmten Bedingungen Rückwirkung entfalten.
§ 14 UStG Ausstellung von Rechnungen
Ferdinand Huschens zeigt topaktuell die wesentlichen Neuerungen zur Einführung der eRechnung zum 1.1.2025 auf: Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024, BGBl. I 2024, Nr. 108 wurde § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8 UStG mit Wirkung v. 1.1.2025 durch folgende Sätze (2 bis 6) ersetzt.
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare |
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Rechtsgebiete: | Umsatz- u. Verkehrsteuern |
Erscheinungsform: | Online |
ISBN: 978-3-08-178300-0
Herausgeber
Frank Fritsch
Regierungsdirektor
Bundesrechnungshof
Frank Henseler
Oberamtsrat
Bundeszentralamt für Steuern
Ferdinand Huschens
Diplom-Finanzwirt
Bundesministerium der Finanzen
Prof. Dieter Kies
Fachhochschule Ludwigsburg
Franz Kirch
Rechtsanwalt, Steuerberater
PwC Köln
Tanja Koch
Diplom-Finanzwirtin
OFD Rheinland
David Koisiak
Rechtsanwalt, Steuerberater
PwC Köln
Michael Langer
Regierungsdirektor
Bundesministerium der Finanzen
Peter Mann
Diplom-Finanzwirt
OFD Rheinland
Sandra Matthes
Diplom-Finanzwirtin
Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen
Wolfgang Püschner
Oberrechnungsrat
Bundesrechnungshof
Peter Sobotta
Steueroberamtsrat
Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Christian Weber
Diplom-Finanzwirt
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein