360° UStG eKommentar

Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zum Umsatzsteuergesetz den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.

Der eKommentar zum Umsatzsteuergesetz ist Bestandteil folgender Fachportale:

Das Umsatzsteuergesetz 360° im Blick mit dem UStG eKommentar!

Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Bilanzierungspraxis. Dazu eine intelligente Vernetzung mit dem etablierten UStG Kommentar von „Reiß | Krauesel | Langer“. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° UStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.

Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° UStG eKommentar: Anlassbezogen, kompakt, mit wertvollen Gestaltungsempfehlungen und Handlungsalternativen

  • Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
  • Verständlicher und systematischer Aufbau
  • Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
  • Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
  • Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
  • So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

§ 4 Nr. 14 UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

Weber ergänzt die ausführliche Darstellung zu den heilberuflichen und steuerpflichtigen Tätigkeiten um:

  • BMF v. 29.4.2024, III C 3 - S 7117-j/21/10002 :004, BStBl I 2024, 726
  • BFH v. 25.9.2024, XI R 17/21

§ 14a UStG Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

Mit Urteilen v. 17.7.2024, XI R 34/22 (XI R 38/19) und v. 17.7.2024, XI R 35/22 (XI R 14/20), hat der BFH im Anschluss an das EuGH-Urteil v. 8.12.2022, C-247/21, Luxury Trust Automobil, HFR 2023, 195, entschieden, dass die nachträgliche Korrektur von Rechnungen im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung entfaltet. Nach § 31 Abs. 5 Satz 1 UStDV kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 oder § 14a UStG enthält oder Angaben in der Rechnung unzutreffend sind. Die Berichtigung einer Rechnung kann nach der bisherigen EuGH- und BFH-Rechtsprechung zwar unter bestimmten Bedingungen Rückwirkung entfalten.

§ 14 UStG Ausstellung von Rechnungen

Ferdinand Huschens zeigt topaktuell die wesentlichen Neuerungen zur Einführung der eRechnung zum 1.1.2025 auf: Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024, BGBl. I 2024, Nr. 108 wurde § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8 UStG mit Wirkung v. 1.1.2025 durch folgende Sätze (2 bis 6) ersetzt.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare
Rechtsgebiete: Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Online
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ISBN: 978-3-08-178300-0

Herausgeber

Frank Fritsch
Regierungsdirektor
Bundesrechnungshof

Frank Henseler
Oberamtsrat
Bundeszentralamt für Steuern

Ferdinand Huschens
Diplom-Finanzwirt
Bundesministerium der Finanzen

Prof. Dieter Kies
Fachhochschule Ludwigsburg

Franz Kirch
Rechtsanwalt, Steuerberater
PwC Köln

Tanja Koch
Diplom-Finanzwirtin
OFD Rheinland

David Koisiak
Rechtsanwalt, Steuerberater
PwC Köln

Michael Langer
Regierungsdirektor
Bundesministerium der Finanzen

Peter Mann
Diplom-Finanzwirt
OFD Rheinland

Sandra Matthes
Diplom-Finanzwirtin
Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen

Wolfgang Püschner
Oberrechnungsrat
Bundesrechnungshof

Peter Sobotta
Steueroberamtsrat
Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Christian Weber
Diplom-Finanzwirt
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein