360° VersStG eKommentar
Hinweis!
Der VersStG eKommentar ist exklusiver Bestandteil des Verlagsmoduls Stollfuß PraxisKommentar Steuerrecht und kann separat nicht bestellt werden.
Weitere Information erhalten Sie unter: info@stollfuss.de
Kundenservice-Telefon: 0228-724-6002
Das Versicherungsteuergesetz 360° im Blick mit dem VersStG eKommentar!
Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Bilanzierungspraxis. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° VersStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.
Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° VersStG eKommentar – so behalten Sie das Versicherungsteuerrecht rundum im Blick!
- Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
- Verständlicher und systematischer Aufbau
- Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
- Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
- Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
- So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata
Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
Zur Auslegung des Versicherungsteuergesetzes (VersStG) bei einer Kautionsrückversicherung und Irrtum über die Steuerpflicht
Sind Vertragsparteien irrtümlich davon ausgegangen, dass die Zahlung eines Versicherungsentgelts nicht der Versicherungsteuer unterliegt, ist die Versicherungsteuer nicht in den gezahlten Prämien enthalten. Dementsprechend ist die Herausrechnung der Versicherungsteuer aus den festgestellten und vereinnahmten Entgelten fehlerhaft, BFH v. 18.4.2024, V R 17/22, BFH/NV 2024, 1316.
Die Entscheidung hat Bedeutung in allen Fällen, in denen ein Versicherungsunternehmen Risiken für andere Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitute übernimmt.
Einzelheiten und aktuelle Hinweise finden Sie in der aktuellen Kommentierung zu § 1 VersStG von Dr. Rolf Schmidt im eKommentar VersStG.
Steuerbarkeit nach § 1 Abs. 2 VersStG
Die aus dem Jahr 2012 stammende Fassung der Steuerbarkeitsregelung in § 1 Abs. 2 VersStG erwies sich insoweit als streitbefangen, als es um die Frage der Steuerbarkeit der Versicherung von im Drittland belegenen Risiken ging, die von im EWR niedergelassenen Versicherern gedeckt werden (dazu ausführlich Schmidt, UVR 2024, 267, 270). Dies führte letztendlich zu der durch das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften v. 3.12.2020 (BGBl. I 2020, 2659) erweiterten und aktuell gültigen Fassung, die in § 1 Abs. 2 Satz 2 (neu) im Drittland belegene Risiken, die von in Deutschland ansässigen Versicherungsnehmern versichert werden, ausdrücklich erfasst. Einzelheiten und aktuelle Hinweise finden Sie in der aktuellen Kommentierung zu § 1 VersStG von Dr. Rolf Schmidt im eKommentar VersStG.
Anwendung von § 4 VersStG
Der BFH hat seine Rechtsprechung hinsichtlich der Frage konkretisiert, ob § 4 (Abs. 1) Nr. 1 VersStG aufgrund des sich aus § 2 Abs. 2 VersStG ergebenden Fehlens eines Versicherungsverhältnisses anzuwenden ist. Einzelheiten und aktuelle Hinweise finden Sie in der aktuellen Kommentierung zu § 4 VersStG von Dr. Rolf Schmidt im eKommentar VersStG.
Befreiung einer Unfall-Krankenhaustagegeldversicherung von der Versicherungsteuer
Das FG Köln vertritt die Auffassung, dass eine Unfall-Krankenhaustagegeldversicherung (UKHTG) gemäß § 4 Nr. 5 Satz 1 VersStG (jetzt § 4 Abs. 1 Nr. 5) von der Versicherungsteuer befreit ist (FG Köln v. 17.1.2024, 2 K 870/21). In dem entschiedenen Fall knüpfte der Rechtsstreit an die Frage an, ob hier deswegen eine von der Steuerbefreiung ausgenommene Unfallversicherung im Sinne von § 4 Nr. 5 Satz 2 VersStG vorliegt. Einzelheiten und aktuelle Hinweise finden Sie in der aktuellen Kommentierung zu § 4 VersStG von Dr. Rolf Schmidt im eKommentar VersStG.
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen |
---|---|
Rechtsgebiete: | Umsatz- u. Verkehrsteuern |
Erscheinungsform: | Online |
ISBN: 978-3-08-179800-4
Herausgeber
Dr. Rolf Schmidt, Ministerialrat im Bundesministerium der Finanzen