Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung Kommentar
252,00 €
Preise zzgl. MwSt
Die Vorteile des Gosch Kommentar zur AO
- Systematischer Aufbau und schnelle Orientierung dank vieler ABC Schlagworte
- Umfassende AO FGO Kommentare zu verfahrensrechtlichen Vorschriften
- Viele Abgabeordnung (AO) Kommentar Online-Mehrwerte im Print- und Online-Abo
Immer auf der sicheren Seite mit dem „Gosch“ AO Kommentar!
Der „Gosch“ bietet umfassende Kommentierungen zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Wissenschaftlich fundiert, meinungsbildend und immer aktuell! Mit Kommentierungen zum JStG 2020, AbzStEntModG, ATADUmsG, sog. StAbwG, PKoFoG, GvSchulG, Verordnung zur Änderung der KassenSichV (bei § 146a AO); ebenfalls bereits berücksichtigt wurde u.a. bei §§ 238 AO der BVerfG-Zinsbeschluss vom 8.7.2021.
Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren als Schwerpunkt
Ein Schwerpunkt liegt in der Kommentierung der AO-Vorschriften zum Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren (inkl. Steuerordnungswidrigkeiten), für die Prof. Dr. Andreas Hoyer als Mitherausgeber fachlich zuständig ist. Dabei werden Änderungen immer aktuell aufgenommen.
Auf die Praxis ausgerichtet
Der Kommentar ist konsequent ausgerichtet an den Bedürfnissen der Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufen, die bei Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung und mit Klageverfahren für ihre Mandanten tätig werden. Zahlreiche typografisch hervorgehobene Beratungshinweise und eine wissenschaftlich fundierte und kritische Auseinandersetzung mit Auffassungen der Finanzverwaltung bieten wertvolle Hilfestellungen für eine erfolgreiche Abwehrberatung im Streitfall.
Der einheitliche und systematische Aufbau der Kommentierungen in Anlehnung an den Aufbau der einzelnen Paragrafen ermöglicht zudem eine schnelle Orientierung. Viele praktische ABC-Schlagworte helfen im Einzelfall.
Die Schwerpunkte des Kommentars zur Abgabeordnung (AO) zusammengefasst:
- Kommentierungen zu den verfahrensrechtlichen AO-Vorschriften
- Kommentierungen zum Steuerstrafrecht und zum Steuerverfahrensrecht (§§ 369 – 412 AO)
- Umfassender AO FGO Kommentar für Streitigkeiten vor den Finanzgerichten und dem BFH
- Querschnittsdarstellung zum EuGH-Verfahrensrecht (derzeit nur in digitaler Form, d.h. online und auf DVD)
- Vollständige Auswertung von Urteilen, Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Schrifttum
Hochkarätige Herausgeber:
Prof. Dr. Dietmar Gosch Rechtsanwalt, Steuerberater, Vorsitzender Richter am BFH a. D., Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Für das Steuerstrafrecht und das Steuerstrafverfahren:
Prof. Dr. Andreas Hoyer Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Erstklassige Richter, Rechtsanwälte, Steuerberater und Rechtsprofessoren aus der Praxis veröffentlichen als Autoren im Gosch Kommentar zur Abgabeordnung (AO).
Den Abgabeordnung (AO) Kommentar im Print- und Online-Abo
Folgende Online-Mehrwerte sind im Abgabeordnung (AO) Kommentar Print- und Online-Abo enthalten:
- Online-Zugang zum AO|FGO Kommentar: Mit allen Inhalten und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.
- Fuhrmann / Kraeusel / Schiffers, 360° AO eKommentar + Hennigfeld / Rosenke, 360° FGO eKommentar
Unsere modernen Online-Kommentare mit blitzschnellen Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen – intelligent vernetzt mit dem AO|FGO Kommentar (Gosch). - eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift: Mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.
Aktuell in der 186. Lieferung (November 2024):
Mit der 186. Aktualisierungslieferung werden zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht und dabei auch aktuelle Gesetzesänderungen berücksichtigt. So kommentiert Professor Tibor Schober die ab 1.1.2024 in Kraft getretenen neuen Vorschriften der §§ 14a und 14b AO, welche durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz eingeführt worden sind. Bei § 14b AO weist der Autor bereits auf die geplante Änderung durch das vom Bundestag bereits in 2. und 3. Lesung beschlossene JStG 2024 hin. Im Rahmen seiner Kommentierungen berücksichtigt er auch die zu diesen beiden neuen Vorschriften mit BMF-Schreiben vom 29.12.2023 eingeführten AEAO-Regelungen, wobei der AEAO zu § 14a AO durch das BMF-Schreiben vom 22.3.2024 schon wieder geändert bzw. erweitert worden ist. Auch Georg Güroff berücksichtigt im Rahmen einer vollständigen Beitragsaktualisierung zu seiner Kommentierung von § 122 AO (Bekanntgabe des Verwaltungsakts) aktuelle Gesetzesänderungen, so die durch das Postmodernisierungsgesetz ab 1.1.2025 in Kraft tretende Viertages-Fiktion, die gem. Art. 97 § 1 Abs. 15 EGAO für nach dem 31.12.2023 bekanntgegebene oder elektronisch zum Abruf bereitgestellte Verwaltungsakte die bisherige Dreitages-Fiktion ablöst. Zudem kommentieren Johann Seipl und Eleonora Stelle § 393 AO (Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren) vollständig neu und berücksichtigen dabei u.a. die AStBV 2023/2024.
Aktuell in der 185. Lieferung (September 2024):
Mit der 185. Aktualisierungslieferung werden zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht und dabei auch wieder aktuelle Gesetzesänderungen berücksichtigt. So überarbeitet Professor Franceska Werth ihre Kommentierung zu § 352 AO (Einspruchsbefugnis bei der einheitlichen Feststellung) und berücksichtigt dabei die zum 1.1.2024 in Kraft getretene Neufassung der Vorschrift, welche durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz eingeführt worden ist. Auch die in diesem Zusammenhang zu beachtenden Neuerungen des AEAO zu dieser Vorschrift auf Grund der BMF-Schreiben vom 29.12.023 und vom 22.3.2024 werden von der Autorin verarbeitet. Auch Dr. Petra Kunz berücksichtigt im Rahmen Ihrer vollständigen Neubearbeitung ihrer Kommentierung zu § 181 AO die durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz zum 1.1.2024 eingeführte Neufassung und kommentiert auch die zuvor ergangenen Gesetzesänderungen durch das sog. DAC7-UmsG. Dieses Änderungsgesetz hat auch die Vorschrift des § 158 AO (Beweiskraft der Buchführung) wesentlich geändert. Dr. Mues greift im Rahmen seiner vollständigen Überarbeitung diese Änderungen auf und kommentiert auch den neu gefassten AEAO zu § 158 AO durch das BMF-Schreiben vom 11.3.2024.
Aktuell in der 184. Lieferung (Juli 2024):
Mit der 184. Aktualisierungslieferung werden zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht. So überarbeitet Professor Tibor Schober den Sechsten Abschnitt „Rechte der betroffenen Personen“ (§§ 32a – 32f AO) und den Siebten Abschnitt „Datenschutzaufsicht, Gerichtlicher Rechtsschutz in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten (§§ 32g – 32j AO) vollumfänglich und berücksichtigt dabei aktuelle Verlautbarungen der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren), aktuelle Rechtsprechung sowie neueste Entwicklungen im Schrifttum. Er geht dabei auch bereits ein auf den Regierungsentwurf eines JStG 2024 mit den dort geplanten Änderungen zu § 32b AO. Helmut Tormöhlen befasst sich im Rahmen seiner vollständigen Beitragsaktualisierung seiner Kommentierung von § 31c AO (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu statistischen Zwecken) u.a. mit dem Verhältnis der Vorschrift zu dem in § 30 AO normierten Steuergeheimnis. Die Lieferung beinhaltet des Weiteren Neukommentierungen, u.a. von Dr. Linus Zeller-Müller zu § 87 AO (Amtssprache) sowie von Yves Holle zu den Vorschriften der Gerichtsverwaltung mit den §§ 31 und 32 FGO. Zeller-Müller befasst sich zunächst mit gesetzlich normierten Fällen beglaubigter Übersetzungen und geht bereits ein auf die geplante Einführung sog. Commercial Courts durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz. Holle berücksichtigt im Rahmen seiner Neubearbeitung zu § 31 FGO z.B. Umfang und Maßnahme der Dienstaufsicht und erörtert auch Fragen zur Dienstaufsichtsbeschwerde. Professor Jürgen Brandt überarbeitet seine Kommentierungen zu den §§ 150 – 154 FGO (Vollstreckung) vollständig, ebenso wie Dr. Ingo Oellerich seine Kommentierung von § 165 AO (Vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung), einer für die Praxis äußerst bedeutenden Vorschrift.
Aktuell in der 183. Lieferung (Juni 2024):
Mit der 183. Aktualisierungslieferung werden zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht. So überarbeitet Professor Sebastian Unger die durch die Gemeinnützigkeitsreform (als Bestandteil des JStG 2020) geänderten §§ 58 und 68 AO grundlegend und berücksichtigt zudem den durch die BMF-Schreiben vom 6.8.2021 und 12.1.2022 weitreichend überarbeiteten AEAO zu diesen Vorschriften. Helmut Tormöhlen befasst sich im Rahmen seiner vollumfänglichen Beitragsaktualisierungen zu zwei Kommentierungen im Bereich der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§§ 322 und 323 AO) mit neuesten Rechtsentwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Schrifttum, so z.B. mit der aktuellen Thematik der Übermittlung des Vollstreckungsantrags über das besondere elektronische Behördenpostfach. Die Lieferung beinhaltet weiterhin Neukommentierungen von Dr. Linus Zeller-Müller zu den Vorschriften über die Sicherheitsleistung (§§ 241 – 248 AO). Der Autor verarbeitet im Rahmen seiner Neubearbeitungen aktuelle Rechtsprechung und Verlautbarungen der Finanzverwaltung. U.a. befasst er sich mit Fragen über die Sicherheitsleistung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 AStG nebst Hinweis auf die AStGAE vom 22.12.2023 und zur Sicherheitsleistung bei AdV des Folgebescheides. Professor Dr. Hans-Jochem von Beckerath überarbeitet seine bedeutende Kommentierung zu § 40 FGO ebenfalls vollständig. Dabei verarbeitet er die zahlreich ergangenen aktuellen BFH-Entscheidungen, allein in den letzten zwei Jahren bis heute knapp 20 Urteile und Beschlüsse mit Relevanz zu § 40 FGO. Behandelt werden u.a. Themen wie Bindungswirkung und Drittanfechtung im Zusammenhang mit § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d Satz 2 EStG oder Feststellungsbescheide zum steuerlichen Einlagekonto und Drittanfechtung. Zudem geht er auf relevante Regelungen der jüngst im BStBl I veröffentlichten Neufassung der DA-KG 2024 vom 30.4.2024 (R 9 und 10) ein.
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare, Behörden/Institutionen |
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Rechtsgebiete: | Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung |
Erscheinungsform: |
ISBN: 978-3-08-253000-9
Hochkarätige Herausgeber:
Prof. Dr. Dietmar Gosch Rechtsanwalt, Steuerberater, Vorsitzender Richter am BFH a. D., Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Für das Steuerstrafrecht und das Steuerstrafverfahren:
Prof. Dr. Andreas Hoyer Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Erstklassige Autoren aus Finanzgerichtsbarkeit, Finanzverwaltung, Wissenschaft und Beratungspraxis, u.a.:
Dr. Christina Avvento, Richterin am FG; Prof. Dr. Roberto Bartone, Richter am FG, Universität des Saarlandes; Prof. Dr. Hans-Jochem von Beckerath, Vorsitzender Richter am FG a. D., Hochschule Bonn-Rhein-Sieg; Dr. Matthias Beckmann, LL.M., Rechtsanwalt; Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, Dipl.-Kfm., LL.M., Richter am FG; Prof. Jürgen Brandt, Richter am BFH, Bergische Universität Wuppertal; Jan-Willem Bruns, Oberregierungsrat; Dr. Lars Firchau, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Dr. Reiner Fu, Richter am BFH; Prof. Dr. Dietmar Gosch, Rechtsanwalt, Steuerberater, Vorsitzender Richter am BFH a. D., Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Prof. Dr. Siegfried Grotherr, Universität Hamburg, Fakultät für Betriebswirtschaft, Institut für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen; Georg Güroff, Vorsitzender Richter am FG a. D.; Dr. Timo Hartman, Richter am FG; Dr. Oliver Heinsen, Dipl.-Kfm., Steuerberater; Prof. Dr. Michael Hendricks, Rechtsanwalt, Steuerberater, Universität Passau; Thomas Henze, M.L.E., Beigeordneter Kanzler des EuG; Dr. Carsten Hohmann, LL.M. (Cambridge), Richter am FG; Prof. Dr. Andreas Hoyer, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht; Prof. Dr. Harald Jatzke, Vorsitzender Richter am BFH, Eberhard Karls Universität Tübingen; Corina Kögel, Vizepräsidentin des FG; Dr. Anette Kugelmüller-Pugh, Richterin am BFH; Dr. Petra Kunz, Regierungsdirektorin; Dr. Markus Märtens, Richter am BFH; Ingeborg M. Meyer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht; Dr. Martin Mues, LL.M. (Taxation), Vorsitzende Richterin am FG; Dr. Almuth Müller-Horn, Vorsitzende Richterin am FG; Dr. Steffen Neumann, Ministerialdirigent; Dr. Ingo Oellerich, Richter am FG; Dr. Ralf Paetsch, Vorsitzender Richter am FG; Dipl.-Kfm. Dr. Frank Roser, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater; Reinhart Rüsken, Rechtsanwalt, Richter am BFH a. D.; Dr. Frank Schindler, Vorsitzender Richter am FG; Dr. Katharina Schlücke, Rechtsanwältin, Steuerberaterin; Dr. Jürgen Schmidt-Troje, Präsident des FG a. D.; Hans-Peter Schmieszek, Rechtsanwalt, Ministerialrat a. D; Dr. Tibor Schober, Richter am FG; Christoph Schoenfeld, Präsident des FG; Johann Seipl, Rechtsanwalt; Dr. Christoph Sobotta, Referent im Kabinett der Generalanwältin J. Kokott, EuGH; Dr. Reimer Stalbold, Vorsitzender Richter am FG; Patrick Stiepel, Richter am FG; Prof. Dr. Michael Stöber, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Wirtschafts- und Steuerrecht; Helmut Tormöhlen, Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Sebastian Unger, Ruhr-Universität Bochum, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht; Lars Wargowske, Regierungsdirektor; Alexander von Wedelstädt, Abteilungsdirektor a. D.; Rainer Wendl, Richter am Bundesfinanzhof; Prof. Dr. Franceska Werth, Richterin am BFH, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Dr. Gabriele Wiese, Richterin am FG; Dr. Linus Zeller-Müller, Richter am FG