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Anm. zu LAG Niedersachsen: Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Vergütung

Anm. zu LAG Niedersachsen: Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Vergütung

Nach § 814 Alt. 1 BGB kann das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war. Das LAG Niedersachsen hat mit Beschluss vom 18.3.2025 (4 SLa 755/24) entschieden, dass das Wissen anderer hierbei nicht nach § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu LAG-Berlin-Brandenburg: Leiharbeit - Kein Anspruch auf Tätigkeitsnachweis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Anm. zu LAG-Berlin-Brandenburg: Leiharbeit - Kein Anspruch auf Tätigkeitsnachweis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 17.1.2025 (12 Sa 102/24) entschieden, dass bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten Verpflichtung, die geleistete Arbeit zu dokumentieren oder dokumentieren zu lassen, es sich um einen Teil der angewiesenen Arbeitsleistung handelt, die wegen des Charakters der Arbeitspflicht als Fixschuld mit Zeitablauf untergehen und die deshalb nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeklagt werden kann (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BAG: Alternative Klagehäufung; Antragsgrundsatz; Entbehrlichkeit eines Antrags auf Urteilsergänzung

BAG: Alternative Klagehäufung; Antragsgrundsatz; Entbehrlichkeit eines Antrags auf Urteilsergänzung

1. Gerichte sind an die von einer Partei vorgegebene Prüfungsreihenfolge mehrerer prozessualer Ansprüche gebunden. Setzt sich ein Gericht über diese Reihenfolge hinweg, indem es über einen Hilfsantrag oder hilfsweise zur Entscheidung gestellten Streitgegenstand befindet, ohne zuvor über den in erster Linie verfolgten Antrag bzw. Streitgegenstand zu entscheiden, verletzt es den Antragsgrundsatz des § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO (Rn. 22).
BAG: Annahmeverzug; Freistellung während der Kündigungsfrist

BAG: Annahmeverzug; Freistellung während der Kündigungsfrist

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig iSd. § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht.
BAG: Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess

BAG: Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess

1. Der Arbeitnehmer genügt im Überstundenvergütungsprozess seiner Darlegungslast, wenn er vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet hat. Damit behauptet er regelmäßig zugleich, während der gesamten Arbeitszeit die vertraglich geschuldete Leistung erbracht zu haben (Rn. 13).
BAG: Vergütung wegen Annahmeverzugs; Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

BAG: Vergütung wegen Annahmeverzugs; Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

1. Den Tatsacheninstanzen steht bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit (§ 297 BGB) - jedenfalls soweit diese im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegt - ein Beurteilungsspielraum zu (Rn. 15).
BAG: Verrechnung von Zeitguthaben verschiedener Arbeitszeitkonten

BAG: Verrechnung von Zeitguthaben verschiedener Arbeitszeitkonten

1. Arbeitszeitkonten iSv. § 6 TVöD-F (sog. Ausgleichskonten) dienen der zuschlagsfreien Flexibilisierung des Einsatzes der Beschäftigten. Die Tarifregelung erfordert einen im Vorhinein feststehenden Ausgleichszeitraum, in dem die durchschnittliche tarifvertraglich vorgesehene Arbeitszeit erreicht werden soll. Ausgehend hiervon kann bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung die Ausdehnung dieses Ausgleichszeitraums auf den gesamten Bestand des Arbeitsverhältnisses nicht wirksam vorgesehen werden (Rn. 34 ff.). Hierbei handelt es sich nicht um eine nach § 6 Abs. 2 TVöD-F mögliche Verlängerung, sondern um eine Aufhebung des Ausgleichszeitraums.
BAG zum Entgeltanspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds; Abgrenzung Vergütung und Aufwandsentschädigung

BAG zum Entgeltanspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds; Abgrenzung Vergütung und Aufwandsentschädigung

1. § 37 Abs. 2 BetrVG sichert den Entgeltanspruch des Betriebsratsmitglieds. Zum Arbeitsentgelt iSd. § 37 Abs. 2 BetrVG zählen neben der Grundvergütung alle Zuschläge und Zulagen, die das Betriebsratsmitglied ohne Arbeitsbefreiung verdient hätte. Auch bei einer zusätzlichen Gegenleistung für die geschuldete Arbeit in Form eines Sachbezugs handelt es sich um Arbeitsentgelt iSd. § 37 Abs. 2 BetrVG (Rn. 12 f.).
BSG: Versicherungspflicht einer Tattookünstlerin; Abgrenzung von Kunst und Handwerk

BSG: Versicherungspflicht einer Tattookünstlerin; Abgrenzung von Kunst und Handwerk

Tätowierern, bei denen der Entwurf des individuellen Motivs und dessen Umsetzung in einem Tattoo als Unikat zu einem Gesamtkunstwerk verwoben sind, ist der Zugang zur Künstlersozialversicherung eröffnet.
BSG: Versicherungspflicht einer Flamencotanzlehrerin; Lehre von darstellender Kunst an Laien

BSG: Versicherungspflicht einer Flamencotanzlehrerin; Lehre von darstellender Kunst an Laien

Die Lehre von darstellender Kunst an Laien fällt in den Schutzbereich der Künstlersozialversicherung auch dann, wenn sie weder auf eine Professionalisierung zielt noch die Ausübung des Gelernten im professionellen künstlerischen Rahmen erfolgt.
BSG: Kurzarbeitergeldanspruch; Wirksamkeit der Antragstellung; Versäumung der Ausschlussfrist

BSG: Kurzarbeitergeldanspruch; Wirksamkeit der Antragstellung; Versäumung der Ausschlussfrist

Beim Antrag auf Kurzarbeitergeld müssen innerhalb der Ausschlussfrist die Beschäftigten als Inhaber des Leistungsanspruchs benannt und der Zeitraum angegeben werden, für den Kurzarbeitergeld beantragt wird.
BSG: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Aufwendungen einer Arbeitgeberin für eine betriebliche Jubiläumsfeier bei nachträglicher Pauschalbesteuerung

BSG: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Aufwendungen einer Arbeitgeberin für eine betriebliche Jubiläumsfeier bei nachträglicher Pauschalbesteuerung

1. Aufwendungen einer Arbeitgeberin für eine Betriebsfeier über 110 Euro pro Beschäftigten unterliegen als Arbeitsentgelt grundsätzlich der Beitragspflicht, wenn sie nicht zeitgleich mit der Entgeltabrechnung zumindest zur pauschalen Besteuerung angemeldet worden sind.
BSG: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Aufwendungen einer Arbeitgeberin für eine betriebliche Jubiläumsfeier bei nachträglicher Pauschalbesteuerung

BSG: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Aufwendungen einer Arbeitgeberin für eine betriebliche Jubiläumsfeier bei nachträglicher Pauschalbesteuerung

1. Aufwendungen einer Arbeitgeberin für eine Betriebsfeier über 110 Euro pro Beschäftigten unterliegen als Arbeitsentgelt grundsätzlich der Beitragspflicht, wenn sie nicht zeitgleich mit der Entgeltabrechnung zumindest zur pauschalen Besteuerung angemeldet worden sind.
BSG: Zuordnung der Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Mutter

BSG: Zuordnung der Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Mutter

1. Es bestehen auch für Zeiträume bis 2011 und darüber hinaus keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass die Erziehungszeit der Mutter zugeordnet wird, wenn Eltern ein Kind gemeinsam erziehen, ohne eine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeit abzugeben und ohne dass sich eine überwiegende Erziehung durch einen Elternteil feststellen lässt.
BSG zum Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

BSG zum Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

Im Homeoffice besteht Unfallversicherungsschutz auch bei von privaten Gegenständen des Versicherten ausgehenden Gefahren, die sich in einer unternehmensdienlichen Nutzung dieser Gegenstände in Ausübung der versicherten Tätigkeit realisieren.
BSG: Sozialvesicherungspflicht eines Vorstandsmitglieds einer eingetragenen Genossenschaft

BSG: Sozialvesicherungspflicht eines Vorstandsmitglieds einer eingetragenen Genossenschaft

Ein Mitglied eines dreiköpfigen Vorstands einer Genossenschaft ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn es bei der Wahrnehmung seiner Leitungsaufgaben in die Organisation der Genossenschaft eingebunden ist und nach objektiven Kriterien nicht erkennbar unentgeltlich tätig wird.
BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Erhebung einer Sportwettensteuer

BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Erhebung einer Sportwettensteuer

Mit Beschlüssen vom 27. Februar 2025 (1 BvR 2253/23, 1 BvR 115/24) hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden von Online-Sportwettenveranstalterinnen nicht zur Entscheidung angenommen.
BMF: Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung

BMF: Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 3. April 2025 (IV C 4 - S 2221/00380/003/005) zur Anwendung der Ausnahme vom Sonderausgabenabzugsverbot für Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Halbsatz 2 EStG Stellung genommen.
BFH: Maßgeblichkeit der zeitlichen Abfolge für die Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts

BFH: Maßgeblichkeit der zeitlichen Abfolge für die Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts

NV: Eine ausländische Personengesellschaft hat ihr Gewinnermittlungswahlrecht nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes rechtserheblich ausgeübt, wenn sie eine Einnahmen-Überschussrechnung fertigstellt und diese Gewinnermittlung als endgültig ansieht. Eine zeitlich nachfolgende Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich im In- oder Ausland berührt diesen Umstand nicht.
BFH: Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder; Aufnahme des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter

BFH: Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder; Aufnahme des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter

1. Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt (Fortsetzung von Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10.04.2024 - II R 34/21, BFH/NV 2024, 1252).
BFH: Formwechsel als Veräußerung im Sinne der Regelung über den Einbringungsgewinn II

BFH: Formwechsel als Veräußerung im Sinne der Regelung über den Einbringungsgewinn II

1. Eine Veräußerung, die zur Entstehung eines Einbringungsgewinns II (§ 22 Abs. 2 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes --UmwStG-- 2006) führt, liegt auch dann vor, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt in eine Personengesellschaft formgewechselt wird.
BFH: Entnahme von Strom aus einer Leitung des Versorgungsnetzes

BFH: Entnahme von Strom aus einer Leitung des Versorgungsnetzes

NV: Versorger entnehmen dem Versorgungsnetz auch dann Strom, wenn sie diesen zum Selbstverbrauch aus einer eigenen, auf ihrem Betriebsgelände befindlichen Leitung, die mit dem übrigen Versorgungsnetz verbunden ist, entnehmen. Eine isolierte Betrachtung des Netzes auf dem Betriebsgelände des Versorgers vom Versorgungsnetz ist nicht möglich, weil der Begriff des "ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern gespeisten Netzes" in § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Stromsteuergesetzes in der bis zum 30.06.2019 gültigen Fassung eine physikalische Trennung dieses Netzes vom Versorgungsnetz voraussetzt.
BFH: Organschaft und atypisch stille Beteiligung

BFH: Organschaft und atypisch stille Beteiligung

1. Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren --unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten-- handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes an den Organträger abführen kann.
BFH: Organschaft und atypisch stille Beteiligung

BFH: Organschaft und atypisch stille Beteiligung

Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren --unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten-- handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes an den Organträger abführen kann.