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Alle 14 Tage aktuell informiert mit der etablierten Zeitschrift über Steuern

Zweimal im Monat liefert die Deutsche Steuer-Zeitung Ihnen die aktuellen steuerlichen Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung kompakt nach Hause. Ebenfalls kommen Sie in den Genuss praxisnaher Fachbeiträge, Diskussionsbeiträge und profitieren von Empfehlungen für die Gestaltungsberatung. 
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Die inhaltlichen Schwerpunkte der Deutschen Steuer-Zeitung

  • Kurzberichterstattung zur aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung
  • Fachbeiträge zu praxisrelevanten Themen
  • Empfehlungen für die kompetente Gestaltungsberatung
  • Diskussionsbeiträge zur kritischen Auseinandersetzung mit Steuerthemen
  • Praxisfall mit konkreten Fragen aus der Beratungspraxis; lösungsorientiert dargestellt

Alle wichtigen Themen für die steuerliche Beratung

  • Allgemeines Steuerrecht
  • Unternehmenssteuerrecht
  • Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht
  • Steuerliches Verfahrensrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Berufsrecht der steuerberatenden Berufe

Aktuelles Thema in Heft 9 der DStZ (Mai 2025) u.a.

Einfluss der Geschossflächenzahl auf den Grundsteuerwert

Ein aktuelles Urteil des 16. Senats des FG Berlin-Brandenburg zur Bedarfsbewertung für Schenkungsteuerzwecke (FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.12.2024 - 16 K 17071/23) gibt Anlass zu der Frage, inwieweit die auf einem Grundstück tatsächlich realisierte bzw. realisierbare Geschossflächenzahl – GFZ – auch bei der typisierten Bewertung für Grund-steuerzwecke nach neuem Recht (Bundesmodell) Einfluss auf den Bodenwert haben kann. Da sich die Praxis der Gutachterausschüsse – GAA –, was die Berücksichtigung der GFZ bei Bestimmung der Bodenrichtwerte – BRW – angeht, regional durchaus unterscheidet, konzentriert sich der vorliegende Beitrag zur Begrenzung des Umfangs auf die Verhältnisse in Berlin und die Praxis des dortigen GAA. Die Ergebnisse dürften aber auf andere Regionen übertragbar sein.

Aktuelles Thema in Heft 8 der DStZ (April 2025) u.a.

Aktuelles Ertragsteuerrecht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts – Kettenzusammenfassung in Gefahr?, Dauerdefizitäre Verpachtungstätigkeit, BgA Kurbetrieb, Spartenrechnung, Nachhaltigkeitsberichterstattung

Bei der Ertragsbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist auf aktuelle Rechtsprechung hinzuweisen. Unruhe im Hinblick auf den kommunalen Querverbund bringt das BFH-Urteil v. 29.08.2024 (BFH, Urt. v. 29.08.2024 – V R 43/21) mit der ablehnenden Haltung zu den Grundsätzen der Ketteneinbringung. Auch das BFH-Urteil v. 18.04.2024 (BFH, Urt. v. 18.04.2024 – V R 50/20) zu einem BgA Kurbetrieb erfordert, dass vergleichbare Sachverhalte überprüft werden. Daneben ist über Rechtsprechung zur Spartenrechnung nach § 8 Abs. 9 KStG zu berich-ten. Des Weiteren sind Aspekte der Rechnungslegung von Eigenbetrieben und Eigengesellschaften zu beachten. Vor dem Hintergrund der für 2025 einsetzenden Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht sind die teilweise zu beobachtenden länderbezogenen Erleichterungen zu beachten.

Aktuelles Thema in Heft 7 der DStZ (April 2025) u.a.

Rechtspflicht zum Bürokratieabbau?

Die Forderung nach Bürokratieabbau ist allgegenwärtig. Die Ursachen der hohen Vollzugslasten liegen im materiellen Recht, aber auch im neuen Verwaltungsansatz der Verhaltenssteuerung durch Transparenz, der zu einer Vielzahl von Berichtspflichten geführt hat, die über Dokumentation und Erklärung der steuererheblichen Tatsachen hinausgehen. Trotz fortwährender politischer Versprechen und punktuell wirkender Bürokratieentlastungsgesetze ist es bisher nicht zu einer nennenswerten Abnahme steuerlicher Mitwirkungspflichten gekommen. Das wirft die Frage nach dem Rechtsschutz gegen überbordende Mitwirkungspflichten auf. Grundrechtsschutz kann zwar auf der Vollzugsebene gegenüber der unverhältnismäßigen Heranziehung im Einzelfall erwirkt werden, an verfassungsrechtlicher Rechtsprechung gegenüber gesetzlich angeordneten Mitwirkungspflichten fehlt es jedoch. Dies liegt u.a. daran, dass i.d.R. nicht die einzelne Mitwirkungspflicht unverhältnismäßig ist, sondern ihre Summe. Daher steht im Zentrum der Untersuchung die Rechtsfigur des additiven Grundrechtseingriffs und der Belastungskumulation.

Aktuelles Thema in Heft 6 der DStZ (März 2025) u.a.

Nichtumsetzung der CSRD im Jahr 2024 und Möglichkeiten einer ESRS-Anwendung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hätte formal bis zum 06.07.2024 in nationales Recht umgesetzt sein müssen. In Deutschland wurde zwar am 22.3.2024 vom Bundesministerium der Justiz der Referentenent-wurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht und am 24.07.2024 der Regierungsentwurf eines CSRDUmsG beschlossen, jedoch ist eine Umsetzung im Jahr 2024 nicht mehr erfolgt. Mangels bisher erfolgter Umsetzung in deutsches Recht bestehen rechtliche Unsicherheiten, die mit Herausforderungen für die Berichtspraxis verbunden sind. Die Rechtslage wird dargestellt, Möglichkeiten und Folgewirkungen für den Fall einer vorzeitigen freiwilligen Anwendung der Vorgaben der CSRD werden aufgezeigt und Aspekte der aktuellen Diskussionen zur CSRD werden hervorgehoben.

Aktuelles Thema in Heft 5 der DStZ (März 2025) u.a.

Update: BMF-Schreiben zur eRechnung in Deutschland

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes (Gesetz vom 27.03.2024 - BGBl. I 2024 Nr. 108) wurde die Einführung der eRechnung in Deutschland beschlossen. Die sich hierdurch ergebenden Änderungen sowie die Aspekte des Entwurfs eines diesbezüglichen BMF-Schreibens wurden in der DStZ bereits ausführlich erörtert (Gerhards, DStZ 2024, 619). Zwischenzeitlich hat das BMF sein Anwendungsschreiben finalisiert, BMF vom 15.10.2024, III C – S 7287-a/23/10001 :007, BStBl I 2024, 1320, sodass nunmehr die wesentlichen Abweichungen zur Entwurfsfassung beleuchtet werden.

Aktuelles Thema in Heft 4 der DStZ (Februar 2025) u.a.

Die Beteiligung an der Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen, wesentliche Betriebsgrundlage und Betriebsstättenvermögen

Die Zuordnung von Anteilen an der Komplementär-GmbH zum Sonderbetriebsvermögen (SBV) bzw. Betriebsstättenvermögen und ihre Beurteilung als wesentliche Betriebsgrundlage sind regelmäßig Gegenstand von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und den Finanzbehörden. Dies wird durch die Vielzahl der zu dieser Materie ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der veröffentlichten Verwaltungsverlautbarungen belegt.

Gestritten wird häufig darum, ob die aus den Anteilen erzielten Einkünfte (Dividenden und Veräußerungsgewinne) dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sind (Abgrenzung zwischen Privatvermögen bzw. notwendigem SBV), ob die nicht erfolgende Mitübertragung der Anteile i.R.d. Übertragung (§ 6 Abs. 3 EStG) oder der Einbringung (u.a. in eine Kapitalgesellschaft nach Maßgabe von § 20 UmwStG) eines Mitunternehmeranteils einer Buchwertneutralität entgegenstehen könnte (Frage der Qualifikation der Anteile als funktional wesentliche Betriebsgrundlage) oder ob Deutschland ein Besteuerungsrecht hinsichtlich der aus den Anteilen bezogenen Einkünfte beanspruchen kann bzw. im Zuge einer der vorgenannten Übertragungs- bzw. Einbringungsvorgänge mit grenzüberschreitendem Bezug verlieren könnte (Frage der Zuordnung von Anteilen zum Betriebsstättenvermögen). Für die Beurteilung von Anteilen an der Komplementär-GmbH als notwendiges SBV, als funktional wesentliche Betriebsgrundlage sowie als Betriebsstättenvermögen gibt es maßgebliche Kriterien, die der Autor beleuchtet. Eingegangen wird auch auf das jüngste BFH-Urteil vom 01.02.2024 - IV R 9/20, HFR 2024, 735, welches weitere Kriterien aufgestellt hat.

Aktuelles Thema in Heft 3 der DStZ (Februar 2025) u.a.

Das Investmentsteuergesetz im Lichte des Jahressteuergesetzes 2024 und des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes – Ein erster Überblick

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) zugestimmt und die Verkündung erfolgte am 5.12.2024 (Gesetz vom 2.12.2024, BGBl. I 2024 Nr. 387). Mit dem Gesetz werden Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt. Dies betrifft insb. die Anpassung an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BVerfG und des BFH. Außerdem enthält das JStG 2024 eine Vielzahl thematisch nicht oder nur teilweise miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Über zahlreiche Änderungsanträge im Finanzausschuss des Bundestags wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung stark überarbeitet.

Das JStG 2024 sieht für das aktuell gültige InvStG u.a. die Einführung von an § 6 AStG angelehnten Regelungen für eine Wegzugsbesteuerung in Bezug auf Investmentanteile in neuen Regelungen des § 19 Abs. 3 InvStG und § 49 Abs. 5 InvStG für nach dem 31.12.2024 verwirklichte Sachverhalte (§ 57 Abs. 10 InvStG) sowie die Verlängerung der Abwicklungsfrist in § 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG für Investmentfonds von fünf auf zehn Jahre vor.

Mit den Ausführungen werden die wesentlichen Neuerungen im InvStG basierend auf dem JStG 2024 vorgestellt und ausgewählte Aspekte werden einer ersten kritischen Würdigung unterzogen. Zudem werden Änderungen des InvStG durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV, Gesetz vom 23.10.2024, BGBl. I 2024 Nr. 323) beleuchtet.

Aktuelles Thema in Heft 1-2 der DStZ (Januar 2025) u.a.

Jahressteuergesetz 2024 unter Dach und Fach

Trotz des Bruchs der Regierungskoalition am 06.11.2024 konnte das Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) mit der Zustimmung des Bundesrats am 22.11.2024 zum Abschluss gebracht werden. Die Veröffentlichung im BGBl. erfolgte am 5.12.2024.1) Bereits am 18.10.2024 und damit noch vor den Ereignissen des 06.11.2024 stimmte die Mehrheit im Bundestag für das Gesetz. Bereits in DStZ 2024, 549, haben die Autorinnen über den Inhalt des Regierungsentwurfs berichtet. Nun wird ein Überblick über die final beschlossenen Maßnahmen gegeben, wobei sich einige Ausführungen bei unverändert beschlossenen Gesetzen in Teilen wiederholen, diese aber dennoch hier nochmals aufgenommen sind, um das Gesamtbild darzustellen. Angesichts des Umfangs des Gesetzespakets müssen sich die Ausführungen zudem auf die für die Praxis wesentlichen Regelungen beschränken. Es bietet sich an, die Regelungen dabei ihrer Reihenfolge nach in den jeweiligen Gesetzen darzustellen und nicht systematisch sortiert, da auch kaum Zusammenhänge zwischen den Regelungen bestehen.

Aktuelles Thema in Heft 24 der DStZ (Dezember 2024) u.a.

Verkehrswertnachweis im neuen Grundsteuerrecht

Die vom BFH mit Beschlüssen v. 27.05.2024 (BFH, Urt. v. 27.05.2024 - II B 78/23 [AdV], BStBl II 2024, 543, und BFH, Urt. v. 27.05.2024 - II B 79/23 [AdV], BStBl II 2024, 546), jedenfalls im einstweiligen Rechtsschutz bejahte Möglich-keit des Nachweises eines erheblich niedrigeren gemeinen Wertes steht dogmatisch auf wackeligen Füßen; auch der praktische Nutzen dürfte überschaubar sein. Dennoch – oder vielleicht gerade deswegen – wird der Gesetzgeber die vom BFH ins Spiel gebrachte Nachweismöglichkeit nunmehr voraussichtlich in einem neuen § 220 Abs. 2 BewG übernehmen. (Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 16.10.2024, BT-Drucks. 20/13419, 160, die der Bun-destag am 18.10.2024 in 2./3. Lesung angenommen hat. Kurz vor Drucklegung hat nun am 22.11.2024 der Bundesrat abschließend dem JStG 2024 zugestimmt, so dass die besprochene Entwurfsfassung des § 220 Abs. 2 BewG Gesetz werden wird.) Ob das neue Grundsteuerrecht – möglicherweise auch ohne die Verkehrswertnachweismöglichkeit – verfassungsgemäß ist, ist ungeklärt. Dass der BFH dem BVerfG das neue Grundsteuerrecht nach Art. 100 GG vorle-gen wird, ist zu bezweifeln. Die Zulässigkeit konkreter Normenkontrollvorlagen von Finanzgerichten beurteilt das BVerfG überstreng. Eine Klärung der Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuerrechts durch das BVerfG dürfte von daher erst in fernerer Zukunft zu erwarten sein.

Aktuelles Thema in Heft 23 der DStZ (Dezember 2024) u.a.

Gestaltungshinweise zum Jahresende 2024: Hinweise zur Besteuerung der Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter – Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Der Jahreswechsel 2024/25 wird erneut zum einen einige Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen, zum anderen ist auch die vielfältige Rspr. des Jahres 2024 bei den regelmäßig zum Jahreswechsel anstehenden Überprüfungen insb. der vertraglichen Gestaltungen zu beachten.

Die sich daraus ergebenden Änderungen sind in der Praxis zu erfassen – der sich daraus ergebende Handlungsbedarf ist zu identifizieren. Darüber hinaus sind aber auch die standardmäßigen Prüfschritte zum Jahreswechsel bzw. Ende des Wj. im Auge zu behalten. Auch wenn sich die letztgenannten Aspekte teilweise gegenüber dem vorangehenden Jahreswechsel nicht wesentlich verändert haben, gilt es aktuell, diese wieder in den Blick zu nehmen. Der Schwerpunkt des folgenden Beitrags liegt bei Fragen der Besteuerung der KapGes und ihrer Gesellschafter – und zwar aus einkommensteuerlicher wie aus körperschaftsteuerlicher Sicht.

Zeitschriften-Modul DStZ 

Das DStZ Zeitschriften-ABO enthält kostenfrei für Sie das Online-Zeitschriften-Modul DStZ


ISSN: 0724-5637

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer
Rechtsgebiete: Berufs- und Haftungsrecht u. Kanzleimanagement, Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht u. Finanzbuchhaltung, Wirtschaftsrecht
Erscheinungsform: Print

Hochqualifizierte Autoren

Die renommierten und erfahrenen Schriftleiter, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Professor Dr. Joachim Schiffers, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Professor Dr. Thomas Köster sowie ein Expertenteam aus Steuerwissenschaft, Finanzgerichtsbarkeit, Beratung und Finanzverwaltung, sorgen für Praxisnähe und höchste Seriosität in der Zeitschrift zum Steuerrecht. 

Leseprobe

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Inhalt DStZ 9/2025

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

DStZ-Aktuell

Unternehmer und Freiberufler

Unternehmensbesteuerung im Allgemeinen
  • Abzug ausländischer Steuern im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis, BFH, 16.10.2024, I R 16/20, S. 321
  • § 15b EStG: Teilnahme des Sonderbetriebsverlustes an Verlustausgleichsbeschränkung – Verfassungsmäßigkeit des § 15b Abs. 1 EStG, BFH, 21.11.2024, IV R 6/22, S. 322
  • Steuerliche Behandlung eines Preisgeldes für wissenschaftliche Publikationen, BFH, 21.11.2024, VI R 12/22, S. 323
Kapitalgesellschaften
  • Tantiemezahlungen an den Minderheitsaktionär als verdeckte Gewinnausschüttungen, BFH, 24.10.2024, I R 36/22, S. 324
  • Sogenannte gemischte Aufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen, BFH, 24.10.2024, I R 40/21, S. 325
Personengesellschaften
  • Steuerfreiheit einer als Sonderbetriebseinnahme erfassten Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG, BFH, 19.11.2024, VIII R 29/23, S. 328

Natürliche Personen

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind keine Werbungskosten, BFH, 14.01.2025, IX R 19/24, S. 328
Grundsteuer
  • Keine verfassungsrechtlichen Zweifel an dem Flächen-/Wohnlagenmodell des Hamburgischen GrStG, FG Hamburg, 13.11.2024, 3 K 176/23, S. 329
Kindergeld
  • Kindergeld wegen seelischer Behinderung und Auswahl eines geeigneten Sachverständigen, BFH, 16.01.2025, III R 9/23, S. 331

DStZ-Themen

  • Daniela Gerhards: Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer durch das Jahressteuergesetz 2024, S. 332
  • Prof. Dr. Hanno Kirsch: VSME – Inhalt der Offenlegungsanforderungen und deren Würdigung aus der Perspektive der Ersteller und Nutzer von Nachhaltigkeitsberichten nach dem VSME, S. 339
  • Dr. Marius F. Schumann: Einfluss der Geschossflächenzahl auf den Grundsteuerwert, S. 351

Inhalt DStZ 8/2025

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

DStZ-Aktuell

Unternehmer und Freiberufler

  • Flugunterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i.S.v. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL, BFH, 13.11.2024, XI R 31/22, S. 277

Natürliche Personen

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
  • Arbeitslohn für mehrjährige Geschäftsführer-tätigkeit nach Anteilsveräußerung, FG Köln, 04.12.2024, 12 K 1271/23, S. 278
Erbschaftsteuer
  • Voraussetzung für das Vorliegen eines Wohnungsunternehmens i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d) ErbStG, FG Münster, 10.10.2024, 3 K 751/22 F, S. 280

DStZ-Themen

  • Prof. Dr. Joachim Schiffers: Aktuelles Ertragsteuerrecht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts – Kettenzusammenfassung in Gefahr?, Dauerdefizitäre Verpachtungstätigkeit, BgA Kurbetrieb, Spartenrechnung, Nachhaltigkeitsberichterstattung, S. 283
  • Werner Widmann: Umsatzbesteuerung der Amtshilfe und verschiedener Kooperationen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, S. 306

Inhalt DStZ 7/2025

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

DStZ-Aktuell

Unternehmer und Freiberufler

Unternehmensbesteuerung im Allgemeinen
  • Wahl/Änderung der Gewinnermittlungsart, BFH, 27.11.2024, X R 1/23, S. 229
  • Steuerfreier Sanierungsertrag nach § 3a EStG und § 7b GewStG – Antragstellung nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG als rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO , BFH, 10.10.2024, IV R 1/22, S. 230
  • Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit dem Betrieb steuerfreier Photovoltaikanlagen, FG Niedersachsen, 11.12.2024, 9 K 83/24, S. 231
  • Gewinnrücklage bei Übernahme von Pensionsverpflichtungen, BFH, 23.10.2024, XI R 24/21, S. 232
  • Ansatz und Teilwert von Pensionsrückstellungen für beitragsorientierte Leistungszusagen ohne garantierte Mindestversorgung, BFH, 04.09.2024, XI R 25/21, S. 232
  • § 6a GrEStG: Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbHs, BFH, 25.09.2024, II R 46/22, S. 233
  • § 6a GrEStG bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft, BFH, 25.09.2024, II R 2/22, S. 234
Kapitalgesellschaften
  • Ableitung des Anteilswerts einer Kapitalgesellschaft aus Verkäufen zwischen fremden Dritten – Substanzwert nicht zwingend der Mindestwert, BFH, 25.09.2024, II R 15/21, S. 234
  • Ableitung des gemeinen Werts von Kapitalgesellschaftsanteilen aus Verkäufen; Berücksichtigung eines Holdingabschlags, BFH, 25.09.2024, II R 49/22, S. 236
  • Verlust aus dem Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gegen Besserungsschein, BFH, 19.11.2024, VIII R 8/22, S. 237
  • Wegzugsbesteuerung bei einem Wegzug in die Schweiz und Freizügigkeit, FG Niedersachsen, 03.08.2023, 10 K 117/20, S. 239
Personengesellschaften
  • Auswirkungen einer rechtsträgerübergreifenden Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG auf die Ermittlung des Kapitalkontos nach § 15a EStG bei der übernehmenden Personengesellschaft, BFH, 12.12.2024, IV R 24/22, S. 240
  • Gewerbesteuerrechtliche Behandlung der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, der (teilweise) mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist, BFH, 21.09.2024, IV R 26/22, S. 240
  • Zur Verfahrensaussetzung bei zweifelhafter Annahme einer atypisch stillen Gesellschaft, BFH, 19.11.2024, VIII R 10/22, S. 242
  • Keine Gewinnhinzurechnung gem. § 15a Abs. 3 EStG bei Bestehen einer Haftung auf Grund im Handelsregister eingetragener Haftsumme, BFH, 16.01.2025, IV R 11/22, S. 242
Land- und Forstwirtschaft
  • Buchwertfortführung i.S.d. § 6 Abs. 3 EStG bei Hofübergabe trotz Zurückbehaltens einer großen landwirtschaftlichen Fläche, FG Düsseldorf, 22.11.2024, 3 K 2604/21 E, S. 243

DStZ-Aktuell

Gemeinnützige Körperschaften, BgA, Stiftungen

  • Zur Bestimmung der in § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG genannten Umsatz- und Gewinngrenzen, FG Thüringen, 28.02.2024, 4 K 590/22, S. 244

Natürliche Personen

Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Nicht ausgleichsfähige Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG, FG Düsseldorf, 15.11.2024, 10 K 1055/20 F, S. 245
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Berücksichtigung von Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, FG Niedersachsen, 30.10.2024, 3 K 145/23, S. 245
Sonstige Einkünfte
  • Entgelt für die drittnützige Verpfändung eines Bankguthabens und die Einräumung eines Abrufdarlehens, BFH, 22.10.2024, VIII R 7/23, S. 246
Grundsteuer
  • Grundsteuerlichen Bewertungsregelungen des Bundesmodells verfassungsgemäß, FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2024, 3 K 3142/23, S. 246
  • Bodenrichtwerte gelten nicht zwingend für alle Flächen innerhalb einer Richtwertzone, FG Düsseldorf, 09.01.2025, 11 V 2128/24 A (BG), S. 247

DStZ-Themen

  • Prof. Dr. Johanna Hey: Rechtspflicht zum Bürokratieabbau?, S. 249
  • Dipl.-Finw., Michael Seifert: Aktuelles zum Lohnsteuerrecht zum Jahreswechsel 2024/2025: Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen – Teil II, S. 262
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