Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ)

Die DStZ wertet zweimal im Monat die aktuellen steuerlichen Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung aus. Zusätzlich werden wichtige Schwerpunkte und Einzelthemen fachlich fundiert aufbereitet und Sonderthemen mit Blick auf die gestaltende Beratung diskutiert und vertieft.

Die Fachzeitschrift DStZ ist Bestandteil folgender Fachportale:

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Die Vorteile der DStZ

  • Immer auf dem neusten Stand des Steuerrechts mit der DStZ
  • Wichtige Informationen und Fachbeiträge zum Steuerrecht praxisnah aufbereitet 
  • Kurzberichterstattung zu aktuellen Gesetzen, Praxisfällen und mehr kompakt in einer Zeitschrift 

Alle 14 Tage aktuell informiert mit der etablierten Zeitschrift über Steuern

Zweimal im Monat liefert die Deutsche Steuer-Zeitung Ihnen die aktuellen steuerlichen Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung kompakt nach Hause. Ebenfalls kommen Sie in den Genuss praxisnaher Fachbeiträge, Diskussionsbeiträge und profitieren von Empfehlungen für die Gestaltungsberatung. 
Sie können die Deutsche Steuer-Zeitung sowohl bequem im Online-Abo lesen oder auch als Printausgabe. Zudem können Sie den vergangenen Jahrgang der DStZ als gebundene Ausgabe bei uns online bestellen. 

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Deutschen Steuer-Zeitung

  • Kurzberichterstattung zur aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung
  • Fachbeiträge zu praxisrelevanten Themen
  • Empfehlungen für die kompetente Gestaltungsberatung
  • Diskussionsbeiträge zur kritischen Auseinandersetzung mit Steuerthemen
  • Praxisfall mit konkreten Fragen aus der Beratungspraxis; lösungsorientiert dargestellt

Alle wichtigen Themen für die steuerliche Beratung

  • Allgemeines Steuerrecht
  • Unternehmenssteuerrecht
  • Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht
  • Steuerliches Verfahrensrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Berufsrecht der steuerberatenden Berufe

Aktuelles Thema in Heft 15 der DStZ (August 2024) u.a.

Zahlreiche Modifizierungen durch das Jahressteuergesetz 2024

Wie bereits im Vorfeld zu vernehmen war, beschloss die Bundesregierung am 5.6.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) und brachte diesen in das Gesetzgebungsverfahren ein. Dem Regierungsentwurf ging ein auf den 8.5.2024 datierter Entwurf aus dem BMF voraus, der noch punktuell geändert wurde.

Mit dem JStG 2024 soll insb. identifiziertem Handlungsbedarf als Reaktion auf die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH, des BVerfG und des BFH Rechnung getragen werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Jahresende 2024 abgeschlossen sein, was auch für die erstmalige Anwendung zahlreicher Regelungen, die auf die Veröffentlichung des JStG 2024 Bezug nehmen, von wesentlicher Bedeutung ist.

Eine Auswahl der im Regierungsentwurf des JStG 2024 enthaltenen Maßnahmen wird eingehend dargestellt.

Aktuelles Thema in Heft 14 der DStZ (Juli 2024) u.a.

Änderungen des Lageberichts durch das Gesetz zur Umsetzung der CSRD

Am 22.3.2024 veröffentlichte das BMJ den Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Social Responsibility Directive ((EU) 2022/2464 v. 14.12.2022, ABl.EU Nr. L 322 v. 16.12.2022, 15). Im Mittelpunkt steht dabei die Verankerung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für große, aber auch für kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen im Lagebericht. Jedoch werden mit dem CSRD-UmsG auch andere Berichtspflichten im Lagebericht geregelt. Die für den Lagebericht erwarteten Änderungen werden für die einzelnen hiervon betroffenen Unternehmensgruppen vorgestellt.

Aktuelles Thema in Heft 13 der DStZ (Juli 2024) u.a.

Die Fortentwicklung des Umwandlungssteuerrechts durch Gesetzgebung und Rechtsprechung

Vorliegender Beitrag befasst sich mit der Änderung des § 15 Abs. 2 UmwStG durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024, BGBl. I 2024, Nr. 108, die die Steuerneutralität einer Abspaltung ausschließt, wenn diese der Vorbereitung einer Veräußerung an außenstehende Dritte dient, und mit der Rechtsprechung, soweit sie Umwandlungsfälle aus 2023 zum Gegenstand hatte.

Aktuelles Thema in Heft 12 der DStZ (Juni 2024) u.a.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – Überblick über die anstehenden Änderungen

Am 22.3.2024 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Umsetzungsgesetzes zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht. Der Entwurf schlägt auf Basis der CSRD die verpflichtende Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts einschließlich inhaltlicher Prüfung vor. Die neuen Berichtspflichten sehen eine stufenweise Vergrößerung des Anwendungsbereichs der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie eine deutliche Ausweitung der Berichtsanforderungen vor. Für den Praktiker lohnt sich zunächst einführend ein kurzer Blick auf den Zweck der CSRD, anschließend werden insb. die zentralen Anforderungen an den neuen Nachhaltigkeitsbericht und etwaige Erleichterungen beleuchtet.

Aktuelles Thema in Heft 11 der DStZ (Juni 2024) u.a.

Die Forschungszulage – Anmerkungen aus der Beratungspraxis und Hinweise zu der deutlichen Erweiterung durch das Wachstumschancengesetz

Die sog. Forschungszulage ist eine seit dem Jahr 2020 bestehende und vielfach unterschätzte Förderung für Forschung und Entwicklung betreibende Unternehmen. Besonders interessant wird sie durch das sehr schlanke Antragsverfahren sowie dessen – nach Erfahrung der Verfasser – wohlwollender Begutachtung durch die zuständige Behörde und nicht zuletzt durch die beachtliche Förderhöhe, die nun im Zuge des Wachstumschancengesetzes nochmals erheblich erweitert wird. Eine nähere Beschäftigung mit dieser Förderung ist besonders auch deshalb ratsam, weil die Zulage auch noch weit rückwirkend beantragt werden kann und sie vollständig steuerfrei gestellt wird. Für die Praxis bedeutsam ist eine grundlegende Beleuchtung der Zulage, die Mitteilung einschlägiger Praxiserfahrungen und die Analyse der Erweiterungen durch das Wachstumschancengesetz.

Aktuelles Thema in Heft 10 der DStZ (Mai 2024) u.a.

Das Steueroasen-Abwehrgesetz, die Steueroasen-Abwehrverordnung und das BMF-Schreiben – Ein erster Überblick

Unter anderem auch als Reaktion auf die neuerlichen Veröffentlichungen und Skandale in Steueroasen (vgl. z.B. sog. „Panama Papers“ oder sog. „Pandora Papers“) wurde am 30.6.2021 das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) i.d.F. vom 25.6.2021, BGBl. I 2021, 2056 = BStBl I 2021, 895, verkündet, wonach Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen bereitgestellt werden, die im Verhältnis zu solchen Staaten und Gebieten (Steuerhoheitsgebiete) Anwendung finden, die nach § 2 Abs. 1 StAbwG nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind. Das StAbwG hat das hehre Ziel, Steueroasen auszutrocknen. Ausweislich der Gesetzesbegründung zielen die Regelungen darauf ab, europaweit koordinierte Abwehrmaßnahmen gegen Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb umzusetzen. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sollen dazu angehalten werden, Anpassungen in Richtung einer Umsetzung und Beachtung internationaler Standards im Steuerbereich vorzunehmen. Die für die Anwendung des StAbwG als nicht kooperativ eingestuften Steuerhoheitsgebiete werden in der sog. Steueroasen-Abwehrverordnung (StAbwV) veröffentlicht. In der Zweiten Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung vom 01.11.2023 (BT Drs. 559/23) sind 16 Länder und Gebiete enthalten. Der Bundesrat hatte seine Zustimmung zu dieser Verordnung am 15.12.2023 erteilt. Mit Datum vom 30.11.2023 hat nun das BMF einen Entwurf zu den Grundsätzen der Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes veröffentlicht. Die geltende Fassung des Entwurfs wurde an die Verbände zur Stellungnahme geschickt, welche nun bis zum 9.1.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Wesentliche Merkmale des StAbwG, der StAbwV und des Entwurfs des BMF-Schreibens werden einer ersten kritischen Würdigung unterzogen.

Aktuelles Thema in Heft 9 der DStZ (Mai 2024) u.a.

Aktuelles Ertragsteuerrecht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts – Kettenzusammenfassung in Gefahr?, Dauerdefizitäre Tätigkeit/Verpachtungstätigkeit, steuerlicher Querverbund, Zinsschranke

Bei der Ertragsbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist auf aktuelle Rechtsprechung hinzuweisen. Die spezifischen Fragen der Ertragsbesteuerung der öffentlichen Hand obliegen nunmehr dem I. Senat des BFH und mit Beschluss v. 31.01.2024 wurde das BMF aufgefordert, dem Revisionsverfahren V R 43/21 beizutreten. Es geht um zentrale Fragen, nämlich die Voraussetzungen für eine Zusammenfassung von BgA und die Frage, ob die von der FinVerw. zugelassene Kettenzusammenfassung so durch das Gesetz gedeckt ist. Des Weiteren sind Aspekte der Rechnungslegung von Eigenbetrieben und Eigengesellschaften zu beachten. Die überwiegend verankerte Verpflichtung  zur Rechnungslegung wie große Kapitalgesellschaften verpflichtet ab 2025 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht.

Aktuelles Thema in Heft 8 der DStZ (April 2024) u.a.

Brennpunkte der Ertragsbesteuerung von Betriebsstätten

Die Ertragsbesteuerung von Betriebsstätten wirft nach wie vor zahlreiche Einzelfragen auf. Für die Praxis hilfreich ist die Beantwortung der Fragen nach der Betriebsstättenbegründung durch Dienstleistungen ebenso wie die nach der Gewinnzuordnung bei personallosen Betriebsstätten. Ebenso stellt sich die Frage, ob eine Entstrickung ohne Zutun des Stpfl. (sog. passive Entstrickung) geboten ist. Die Diskussion um die finalen Verluste dürfte mit den jüngsten EuGH- und BFH-Urteilen ihr Ende finden.

Aktuelles Thema in Heft 7 der DStZ (April 2024) u.a.

Aktuelles zum Lohnsteuerrecht zum Jahresbeginn 2024 (Teil II): (Elektro-)Dienstwagen, Fahrräder und Reisekosten

Aus der Rechtsprechung wie auch aus der Gesetzgebung der letzten Jahre haben sich auch zum Jahreswechsel 2023/2024 zahlreiche Änderungen ergeben, die – ebenso wie neue Lebenssachverhalte – kurzfristig im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen sind. In der Praxis hilfreich ist eine Zusammenstellung bedeutsamer Änderungen im Bereich der (Elektro-)Dienstwagen, der (Elektro-)Fahrräder sowie der Reisekosten – ergänzt um erläuternde Beispiele und Praxishinweise.

Aktuelles Thema in Heft 6 der DStZ (März 2024) u.a.

Aktuelles zum Lohnsteuerrecht zum Jahresbeginn 2024 (Teil I): Aktuelle Praxisfragen

Aus der Rechtsprechung wie auch aus der Gesetzgebung der letzten Jahre haben sich auch zum Jahreswechsel 2023/2024 zahlreiche Änderungen ergeben, die – ebenso wie neue Lebenssachverhalte – kurzfristig im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen sind. In der Praxis hilfreich ist eine Zusammenstellung bedeutsamer Änderungen – ergänzt um erläuternde Beispiele und Praxishinweise.

Aktuelles Thema in Heft 5 der DStZ (März 2024) u.a.

Neuerungen bei der steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA gemäß dem BMF-Schreiben v. 12.12.2023

Arbeitnehmereinkünfte aus DBA-Staaten werden in Deutschland als Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers bei der Einkommensteuer regelmäßig unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt (Outboundfall). Ein Abkommensfall liegt aber auch dann vor, wenn ein in einem Vertragsstaat ansässiger Arbeitnehmer im Inland tätig wird (Inboundfall), d.h. Deutschland hat als Tätigkeitsstaat ggf. ein Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit. Das BMF hat mit Datum vom 12.12.2023 (BMF vom 12.12.2023 - IV B 2 – S 1300/21/10024 :005, BStBl I 2023, 2179)  einen neugefassten und sehr umfangreichen Verwaltungserlass (154 Seiten mit 427 Rz.) herausgegeben, der das bisherige diesbezügliche BMF-Schreiben vom 3.5.2018 (BMF vom 03.05.2018 - IV B 2 – S 1300/08/10027, BStBl I 2018, 643),  zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn nach den Doppelbesteuerungsabkommen ersetzt. Von diesen BMF-Schreiben werden sowohl Outbound- als auch Inboundfälle bei grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit behandelt. Das neue BMF-Schreiben vom 12.12.2023 enthält im Vergleich zum bisherigen diesbezüglichen BMF-Schreiben zahlreiche Aktualisierungen und Anpassungen an die neuere Rechtslage, an die neuere höchstrichterliche Finanzrechtsprechung sowie Verweise auf weiterführende andere neuere Verwaltungserlasse. Die Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften in Abkommensfällen ruft in der Praxis immer wieder Anwendungsprobleme und Zweifelsfragen hervor. Zu deren Lösung trägt eine Analyse des neueren Regelungsgehalts des überarbeiteten BMF-Schreibens bei.

Zeitschriften-Modul DStZ 

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ISSN: 0724-5637

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer
Rechtsgebiete: Berufs- und Haftungsrecht u. Kanzleimanagement, Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht u. Finanzbuchhaltung, Wirtschaftsrecht
Erscheinungsform: Print

Hochqualifizierte Autoren

Die renommierten und erfahrenen Schriftleiter, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Professor Dr. Joachim Schiffers, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Professor Dr. Thomas Köster sowie ein Expertenteam aus Steuerwissenschaft, Finanzgerichtsbarkeit, Beratung und Finanzverwaltung, sorgen für Praxisnähe und höchste Seriosität in der Zeitschrift zum Steuerrecht. 

Online
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Autorenteam aus erfahrenen Mitarbeitern der Finanzverwaltung
Steuer-Ratgeber 2022
Print
Univ.-Professor Dr. habil. Bert Kaminski
Die Steuerberatung (Stbg)