DStZ Einzelheft

Die DStZ wertet zweimal im Monat die aktuellen steuerlichen Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung aus. Zusätzlich werden wichtige Schwerpunkte und Einzelthemen fachlich fundiert aufbereitet und Sonderthemen mit Blick auf die gestaltende Beratung diskutiert und vertieft.

Die Fachzeitschrift DStZ ist Bestandteil folgender Fachportale:

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Die Vorteile der DStZ

  • Immer auf dem neusten Stand des Steuerrechts mit der DStZ
  • Wichtige Informationen und Fachbeiträge zum Steuerrecht praxisnah aufbereitet 
  • Kurzberichterstattung zu aktuellen Gesetzen, Praxisfällen und mehr kompakt in einer Zeitschrift 

Alle 14 Tage aktuell informiert mit der etablierten Zeitschrift über Steuern

Zweimal im Monat liefert die Deutsche Steuer-Zeitung Ihnen die aktuellen steuerlichen Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung kompakt nach Hause. Ebenfalls kommen Sie in den Genuss praxisnaher Fachbeiträge, Diskussionsbeiträge und profitieren von Empfehlungen für die Gestaltungsberatung. 
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Die inhaltlichen Schwerpunkte der Deutschen Steuer-Zeitung

  • Kurzberichterstattung zur aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung
  • Fachbeiträge zu praxisrelevanten Themen
  • Empfehlungen für die kompetente Gestaltungsberatung
  • Diskussionsbeiträge zur kritischen Auseinandersetzung mit Steuerthemen
  • Praxisfall mit konkreten Fragen aus der Beratungspraxis; lösungsorientiert dargestellt

Alle wichtigen Themen für die steuerliche Beratung

  • Allgemeines Steuerrecht
  • Unternehmenssteuerrecht
  • Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht
  • Steuerliches Verfahrensrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Berufsrecht der steuerberatenden Berufe

Aktuelles Thema in Heft 5 der DStZ (März 2025) u.a.

Update: BMF-Schreiben zur eRechnung in Deutschland

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes (Gesetz vom 27.03.2024 - BGBl. I 2024 Nr. 108) wurde die Einführung der eRechnung in Deutschland beschlossen. Die sich hierdurch ergebenden Änderungen sowie die Aspekte des Entwurfs eines diesbezüglichen BMF-Schreibens wurden in der DStZ bereits ausführlich erörtert (Gerhards, DStZ 2024, 619). Zwischenzeitlich hat das BMF sein Anwendungsschreiben finalisiert, BMF vom 15.10.2024, III C – S 7287-a/23/10001 :007, BStBl I 2024, 1320, sodass nunmehr die wesentlichen Abweichungen zur Entwurfsfassung beleuchtet werden.

Aktuelles Thema in Heft 4 der DStZ (Februar 2025) u.a.

Die Beteiligung an der Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen, wesentliche Betriebsgrundlage und Betriebsstättenvermögen

Die Zuordnung von Anteilen an der Komplementär-GmbH zum Sonderbetriebsvermögen (SBV) bzw. Betriebsstättenvermögen und ihre Beurteilung als wesentliche Betriebsgrundlage sind regelmäßig Gegenstand von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und den Finanzbehörden. Dies wird durch die Vielzahl der zu dieser Materie ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der veröffentlichten Verwaltungsverlautbarungen belegt.

Gestritten wird häufig darum, ob die aus den Anteilen erzielten Einkünfte (Dividenden und Veräußerungsgewinne) dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sind (Abgrenzung zwischen Privatvermögen bzw. notwendigem SBV), ob die nicht erfolgende Mitübertragung der Anteile i.R.d. Übertragung (§ 6 Abs. 3 EStG) oder der Einbringung (u.a. in eine Kapitalgesellschaft nach Maßgabe von § 20 UmwStG) eines Mitunternehmeranteils einer Buchwertneutralität entgegenstehen könnte (Frage der Qualifikation der Anteile als funktional wesentliche Betriebsgrundlage) oder ob Deutschland ein Besteuerungsrecht hinsichtlich der aus den Anteilen bezogenen Einkünfte beanspruchen kann bzw. im Zuge einer der vorgenannten Übertragungs- bzw. Einbringungsvorgänge mit grenzüberschreitendem Bezug verlieren könnte (Frage der Zuordnung von Anteilen zum Betriebsstättenvermögen). Für die Beurteilung von Anteilen an der Komplementär-GmbH als notwendiges SBV, als funktional wesentliche Betriebsgrundlage sowie als Betriebsstättenvermögen gibt es maßgebliche Kriterien, die der Autor beleuchtet. Eingegangen wird auch auf das jüngste BFH-Urteil vom 01.02.2024 - IV R 9/20, HFR 2024, 735, welches weitere Kriterien aufgestellt hat.

Aktuelles Thema in Heft 3 der DStZ (Februar 2025) u.a.

Das Investmentsteuergesetz im Lichte des Jahressteuergesetzes 2024 und des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes – Ein erster Überblick

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) zugestimmt und die Verkündung erfolgte am 5.12.2024 (Gesetz vom 2.12.2024, BGBl. I 2024 Nr. 387). Mit dem Gesetz werden Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt. Dies betrifft insb. die Anpassung an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BVerfG und des BFH. Außerdem enthält das JStG 2024 eine Vielzahl thematisch nicht oder nur teilweise miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Über zahlreiche Änderungsanträge im Finanzausschuss des Bundestags wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung stark überarbeitet.

Das JStG 2024 sieht für das aktuell gültige InvStG u.a. die Einführung von an § 6 AStG angelehnten Regelungen für eine Wegzugsbesteuerung in Bezug auf Investmentanteile in neuen Regelungen des § 19 Abs. 3 InvStG und § 49 Abs. 5 InvStG für nach dem 31.12.2024 verwirklichte Sachverhalte (§ 57 Abs. 10 InvStG) sowie die Verlängerung der Abwicklungsfrist in § 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG für Investmentfonds von fünf auf zehn Jahre vor.

Mit den Ausführungen werden die wesentlichen Neuerungen im InvStG basierend auf dem JStG 2024 vorgestellt und ausgewählte Aspekte werden einer ersten kritischen Würdigung unterzogen. Zudem werden Änderungen des InvStG durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV, Gesetz vom 23.10.2024, BGBl. I 2024 Nr. 323) beleuchtet.

Aktuelles Thema in Heft 1-2 der DStZ (Januar 2025) u.a.

Jahressteuergesetz 2024 unter Dach und Fach

Trotz des Bruchs der Regierungskoalition am 06.11.2024 konnte das Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) mit der Zustimmung des Bundesrats am 22.11.2024 zum Abschluss gebracht werden. Die Veröffentlichung im BGBl. erfolgte am 5.12.2024.1) Bereits am 18.10.2024 und damit noch vor den Ereignissen des 06.11.2024 stimmte die Mehrheit im Bundestag für das Gesetz. Bereits in DStZ 2024, 549, haben die Autorinnen über den Inhalt des Regierungsentwurfs berichtet. Nun wird ein Überblick über die final beschlossenen Maßnahmen gegeben, wobei sich einige Ausführungen bei unverändert beschlossenen Gesetzen in Teilen wiederholen, diese aber dennoch hier nochmals aufgenommen sind, um das Gesamtbild darzustellen. Angesichts des Umfangs des Gesetzespakets müssen sich die Ausführungen zudem auf die für die Praxis wesentlichen Regelungen beschränken. Es bietet sich an, die Regelungen dabei ihrer Reihenfolge nach in den jeweiligen Gesetzen darzustellen und nicht systematisch sortiert, da auch kaum Zusammenhänge zwischen den Regelungen bestehen.

Aktuelles Thema in Heft 24 der DStZ (Dezember 2024) u.a.

Verkehrswertnachweis im neuen Grundsteuerrecht

Die vom BFH mit Beschlüssen v. 27.05.2024 (BFH, Urt. v. 27.05.2024 - II B 78/23 [AdV], BStBl II 2024, 543, und BFH, Urt. v. 27.05.2024 - II B 79/23 [AdV], BStBl II 2024, 546), jedenfalls im einstweiligen Rechtsschutz bejahte Möglich-keit des Nachweises eines erheblich niedrigeren gemeinen Wertes steht dogmatisch auf wackeligen Füßen; auch der praktische Nutzen dürfte überschaubar sein. Dennoch – oder vielleicht gerade deswegen – wird der Gesetzgeber die vom BFH ins Spiel gebrachte Nachweismöglichkeit nunmehr voraussichtlich in einem neuen § 220 Abs. 2 BewG übernehmen. (Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 16.10.2024, BT-Drucks. 20/13419, 160, die der Bun-destag am 18.10.2024 in 2./3. Lesung angenommen hat. Kurz vor Drucklegung hat nun am 22.11.2024 der Bundesrat abschließend dem JStG 2024 zugestimmt, so dass die besprochene Entwurfsfassung des § 220 Abs. 2 BewG Gesetz werden wird.) Ob das neue Grundsteuerrecht – möglicherweise auch ohne die Verkehrswertnachweismöglichkeit – verfassungsgemäß ist, ist ungeklärt. Dass der BFH dem BVerfG das neue Grundsteuerrecht nach Art. 100 GG vorle-gen wird, ist zu bezweifeln. Die Zulässigkeit konkreter Normenkontrollvorlagen von Finanzgerichten beurteilt das BVerfG überstreng. Eine Klärung der Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuerrechts durch das BVerfG dürfte von daher erst in fernerer Zukunft zu erwarten sein.

Aktuelles Thema in Heft 23 der DStZ (Dezember 2024) u.a.

Gestaltungshinweise zum Jahresende 2024: Hinweise zur Besteuerung der Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter – Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Der Jahreswechsel 2024/25 wird erneut zum einen einige Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen, zum anderen ist auch die vielfältige Rspr. des Jahres 2024 bei den regelmäßig zum Jahreswechsel anstehenden Überprüfungen insb. der vertraglichen Gestaltungen zu beachten.

Die sich daraus ergebenden Änderungen sind in der Praxis zu erfassen – der sich daraus ergebende Handlungsbedarf ist zu identifizieren. Darüber hinaus sind aber auch die standardmäßigen Prüfschritte zum Jahreswechsel bzw. Ende des Wj. im Auge zu behalten. Auch wenn sich die letztgenannten Aspekte teilweise gegenüber dem vorangehenden Jahreswechsel nicht wesentlich verändert haben, gilt es aktuell, diese wieder in den Blick zu nehmen. Der Schwerpunkt des folgenden Beitrags liegt bei Fragen der Besteuerung der KapGes und ihrer Gesellschafter – und zwar aus einkommensteuerlicher wie aus körperschaftsteuerlicher Sicht.

Aktuelles Thema in Heft 22 der DStZ (November 2024) u.a.

Gestaltungshinweise zur Gewerbesteuer zum Jahresende 2024

Das Jahr 2024 hat erneut Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit sich gebracht, zudem ist auch die vielfältige, unterjährige Rspr. bei den zum Jahreswechsel 2024/25 anstehenden Überprüfungen insb. der vertragli-chen Gestaltungen zu beachten. Der Schwerpunkt des folgenden Beitrags liegt bei Fragen der – sich als immer kom-plexer darstellenden – Gewerbesteuer. Ergänzend zu diesen im vorliegenden Beitrag behandelten Fragen wurden bereits in der vorangegangenen Ausgabe Nr. 21/2024 der DStZ besondere Gestaltungsüberlegungen zum Bilanzsteu-errecht erörtert, in der kommenden Ausgabe 23/2023 der DStZ werden dann Beiträge zu Gestaltungsüberlegungen für PersGes sowie zu Gestaltungsüberlegungen für KapGes folgen.

Aktuelles Thema in Heft 21 der DStZ (November 2024) u.a.

Bestandsaufnahme und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2024: Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Bilanzsteuerrechts und der steuerlichen Gewinnermittlung

Vielfach ist der Jahreswechsel auch der Bilanzstichtag, so dass aktuelle Entwicklungen im Bilanzrecht und -steuerrecht in den Blick zu nehmen und im Hinblick auf Handlungsbedarf oder Gestaltungschancen im Einzelfall zu prüfen sind. Dabei sind punktuelle Gesetzesänderungen aufzugreifen, aber insb. auch aktuelle Rspr. zu diesem Themenbereich. Dieser Beitrag der Rubrik DStZ-Gestaltung zeichnet die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Handelsbilanzrechts und der steuerlichen Gewinnermittlung nach.

Aktuelles Thema in Heft 20 der DStZ (Oktober 2024) u.a.

Die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften – § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG

Der Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften war in der Vergangenheit nicht von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG erfasst, so dass eine Buchwertverknüpfung nur über teils komplexe mehrstufige Übertragungen erreicht werden konnte. Diese waren jedoch stets mit der rechtlichen Unsicherheit des Missbrauchsverdachts behaftet. Trotz breiter Kritik aus Wissenschaft und Praxis hieran konnte sich der Gesetzgeber bisher nicht dazu durchringen, diese Übertragungskonstellation in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zu regeln, um so die Aufdeckung der stillen Reserven bei Transfers zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften zu vermeiden. Nun hat das BVerfG am 28.11.2023 die Unvereinbarkeit des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz festgestellt. Infolgedessen ist das BMF tätig geworden und hat eine entsprechende Ergänzung der Vorschrift in den Entwurf des JStG 2024 aufgenommen. Dabei wurde jedoch die Gelegenheit versäumt, auch Übertragungsvorgänge zwischen nicht beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften zu erfassen.

Aktuelles Thema in Heft 19 der DStZ (Oktober 2024) u.a.

Umsatzbesteuerung kommunaler Zuschüsse an gemeinnützige Vereine, die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Sportanlagen stehen

Innerhalb der Entscheidung vom 18.11.2021 (BFH, Urt. v. 18.11.2021 - V R 17/20 - BStBl I 2024, 492) hat der BFH eine bedeutsame Veränderung seiner bisherigen Anschauung hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung gemeindlicher Fördergelder für die Übernahme der Bewirtschaftung einer Sportanlage durch eine gemeinnützige Körperschaft bekannt gegeben. Man kann sogar von einer umsatzsteuerrechtlichen Trendwende sprechen, die besonders für Sportvereine von großer Wichtigkeit ist. Die kardinale Feststellung des BFH lautet: „Die Regelung einer Zuschussgewährung in einem gegenseitigen Vertrag muss nicht zwingend zur Steuerpflicht führen.“

Mittlerweile hat sich auch die FinVerw. dieser Auffassung angeschlossen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) mit BMF-Schreiben vom 11.6.20243) entsprechend angepasst.

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ISSN: 0724-5637

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer
Rechtsgebiete: Berufs- und Haftungsrecht u. Kanzleimanagement, Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht u. Finanzbuchhaltung, Wirtschaftsrecht
Erscheinungsform: Print

Hochqualifizierte Autoren

Die renommierten und erfahrenen Schriftleiter, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Professor Dr. Joachim Schiffers, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Professor Dr. Thomas Köster sowie ein Expertenteam aus Steuerwissenschaft, Finanzgerichtsbarkeit, Beratung und Finanzverwaltung, sorgen für Praxisnähe und höchste Seriosität in der Zeitschrift zum Steuerrecht. 

Leseprobe

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Inhalt DStZ 5/2025

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

DStZ-Aktuell

Unternehmer und Freiberufler

Unternehmensbesteuerung im Allgemeinen
  • Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung, BFH, 22.10.2024, VIII R 12/21, S. 145
  • Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Betriebsverpachtung, BFH, 30.10.2024, IV R 19/22, S. 146
Kapitalgesellschaften
  • Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von GmbH-Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge, BFH, 20.11.2024, VI R 21/22, S. 147
Personengesellschaften
  • Bekanntgabe eines Gewinnfeststellungsbescheids im Fall einer nicht mehr existenten Personengesellschaft, BFH, 30.10.2024, IV R 4/23, S. 148

Natürliche Personen

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
  • Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten, BFH, 21.11.2024, VI R 9/22, S. 149

DStZ-Themen

  • Prof. Dr. Hans Ott: Steuerliche Konsequenzen ausgewählter Sanierungsmaßnahmen bei einer GmbH , S. 151
  • Dipl.-Finw. (FH) Daniela Gerhards: Update: BMF-Schreiben zur eRechnung in Deutschland , S. 163
  • , Dipl.-Finw. Michael Seifert: Aktuelles zum Lohnsteuerrecht zum Jahreswechsel 2024/2025 – Insbesondere gesetzliche Änderungen, S. 168

Inhalt DStZ 4/2025

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

DStZ-Aktuell

Unternehmer und Freiberufler

Unternehmensbesteuerung im Allgemeinen
  • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen, BFH, 16.09.2024, III R 36/22, S. 101
  • Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen, BFH, 09.08.2024, X B 94/23, S. 102
Kapitalgesellschaften
  • Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung: kein Ausgleich von Gewinnen des Rückwirkungszeitraums mit einem Verlustrücktrag, BFH, 13.03.2024, X R 32/21, S. 103
  • Berücksichtigung fehlgeschlagener Gesellschafterfinanzierungen (Darlehen/Bürgschaften) bei nur mittelbarer Beteiligung, FG Düsseldorf, 27.09.2024, 3 K 3054/20 E, S. 104
Personengesellschaften
  • Betriebsaufspaltung und Bilanzierungskonkurrenz, BFH, 19.09.2024, IV R 5/20, S. 104

Natürliche Personen

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
  • Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig – Voraussetzungen für die tarifermäßigte Besteuerung, BFH, 15.10.2024, IX R 5/23, S. 106
Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Steuerbarkeit des geldwerten Vorteils aus einer Nutzungsentgeltminderung nach Zeichnung weiterer Genossenschaftsanteile einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft, BFH, 22.10.2024, VIII R 23/21, S. 107
Erbschaftsteuer
  • Am Stichtag im Zustand der Bebauung und nicht an Dritte überlassenes Grundstück ist erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen, FG Münster, 14.11.2024, 3 K 906/23 F, 3 K 308/23 F, S. 109

DStZ-Themen

  • Prof. Dr. Hanno Kirsch: GuV-Gliederungsschemata nach IFRS 18 – Verbesserung des Einblicks in die Erfolgslage der nach IFRS rechnungslegenden Unternehmen? , S. 111
  • Dr. Markus Ungemach: Die Beteiligung an der Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen, wesentliche Betriebsgrundlage und Betriebsstättenvermögen, S. 122

Inhalt DStZ 3/2025

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

DStZ-Aktuell

Unternehmer und Freiberufler

Unternehmensbesteuerung im Allgemeinen
  • Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2023, S. 53
  • Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen, BFH, 16.09.2024, III R 35/22, S. 53
  • Freistellung von Einkünften eines Freiberuflers aus einer niederländischen Betriebsstätte nach dem DBA-Niederlande 2012 (DBA-NL), FG Bremen, 15.05.2024, 1 K 171/21 (3), S. 54
  • Vorliegen eines Steuerstundungsmodells i.S.d. § 15b EStG unabhängig von ökologischer oder ökonomischer Sinnhaftigkeit der Investition, FG Düsseldorf, 15.11.2024, 10 K 1055/20 F, S. 55
Kapitalgesellschaften
  • Keine vGA wegen bloß tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit einer spanischen Immobilie, BFH, 01.10.2024, VIII R 4/21, S. 55
  • Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen, BFH, 20.09.2024, IX R 5/24, S. 56
  • Haftung für überhöht bescheinigte Einlagenrückgewähr, BFH, 01.10.2024, VIII R 35/20, S. 57
  • Steuerliches Einlagekonto: Offenbare Unrichtigkeit trotz fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts, BFH, 22.10.2024, VIII R 33/21, S. 58
  • Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG auch für organschaftliche Innenfinanzierung? , FG Münster, 20.11.2024, 9 K 1908/21 F, S. 58
  • Corona-Pandemie nicht per se als „wichtiger Grund“ i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 KStG , FG Düsseldorf, 20.11.2024, 7 K 2466/22 F, S. 59
Personengesellschaften
  • GrESt: Änderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft, BFH, 31.07.2014, II R 28/21, S. 60

DStZ-Aktuell

Gemeinnützige Körperschaften, BgA, Stiftungen

  • Organschaft und Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit des Organträgers, BFH, 29.08.2024, V R 14/24 (V R 20/22; V R 40/19), S. 61
  • Keine Steuerbegünstigung für extremistische Körperschaften, BFH, 05.09.2024, V R 15/22, S. 61
  • Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO und Verfassungsschutzbericht, BFH, 05.09.2024, V R 36/21, S. 62

Natürliche Personen

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
  • Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG, BFH, 24.10.2024, VI R 4/22, S. 62
  • Besteuerungsrecht nach DBA-Schweiz 1971/2010 in der Freistellungsphase eines Arbeitsverhältnisses, BFH, 01.08.2024, VI R 23/22, S. 63
Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Berechnung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach § 8 Abs. 3 InvStG 2004, BFH, 08.05.2024, I R 6/20, S. 65
Grunderwerbsteuer
  • Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, BFH, 31.07.2024, II R 30/21, S. 67
Erbschaft-/Schenkungsteuer
  • Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, BFH, 21.08.2024, II R 11/21, S. 67
  • Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeiten, BFH, 21.08.2024, II R 43/22, S. 68
  • Schenkungsteuerliche Steuerklassenbestimmung für Erstausstattung von Familienstiftungen, FG Rheinland-Pfalz, 17.10.2024, 4 K 1042/23, S. 69

DStZ-Aktuell

Verfahrensrecht

  • Einlesen und automatisiertes Aufbereiten der Buchführungsdaten mittels IDEA als qualifizierte Prüfungshandlung im Rahmen von § 171 Abs. 4 Satz 2 AO , FG Düsseldorf, 10.10.2024, 14 K 2292/22 G, S. 69
  • Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft in persönlicher Hinsicht., BFH, 22.10.2024, VIII R 23/21, S. 69

DStZ-Themen

  • Prof. Dr. Hans Ott: Änderungen im UmwStG nach dem Jahressteuergesetz 2024 , S. 71
  • Johannes Höring: Das Investmentsteuergesetz im Lichte des Jahressteuergesetzes 2024 und des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes – Ein erster Überblick, S. 82
  • Prof. Dr. Dieter Schulze zur Wiesche: Die Werterhöhung von GmbH- Anteilen durch unentgeltlichen bzw. teilentgeltlichen Erwerb von eigenen Anteilen durch die GmbH, S. 95
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Autorenteam aus erfahrenen Mitarbeitern der Finanzverwaltung
Steuer-Ratgeber 2022
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Univ.-Professor Dr. habil. Bert Kaminski
Die Steuerberatung (Stbg)