Einkommensteuergesetz Kommentar

Der Korn Einkommensteuergesetz (EStG) Kommentar hilft Steuerberatern mit Beratungs- und Gestaltungshinweisen dabei, den Überblick über Gesetzesänderungen, neue Verwaltungsanweisungen und geänderte Rechtsprechung zu behalten.

Der Korn Kommentar zum Einkommensteuergesetz (EStG) ist Bestandteil folgender Fachportale:

Erscheinungsform
LBW in 5 Ordnern mit ca. 10.100 Seiten. Inklusive Online-Zugang zum Werk + 360° EStG eKommentar + weitere Inklusiv-Leistungen powered by juris: Steuergesetzte (Bundesrecht), juris PraxisReport Steuerrecht, juris Nachrichten Steuerrecht und juris Newsletter Steuerrecht. Nutzung sämtlicher Online-Mehrwerte über die juris-Datenbank für drei Nutzer. (Fortsetzungsbezug mindestens ein Jahr)

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Die Vorteile des Korn Einkommensteuergesetz (EStG) Kommentars

  • Einheitlicher Aufbau und viele ABC-Schlagworte erlauben eine einfache Orientierung
  • Praxisgerechte Kommentierungen, Beratungshinweise und Gestaltungshinweise
  • Viele Online-Mehrwerte im Print- und Online-Abo

Ziele und Zielgruppe des Kommentars zum Einkommensteuergesetz (EStG)

Das Einkommensteuergesetz ist ein Schwerpunkt im Berufsalltag des Steuerberaters. Ständige Aktualisierungen durch Gesetzesänderungen, neue Verwaltungsanweisungen und geänderte Rechtsprechung machen es nicht leicht, den Überblick zu bewahren.

Der Korn Kommentar zum Einkommensteuergesetz (EStG) ist konsequent an den Bedürfnissen der Beratungspraxis ausgerichtet, gibt zahlreiche Beratungshinweise und Gestaltungshinweise. Dabei setzt sich der Kommentar wissenschaftlich fundiert mit Auffassungen der Finanzverwaltung auseinander. Die Gestaltungs- und Beratungshinweise sind optisch hervorgehoben und ermöglichen Ihnen effizientes Arbeiten. Der „Korn“ kommentiert zusätzlich zum Schwerpunkt EStG auch InvStG und ZIV.

Der einheitliche Aufbau der Kommentierungen in Anlehnung an den Aufbau der einzelnen Paragrafen ermöglicht zudem eine schnelle Orientierung. Viele praktische ABC-Schlagworte helfen im Einzelfall.

Hochqualifizierte Herausgeber

Klaus Korn, Steuerberater
Dieter Carlé (†), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Rudolf Stahl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Martin Strahl, Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Die Schwerpunkte des Korn Kommentars zum Einkommensteuergesetz (EStG) 

  • Praxisgerechte und beratungskompetente Kommentierungen zum EStG
  • Zusätzlich zum EStG werden InvStG und ZIV kommentiert
  • Einheitlicher und systematischer Aufbau der Einzelkommentierungen

Zahlreiche Zusatzleistungen im Korn EStG Kommentar

Der Korn EStG Kommentar bietet neben praxisorientierten Kommentierungen, Beratungshinweisen und Gestaltungshinweisen viele weitere Inklusiv-Leistungen von juris.

Zusätzliche Inhalte von juris – Das Rechtportal

  • Steuergesetze (Bundesrecht)
  • Zeitschrift juris PraxisReport Steuerrecht
  • Newsdienste: juris Nachrichten Steuerrecht, juris Newsletter Steuerrecht
  • zitierte Rechtsprechung und Literaturnachweise

Diese Mehrwerte bietet der Korn EStG Kommentar

  • Online-Zugang zum Korn EStG Kommentar
  • zusätzliche Online-Mehrwerte von Stollfuß und juris "Das Rechtsportal"
  • professionelle digitale Aufbereitung und umfassende Verlinkung aller Dokumente
  • intuitiv bedienbare Suchoberfläche auf dem neuesten Stand der Technik
  • wertvolle Zeit sparen durch die automatische Online-Aktualisierung aller Inhalte
  • täglich rechtssicher, effizient und schnell arbeiten

Aktuell in der 158. Aktualisierung (März 2025) des Korn EStG Kommentars u.a.:

Mit Erscheinen der 158. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun eine von Herrn Klaus Korn erstellte umfassende Überarbeitung der in der Kommentierung zu § 6 EStG (Bewertung) enthaltenen Ausführungen zur Bewertung mit dem Teilwert, dem gemeinen Wert und dem beizulegenden Zeitwert, zur Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens, des nichtabnutzbaren Anlagevermögens und des Umlaufvermögens, zum Lifo-Verfahren, zur Bewertung von Finanzinstrumenten im Handelsbestand von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, zur Bewertung von Verbindlichkeiten, Rückstellungen sowie von Steuerbilanzposten, die keine Wirtschaftsgüter repräsentieren, und ferner zur Sonderregelung für außerbetriebliche Kraftfahrzeugnutzung, zur Bewertung der Einlagen und steuerverstrickenden Überführungen von Wirtschaftsgütern sowie zur Überführung und Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen mehreren Betriebsvermögen bei Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften für Sie verfügbar.

Dabei hat Herr Klaus Korn praktisch ausgerichtete Gestaltungshinweise, Beratungshinweise und kritische Stellungnahmen erstellt bzw. überarbeitet, die Änderungen der Vorschrift durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) und das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) berücksichtigt sowie beispielsweise Ausführungen zu Einzelfragen zur Teilwertermittlung und Teilwertabschreibung einschließlich einer diesbezüglichen ABC-Darstellung, zum Begriff des abnutzbaren Anlagevermögens und zur Abgrenzung zum Umlaufvermögen einschließlich einer diesbezüglichen ABC-Darstellung, zur Bewertung von Forderungen im Umlaufvermögen und virtuellen Währungen (Kryptowährungen) und die Übertragung von Gesellschaftsvermögen zwischen Mitunternehmerschaften nach der neuen Rechtslage ergänzt bzw. eingehend aktualisiert.

Herr Klaus Korn geht dabei beispielsweise auf das BMF-Schreiben v. 11.4.2023 - IV C 6 – S 2133/19/10004 :002 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital und auf die Urteile des BFH, Urt. v. 12.3.2024 - VIII R 1/21 zur Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage und BFH, Urt. v. 23.8.2023 - XI R 36/20 zum Teilwertansatz bei börsennotierten „hybriden“ Anleihen ohne feste Laufzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit des Gläubigers ein.

Aktuell in der 157. Aktualisierung (Februar 2025) des Korn EStG Kommentars u.a.:

Mit Erscheinen der 157. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun eine von Herrn Klaus Korn erstellte umfassende Überarbeitung der allgemeinen Ausführungen (Abschnitt A.) und der Ausführungen zu Bewertungsgrundsätzen, -methoden und -zeitpunkten sowie Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Zuschüssen, Umsatz- und Abzugsteuern in der Kommentierung zu § 6 EStG (Bewertung) für Sie verfügbar.

Dabei hat Herr Klaus Korn praktisch ausgerichtete Gestaltungshinweise, Beratungshinweise und kritische Stellungnahmen erstellt bzw. überarbeitet und beispielsweise Ausführungen zur Behandlung von Fondsetablierungskosten, zu Grenzfällen und Einzelfragen zu Anschaffungskosten einschließlich einer diesbezüglichen ABC-Darstellung, zur vorweggenommenen Erbfolge, zum Erwerb von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften und anderen Gesamthandsgemeinschaften und zum Erschließungsaufwand für Grundstücke ergänzt bzw. eingehend aktualisiert.

Herr Klaus Korn geht dabei beispielsweise auf das BMF-Schreiben v. 21.3.2024 - IV C 6 – S 2171-b/19/10001 :001 zur Einzelwertberichtigungen bei Kreditinstituten sowie auf die Urteile des BFH, Urt. v. 14.2.2023 - IX R 3/22 zur Behandlung von Kryptowährungen (Bitcoin, Ether, Monero) als Wirtschaftsgut und BFH, Urt. v. 23.3.2023 - V R 2/20 zur Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten sowie auf den Umwandlungssteuer-Erlass 2025 v. 2.1.2025 - IV C 2 – S 1978/00035/020/040 und auf das Urteil des BFH, Urt. v. 14.11.2023 - IX R 1/22 zur Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung nach entgeltlichem Erwerb von Anteilen an Personengesellschaften ein.

Aktuell in der 156. Aktualisierung (Dezember 2024) des Korn EStG Kommentars u.a.:

Mit Erscheinen der 156. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun der zweite Teil einer eingehenden und umfassenden Gesamtbearbeitung der Kommentierung zu § 2 EStG (Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen) durch Herrn Dr. Guido Bodden für Sie verfügbar.

Dabei hat Herr Dr. Guido Bodden neben der Erstellung bzw. Überarbeitung weiterer praktisch ausgerichteter Beratungshinweise beispielsweise auch die Ausführungen zur Hinzurechnung des Anspruchs auf Kindergeld, zur verfahrensrechtlichen Umsetzung der Steuerfestsetzung im Einkommensteuer-Bescheid, zur Bestimmung des Streitgegenstands im Rechtsbehelfs- und Klageverfahren zur Einkommensteuer, zur Rückwirkungsproblematik und zur Einkommensbesteuerung bei Insolvenz des Steuerpflichtigen ergänzt bzw. eingehend aktualisiert.

Weiterhin geht Herr Dr. Guido Bodden namentlich auf die Entscheidungen des BFH, Urt. v. 19.1.2023 – III R 44/20 zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden Einkommensteuer zwischen dem Insolvenzverwalter und dem nichtselbständig tätigen Insolvenzschuldner, des BFH, Urt. v. 5.12.2023 – IX B 108/22 zum Nicht-Bestehen eines datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs des Insolvenzverwalters gegenüber Finanzbehörden und des BFH, Urt. v. 20.2.2024 – VII R 16/21 zur Haftung eines vorläufigen Sachwalters als Verfügungsberechtigter gemäß § 35 AO ein.

Zudem berücksichtigt Herr Dr. Guido Bodden u.a. die Entscheidungen des FG Münster, Urt. v. 15.5.2023 –7 K 2627/20 E zur Einkommensteuer-Antragsveranlagung mittels einer ausschließlich vom Insolvenzverwalter unterschriebenen Steuererklärung, des FG Münster, Urt. v. 15.12.2023 – 12 K 1324/21 E zur Nicht-Begründung einer Masseverbindlichkeit durch Ausübung des Wahlrechts zur Einzelveranlagung von Ehegatten durch den Insolvenzverwalter und des FG Niedersachsen, Urt. v. 22.6.2023 –3 K 105/22 zur Frage der Vergütung des Insolvenzverwalters als Betriebsausgabe.

Aktuell in der 155. Aktualisierung (November 2024) des Korn EStG Kommentars u.a.:

Mit Erscheinen der 155. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun der erste Teil einer eingehenden und umfassenden Gesamtbearbeitung der Kommentierung zu § 2 EStG (Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen) durch Herrn Dr. Guido Bodden für Sie verfügbar.

Dabei hat Herr Dr. Guido Bodden weitere praktisch ausgerichtete Beratungshinweise erstellt bzw. überarbeitet und beispielsweise Ausführungen zur Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Arbeitnehmer-Angehörige, zu mittelbar verdeckten Einlagen in Kapitalgesellschaften, zum Rechtsschutz in Verfassungsfragen, zum angemessenen Sachverhalt im Fall des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO), zur Bestimmung der abstrakt-generell gefassten Einzelmerkmale der ESt-Norm durch Auslegung oder Rechtsfortbildung, zur Einkünfteerzielung durch Straftaten, zur Verlagerung von Einkünften auf Familienangehörige und zur Einkünfteerzielungsabsicht ergänzt bzw. eingehend aktualisiert.

Weiterhin geht Herr Dr. Guido Bodden namentlich auf die Entscheidungen des BVerfG, Urt. v. 28.11.2023 – 2 BvL 8/13 zur Verfassungswidrigkeit der Unzulässigkeit von Buchwertübertragungen von Einzel-Wirtschaftsgütern zwischen Schwester-Personengesellschaften gemäß § 6 Abs. 5 EStG und den Grundsätzen der Prüfung einer steuerrechtlichen Norm auf deren Verfassungswidrigkeit, des BFH, Urt. v. 3.5.2023 – IX R 12/22 zur Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus § 17 EStG und Gestaltungsmissbrauch bei gezielter Herbeiführung von Veräußerungsverlusten sowie des BFH, Urt. v. 22.2.2023 – X R 8/21 zur Besteuerung von Gewinnen aus Online-Poker ein.

Zudem berücksichtigt Herr Dr. Guido Bodden u.a. die Entscheidungen des FG Köln, Urt. v. 29.2.2024 – 7 K 95/23 zu Zahlungen für die Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an Gesellschaftsanteilen in Form eines Verzichts als nicht steuerbare Einkünfte, des FG Münster, Urt. v. 17.4.2024 – 14 K 1425/23 E zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht der im Jahr 2022 an einen Arbeitnehmer ausgezahlten Energiepreispauschale, des FG Sachsen, Urt. v. 26.9.2023 – 4 K 156/21 zu den Voraussetzungen der Behandlung eines Kunstpreises als Betriebseinnahme sowie des FG Köln, Urt. v. 26.4.2023 – 5 K 1403/21 zur Verletzung des subjektiven Nettoprinzips durch eine das Existenzminimum des Steuerpflichtigen tangierende Gesamtsteuerbelastung aus ESt und SolZ aufgrund der Anwendung einer Verlustausgleichsbeschränkung.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare
Rechtsgebiete: Einkommensteuer, Lohnsteuer
Erscheinungsform: Print
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ISBN: 978-3-08-254400-6

Hochqualifizierte Herausgeber

Klaus Korn, Steuerberater
Dieter Carlé (†), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Rudolf Stahl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Martin Strahl, Diplom-Kaufmann, Steuerberater

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