Einkommensteuergesetz Kommentar

Der Korn Einkommensteuergesetz (EStG) Kommentar hilft Steuerberatern mit Beratungs- und Gestaltungshinweisen dabei, den Überblick über Gesetzesänderungen, neue Verwaltungsanweisungen und geänderte Rechtsprechung zu behalten.

Der Korn Kommentar zum Einkommensteuergesetz (EStG) ist Bestandteil folgender Fachportale:

Erscheinungsform
LBW in 5 Ordnern mit ca. 10.100 Seiten. Inklusive Online-Zugang zum Werk + 360° EStG eKommentar + weitere Inklusiv-Leistungen powered by juris: Steuergesetzte (Bundesrecht), juris PraxisReport Steuerrecht, juris Nachrichten Steuerrecht und juris Newsletter Steuerrecht. Nutzung sämtlicher Online-Mehrwerte über die juris-Datenbank für drei Nutzer. (Fortsetzungsbezug mindestens ein Jahr)

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Die Vorteile des Korn Einkommensteuergesetz (EStG) Kommentars

  • Einheitlicher Aufbau und viele ABC-Schlagworte erlauben eine einfache Orientierung
  • Praxisgerechte Kommentierungen, Beratungshinweise und Gestaltungshinweise
  • Viele Online-Mehrwerte im Print- und Online-Abo

Ziele und Zielgruppe des Kommentars zum Einkommensteuergesetz (EStG)

Das Einkommensteuergesetz ist ein Schwerpunkt im Berufsalltag des Steuerberaters. Ständige Aktualisierungen durch Gesetzesänderungen, neue Verwaltungsanweisungen und geänderte Rechtsprechung machen es nicht leicht, den Überblick zu bewahren.

Der Korn Kommentar zum Einkommensteuergesetz (EStG) ist konsequent an den Bedürfnissen der Beratungspraxis ausgerichtet, gibt zahlreiche Beratungshinweise und Gestaltungshinweise. Dabei setzt sich der Kommentar wissenschaftlich fundiert mit Auffassungen der Finanzverwaltung auseinander. Die Gestaltungs- und Beratungshinweise sind optisch hervorgehoben und ermöglichen Ihnen effizientes Arbeiten. Der „Korn“ kommentiert zusätzlich zum Schwerpunkt EStG auch InvStG und ZIV.

Der einheitliche Aufbau der Kommentierungen in Anlehnung an den Aufbau der einzelnen Paragrafen ermöglicht zudem eine schnelle Orientierung. Viele praktische ABC-Schlagworte helfen im Einzelfall.

Hochqualifizierte Herausgeber

Klaus Korn, Steuerberater
Dieter Carlé (†), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Rudolf Stahl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Martin Strahl, Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Die Schwerpunkte des Korn Kommentars zum Einkommensteuergesetz (EStG) 

  • Praxisgerechte und beratungskompetente Kommentierungen zum EStG
  • Zusätzlich zum EStG werden InvStG und ZIV kommentiert
  • Einheitlicher und systematischer Aufbau der Einzelkommentierungen

Zahlreiche Zusatzleistungen im Korn EStG Kommentar

Der Korn EStG Kommentar bietet neben praxisorientierten Kommentierungen, Beratungshinweisen und Gestaltungshinweisen viele weitere Inklusiv-Leistungen von juris.

Zusätzliche Inhalte von juris – Das Rechtportal

  • Steuergesetze (Bundesrecht)
  • Zeitschrift juris PraxisReport Steuerrecht
  • Newsdienste: juris Nachrichten Steuerrecht, juris Newsletter Steuerrecht
  • zitierte Rechtsprechung und Literaturnachweise

Diese Mehrwerte bietet der Korn EStG Kommentar

  • Online-Zugang zum Korn EStG Kommentar
  • zusätzliche Online-Mehrwerte von Stollfuß und juris "Das Rechtsportal"
  • professionelle digitale Aufbereitung und umfassende Verlinkung aller Dokumente
  • intuitiv bedienbare Suchoberfläche auf dem neuesten Stand der Technik
  • wertvolle Zeit sparen durch die automatische Online-Aktualisierung aller Inhalte
  • täglich rechtssicher, effizient und schnell arbeiten

Aktuell in der 156. Aktualisierung (Dezember 2024) des Korn EStG Kommentars u.a.:

Mit Erscheinen der 156. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun der zweite Teil einer eingehenden und umfassenden Gesamtbearbeitung der Kommentierung zu § 2 EStG (Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen) durch Herrn Dr. Guido Bodden für Sie verfügbar.

Dabei hat Herr Dr. Guido Bodden neben der Erstellung bzw. Überarbeitung weiterer praktisch ausgerichteter Beratungshinweise beispielsweise auch die Ausführungen zur Hinzurechnung des Anspruchs auf Kindergeld, zur verfahrensrechtlichen Umsetzung der Steuerfestsetzung im Einkommensteuer-Bescheid, zur Bestimmung des Streitgegenstands im Rechtsbehelfs- und Klageverfahren zur Einkommensteuer, zur Rückwirkungsproblematik und zur Einkommensbesteuerung bei Insolvenz des Steuerpflichtigen ergänzt bzw. eingehend aktualisiert.

Weiterhin geht Herr Dr. Guido Bodden namentlich auf die Entscheidungen des BFH, Urt. v. 19.1.2023 – III R 44/20 zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden Einkommensteuer zwischen dem Insolvenzverwalter und dem nichtselbständig tätigen Insolvenzschuldner, des BFH, Urt. v. 5.12.2023 – IX B 108/22 zum Nicht-Bestehen eines datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs des Insolvenzverwalters gegenüber Finanzbehörden und des BFH, Urt. v. 20.2.2024 – VII R 16/21 zur Haftung eines vorläufigen Sachwalters als Verfügungsberechtigter gemäß § 35 AO ein.

Zudem berücksichtigt Herr Dr. Guido Bodden u.a. die Entscheidungen des FG Münster, Urt. v. 15.5.2023 –7 K 2627/20 E zur Einkommensteuer-Antragsveranlagung mittels einer ausschließlich vom Insolvenzverwalter unterschriebenen Steuererklärung, des FG Münster, Urt. v. 15.12.2023 – 12 K 1324/21 E zur Nicht-Begründung einer Masseverbindlichkeit durch Ausübung des Wahlrechts zur Einzelveranlagung von Ehegatten durch den Insolvenzverwalter und des FG Niedersachsen, Urt. v. 22.6.2023 –3 K 105/22 zur Frage der Vergütung des Insolvenzverwalters als Betriebsausgabe.

Aktuell in der 155. Aktualisierung (November 2024) des Korn EStG Kommentars u.a.:

Mit Erscheinen der 155. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun der erste Teil einer eingehenden und umfassenden Gesamtbearbeitung der Kommentierung zu § 2 EStG (Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen) durch Herrn Dr. Guido Bodden für Sie verfügbar.

Dabei hat Herr Dr. Guido Bodden weitere praktisch ausgerichtete Beratungshinweise erstellt bzw. überarbeitet und beispielsweise Ausführungen zur Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Arbeitnehmer-Angehörige, zu mittelbar verdeckten Einlagen in Kapitalgesellschaften, zum Rechtsschutz in Verfassungsfragen, zum angemessenen Sachverhalt im Fall des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO), zur Bestimmung der abstrakt-generell gefassten Einzelmerkmale der ESt-Norm durch Auslegung oder Rechtsfortbildung, zur Einkünfteerzielung durch Straftaten, zur Verlagerung von Einkünften auf Familienangehörige und zur Einkünfteerzielungsabsicht ergänzt bzw. eingehend aktualisiert.

Weiterhin geht Herr Dr. Guido Bodden namentlich auf die Entscheidungen des BVerfG, Urt. v. 28.11.2023 – 2 BvL 8/13 zur Verfassungswidrigkeit der Unzulässigkeit von Buchwertübertragungen von Einzel-Wirtschaftsgütern zwischen Schwester-Personengesellschaften gemäß § 6 Abs. 5 EStG und den Grundsätzen der Prüfung einer steuerrechtlichen Norm auf deren Verfassungswidrigkeit, des BFH, Urt. v. 3.5.2023 – IX R 12/22 zur Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus § 17 EStG und Gestaltungsmissbrauch bei gezielter Herbeiführung von Veräußerungsverlusten sowie des BFH, Urt. v. 22.2.2023 – X R 8/21 zur Besteuerung von Gewinnen aus Online-Poker ein.

Zudem berücksichtigt Herr Dr. Guido Bodden u.a. die Entscheidungen des FG Köln, Urt. v. 29.2.2024 – 7 K 95/23 zu Zahlungen für die Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an Gesellschaftsanteilen in Form eines Verzichts als nicht steuerbare Einkünfte, des FG Münster, Urt. v. 17.4.2024 – 14 K 1425/23 E zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht der im Jahr 2022 an einen Arbeitnehmer ausgezahlten Energiepreispauschale, des FG Sachsen, Urt. v. 26.9.2023 – 4 K 156/21 zu den Voraussetzungen der Behandlung eines Kunstpreises als Betriebseinnahme sowie des FG Köln, Urt. v. 26.4.2023 – 5 K 1403/21 zur Verletzung des subjektiven Nettoprinzips durch eine das Existenzminimum des Steuerpflichtigen tangierende Gesamtsteuerbelastung aus ESt und SolZ aufgrund der Anwendung einer Verlustausgleichsbeschränkung.

Aktuell in der 154. Aktualisierung (September 2024) des Korn EStG Kommentars u.a.:

Mit Erscheinen der 154. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun eine eingehende Aktualisierung der Kommentierung von § 13 EStG (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) durch Herrn Ernst Gossert für Sie verfügbar.

Dabei hat Herr Ernst Gossert praktisch ausgerichtete Beratungshinweise überarbeitet bzw. ergänzt. Ferner geht Herr Ernst Gossert auf die Entscheidung des BFH, Urt. v. 23.11.2022 – VI R 31/20 zur Berücksichtigung des Übergangsgewinns beim Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG und auf das BMF-Schreiben v. 8.11.2022 – IV C 7 – S 2163/21/10001 :003 zur Bewertung von Feldinventar und stehender Ernte sowie auf das BMF-Schreiben v. 13.12.2022 – IV C 7 – S 2163/21/10001 :002 zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben ein.

Aktuell in der 153. Aktualisierung (August 2024) des Korn EStG Kommentars u.a.:

Mit Erscheinen der 153. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun eine von Herrn Prof. Dr. Joachim Schiffers erstellte umfassende Überarbeitung seiner Kommentierung zu § 34 EStG für Sie verfügbar.

In diesem Rahmen hat Herr Prof. Dr. Joachim Schiffers beispielsweise die Entscheidungen des BFH, Urt. v. 30.8.2023 – X R 2/22 zu Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten, des BFH, Urt. v. 22.11.2023 – VI R 5/21 zur Nicht-Anwendbarkeit der ermäßigten Besteuerung auf ein nur teilweise kapitalisiertes Ruhegehalt, des FG Münster, Urt. v. 24.10.2023 – 1 K 1990/22 E zur Nicht-Anwendbarkeit der ermäßigten Besteuerung auf die Auszahlung einer Rente im Wege der Kapitalabfindung sowie des FG Münster, Urt. v. 26.4.2023 – 13 K 425/22 E zur Nicht-Anwendbarkeit der ermäßigten Besteuerung auf Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie berücksichtigt.

Aktuell in der 152. Aktualisierung (Juli 2024) des Korn EStG Kommentars u.a.:

Mit Erscheinen der 152. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun der zweite Teil ab einschließlich B. II. 5. c) ll) (2) „Treuhänder als Mitunternehmer bei eigennütziger Treuhand“ einer umfassenden Überarbeitung der Kommentierung zu § 15 Abs. 1 EStG (Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen und Mitunternehmerschaften) sowie zudem eine umfassende Überarbeitung des Exkurses zum Verhältnis des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu § 1a KStG durch Herrn Dr. Guido Bodden für Sie verfügbar.

In diesem Rahmen hat Herr Dr. Guido Bodden u.a. weitere praktisch ausgerichtete Beratungshinweise sowie u.a. seine Ausführungen zur steuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital bei Personengesellschaften, zum Verhältnis der Vorschrift zu der durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz (Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kredit-dienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen) mit § 24 GrEStG eingefügten Regelung und zur Auswirkung der Änderung von § 1a KStG durch das Wachstumschancengesetz (Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness) ergänzt bzw. überarbeitet.

Herr Dr. Guido Bodden geht zudem beispielsweise auf die Entscheidungen des BFH, Urt. v. 27.07.2023 – IV R 10/20 zur steuerlichen Behandlung einer Zahlung in die Insolvenzmasse zur Erreichung der Freigabe des Gesellschaftsanteils aus dem Insolvenzbeschlag als eine nach § 12 Nr. 1 EStG privat veranlasste Aufwendung sowie auf BFH, Urt. v. 23.03.2023 – IV R 27/19 zur Nicht-Auflösung der für die Altgesellschafter anlässlich des Eintritts eines Neugesellschafters gebildeten negativen Ergänzungsbilanzen bei nachfolgendem entgeltlichen Ausscheiden des neu Eingetretenen und auf BFH, Urt. v. 18.01.2023 – I R 16/19 zur Begründung eines BgA durch Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft sowie auf BMF, Schreiben v. 11.04.2023 – IV C 6 – S 2133/19/10004 :002 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital ein.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare
Rechtsgebiete: Einkommensteuer, Lohnsteuer
Erscheinungsform: Print
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ISBN: 978-3-08-254400-6

Hochqualifizierte Herausgeber

Klaus Korn, Steuerberater
Dieter Carlé (†), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Rudolf Stahl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Martin Strahl, Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Neu
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Martin Schalburg; Nina Dörflinger
Einkommensteuer-Erklärung 2024
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Martin Schalburg; Nina Dörflinger
Einkommensteuer-Erklärung 2023
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Dipl.-Finw. Wolfgang Deck; Dipl.-Finw. Gerlinde Rosenbaum
Einkommensteuer Handausgabe 2019