HFR Einzelheft

Die HFR (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung) Zeitschrift bietet Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie bedeutsame Entscheidungen der oberen Bundesgerichte, des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die wichtigsten Entscheidungen werden von erfahrenen Richtern des BFH analysiert und kommentiert.

Die HFR Zeitschrift ist Bestandteil folgender Fachportale:

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Einzelheft
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Die Vorteile der HFR Zeitschrift

  • Entscheidungssammlung aller steuerlich wichtigen Gesetze in einer Zeitschrift
  • Alt-Tag: Ein Icon symbolisiert die Kommentierungen in der HFR Zeitschrift.

  • Qualifizierte Kommentierungen der bedeutendsten Entscheidungen

Steuerrechtsprechung des BFH, BVerfG, anderer oberster Bundesgerichte und des EuGH

Die „Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung“ bietet Ihnen alle zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie weitere BFH-Entscheidungen von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus enthält die HFR Zeitschrift die steuerlich bedeutsamen Entscheidungen und Gesetze der anderen obersten Bundesgerichte, des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des EuGH. Die Entscheidungen sind in zitierfähiger komprimierter Form wiedergegeben und konzentrieren sich auf die tragenden Gedanken. Besonders bedeutsame Entscheidungen werden von erfahrenen BFH-Richtern analysiert und kommentiert.

Kommentierung der Rechtsprechung

In der Quartalsbeilage „BeSt“ (Beratersicht zur Steuerrechtsprechung) werden für die Beratungspraxis wichtige Entscheidungen von angesehenen Steuerpraktikern analysiert und die Konsequenzen der Rechtsprechung für die Beratungspraxis aufgezeigt.

Die wesentlichen Vorzüge der „Höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung“

  • Aktuelle und umfassende Informationen über die wichtigsten Entscheidungen zum Steuerrecht
  • Ideale Ergänzung zu den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG)
  • Mit Kommentierungen von erfahrenen Steuerpraktikern

Aktuelles aus Heft 7 der HFR (Juli 2024) u.a.

Wirksame Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht

Der BFH hat sich in der Besprechungsentscheidung VI R 25/21 vom 08.02.2024 erstmals mit dem Zusammenspiel des Dreitagezeitraums nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO und dem Widerruf einer Vollmacht nach § 80 Abs. 1 Satz 3 AO auseinandergesetzt. Er ist mit Blick auf den Sinn und Zweck des § 80 Abs. 1 Satz 3 AO zu dem Ergebnis gelangt, dass es für die Frage, ob eine zunächst bestehende Bevollmächtigung gegenüber dem FA widerrufen wurde, auf den Zeitpunkt der Absendung des Verwaltungsaktes – der letzten Behördenhandlung – ankommt.

Aktuelles aus Heft 6 der HFR (Juni 2024) u.a.

Nachgelagerte Versteuerung von Earn-Out-Zahlungen

Das Besprechungsurteil IV R 9/21 vom 9.11.2023 betrifft die Frage, in welchem Veranlagungszeitraum der Anteilsveräußerungsgewinn i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (bei sog. Earn-Out-Zahlungen) zu versteuern ist.

Aktuelles aus Heft 5 der HFR (Mai 2024) u.a.

Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst nach Jahren des Gebrauchs nachträglich herausstellt; zeitliche Erfassung von Gutscheinen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Das sehr umfangreiche Besprechungsurteil vom 28.11.2023 (X R 3/22) enthält folgende zwei grundlegende Aussagen zur Vornahme von Schätzungen sowie eine Fülle von Detailhinweisen für Schätzungen bei bargeldintensiven Betrieben:

  1. Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Schätzungen.
  2. Vertrauensschutz bei objektiver Manipulierbarkeit einer Altkasse.

Aktuelles aus Heft 4 der HFR (April 2024) u.a.

Jastrowsche Klausel im Berliner Testament – Besteuerung eines betagten Vermächtnisses

In dem Urteil vom 11.10.2023 (II R 34/20) hat der BFH aufgezeigt, dass bei Abfassung eines sog. Berliner Testaments und einer darin verfügten Jastrowschen Klausel die erbschaftsteuerrechtlichen Folgen unbedingt in die Überlegungen mit einbezogen werden sollten. Ehegatten können zivilrechtlich ein gemeinschaftliches Testament errichten (§ 2265 BGB), sich dort gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bereits einen Erben für den überlebenden Ehegatten bestimmen (sog. Schlusserbe).

Aktuelles aus Heft 3 der HFR (März 2024) u.a.

Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei einer bis zum 31.12.2007 vereinbarten Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Das BFH-Urteil vom 15.11.2023, X R 3/21, des für Sonderausgaben allein zuständigen X. Senats des BFH, stellt einen weiteren Schlussstein einer längeren Rechtsprechungsentwicklung dar. Es betrifft allerdings ausschließlich Vermögensübergabe- und -versorgungsverträge, die bis zum 31.12.2007 geschlossen wurden, also altes Recht. Die darin vereinbarten wiederkehrenden Sach- und Geldleistungen müssen, um nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG a.F. in vollem Umfang als Sonderausgaben abziehbar zu sein, „dauernde Lasten“ darstellen.

Aktuelles aus Heft 2 der HFR (Februar 2024) u.a.

Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten

Das BFH-Urteil vom 30.08.2023 – X R 2/22 – beschäftigt sich mit der Frage, ob Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen sind, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG tarifbegünstigt ist.

Weitere Bestandteile des HFR Zeitschriften-ABOs

Das ABO der „Höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung“ enthält kostenfrei das Zeitschriften-Modul HFR mit zusätzlichen Inhalten.


ISSN: 0018-3059

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare
Rechtsgebiete: Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht u. Finanzbuchhaltung
Erscheinungsform: Print

Die Herausgeberin der HFR Zeitschrift

Silvia Schuster, Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof (BFH)