Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht (UVR)

Erscheinungsform
(Print-Abo + UVR online) 12 Ausgaben/Jahr Die Zugangsdaten zur UVR online werden Ihnen im Rahmen des Bestellvorgangs mitgeteilt.
424,30 € / jährlich (zzgl. Versandkosten)

Preise zzgl. MwSt

Mit der UVR behalten Sie den Überblick

Die UVR zeigt aktuelle Entwicklungen in gleich mehreren beratungsintensiven Steuerrechtsgebieten auf: 

  • Umsatzsteuer 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer 
  • Verkehrsteuern (Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer etc.)

Sie liefert monatlich Hintergrundinformationen aus Gesetzgebung und Verwaltung, aktuelle Rechtsprechung und beratungsrelevante Praxisfälle sowie Gestaltungsempfehlungen von erfahrenen Praktikern. 

Die inhaltlichen Schwerpunkte 

  • UVR-Aktuell: Neues aus Europa und dem Inland zu den Rubriken Gesetzgebung und Verwaltung sowie aktuelle Rechtsprechung jeweils mit weiterführenden Hinweisen 
  • UVR-Themen: ausgewählte Themenkomplexe und praxisrelevante Fachfragen wissenschaftlich fundiert aufgearbeitet 
  • UVR-Praxisfälle, UVR-Gestaltungen: für die eigene Beratungspraxis verwertbare Lösungsansätze direkt am Fall erläutert

Aktuelles Thema in Heft 12 der UVR (Dezember 2024) u.a.

Das gesetzliche Aufteilungsgebot nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG - Die drei EuGH-Vorabentscheidungsersuchen des BFH

Nachdem der EuGH mit Urteil vom 4.5.2023, Finanzamt X, das deutsche gesetzliche Aufteilungsgebot gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG bei der Vermietung/Verpachtung eines Grundstücks zusammen mit Betriebsvorrichtungen quasi gekippt hatte, steht nunmehr auch das deutsche Aufteilungsgebot nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG bei Beherbergungsleistungen (Vermietung von Wohn und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung) zusammen mit Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen (z.B. Hotelübernachtung plus Frühstück) auf dem unionsrechtlichen Prüfstand. Der BFH hat dem EuGH dazu gleich drei Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt. Die Frage, über die der EuGH entscheiden muss, ist, ob nach Art. 24 Abs. 1 sowie Art. 98 Abs. 1 und 2 i.V.m. Anhang III Kategorie 12 eine nationale Regelung wie in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG unionsrechtlich zulässig ist, aufgrund derer die Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, nicht für Leistungen gilt, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen und mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind, und bei denen es sich um unselbständige Nebenleistungen zu der kurzfristigen Beherbergung handelt (z.B. Frühstücksleistungen, Bereitstellung von Parkplätzen, Fitness- und Wellnesseinrichtungen sowie eines hoteleigenen W-LAN).

Aktuelles Thema in Heft 11 der UVR (November 2024) u.a.

Verkaufsaufschläge bei Gruppenversicherungen – zugleich eine Besprechung von FG Köln v. 27.9.2023, 2 K 2132/21

Im Jahr 2014 befasste sich das FG Köln zum ersten Mal mit der Frage, ob die von dem Versicherungsnehmer einer Gruppenversicherung (sog. Gruppenspitze) erhobenen Verkaufsaufschläge der Versicherungsteuer unterliegen. Das damals bejahende Urteil wurde im Ergebnis vom BFH bestätigt, wenngleich mit unterschiedlicher Begründung. Das FG Köln weicht in einem Urteil auf Grund des anders gelagerten Sachverhalts von dem BFH-Urteil und der Auffassung der Finanzverwaltung ab, hat aber die Revision zugelassen.

Aktuelles Thema in Heft 10 der UVR (Oktober 2024) u.a.

Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen j.P.d.ö.R. – BMF-Schreiben v. 12.6.2024

Auch wenn die Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b UStG – wie im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 vorgesehen  – noch einmal um zwei Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert wird: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist müssen die hiervon Gebrauch machenden j.P.d.ö.R. klären, in welchem Umfang ihre künftig umsatzsteuerbaren Tätigkeiten ihnen den Vorsteuerabzug eröffnen und ob es sich im Einzelfall lohnt, dabei von den Vereinfachungsmöglichkeiten des BMF-Schreibens v. 12.6.2024 Gebrauch zu machen oder gar ganz auf den Vorsteuerabzug zu verzichten.

Aktuelles Thema in Heft 9 der UVR (September 2024) u.a.

Einfuhrabgaben und Kfz-Steuer bei Nutzung eines in einem Drittstaat zugelassenen Fahrzeugs

Wird ein in einem Drittstaat zugelassenes Fahrzeug in das Zollgebiet der Union verbracht, wird dieses dabei regelmäßig in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt, was eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben zur Folge hat. Auch ist das Fahrzeug von der KraftSt befreit. Eine Verpflichtung inner-halb dieses Zollverfahrens ist es, dass das Fahrzeug von einer außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen Person verwendet wird. Fährt eine im Zollgebiet der Union ansässige Person das Fahrzeug, liegt im Regelfall ein Verstoß gegen diese zollrechtliche Verpflichtung vor, was eine Entstehung der Zollschuld und der EUSt zur Folge hat. Zollschuldner und Steuerschuldner der EUSt ist auch der gebietsansässige Fahrer, allerdings nur, wenn er vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass eine zollrechtliche Verpflichtung nicht erfüllt war.

Aktuelles Thema in Heft 8 der UVR (August 2024) u.a.

Grunderwerbsteuer und die EU-Richtlinie betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital

Seit 1972 gilt in der Europäischen Gemeinschaft bzw. Union ein grundsätzliches Verbot der Erhebung „indirekter Steuern" auf solche Vorgänge, die der harmonisierten Gesellschaftsteuer unterliegen. Dieses Verbot, das auch dann gilt, wenn der EU-Mitgliedstaat – wie z.B. Deutschland mit Wirkung zum 1.1.1992 – die Gesellschaftsteuer abgeschafft hat, beruht auf der Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12.2.2008 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital und deren Vorgängerrichtlinie 69/335/EWG vom 17.7.1969. Ausnahmsweise dürfen jedoch in bestimmten Fällen sog. Besitzwechselsteuern erhoben werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die deutsche Grunderwerbsteuer eine „indirekte Steuer" i.S. dieser Richtlinien ist und die Erwerbsvorgänge i.S.v. § 1 GrEStG in den Anwendungsbereich der Richtlinien fallen, ihnen also ein grundsätzliches Besteuerungsverbot entgegensteht, und ob sie als ausnahmsweise zulässige sog. Besitzwechselsteuer eingeordnet werden kann.

Aktuelles Thema in Heft 7 der UVR (Juli 2024) u.a.

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf für ein JStG 2024

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 mit umfangreichen Änderungen im Bereich des Steuerrechts vorgelegt. Diese betreffen fachlich gebotene Regelungen zur Anpassung an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung, Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH sowie zahlreiche redaktionelle Anpassungen, aber auch Fehlerkorrekturen. Allein zur Umsatzsteuer werden in Art. 20 bis 25 des Gesetzentwurfs ca. 70 Änderungen vorgeschlagen, wobei allerdings darauf hinzuweisen ist, dass ein erheblicher Anteil auf redaktionelle Folgeänderungen u.ä. entfällt.

ISSN: 0935-7998

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare
Rechtsgebiete: Erbschaft- u. Schenkungsteuer, Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Print

Schriftleitung und Autoren:

Die Schriftleitung bestehend aus Ministerialdirigent a.D. Jörg Kraeusel und den Beratern der Peters, Schönberger & Partner mbB, sowie das kompetente Autorenteam aus Beratung, Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft liefern interessante Fachinformationen aus erster Hand.

Leseprobe

Neugierig geworden? Laden Sie sich hier unverbindlich und kostenlos die aktuelle Leseprobe von "Umsatzsteuer- und Verkehrsrecht" (UVR) herunter.

Leseprobe kostenlos herunterladen

Inhalt UVR 12/2024

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Gesetzgebung Deutschland
  • Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom Bundestag verabschiedet, Deutscher Bundestag, 18.10.2024, S. 353
Rechtsprechung
  • Vorsteuerabzug bei der Lieferung von Mieterstrom, BFH, 17.07.2024, XI R 8/21, S. 355
Verwaltung
  • Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025, BMF, 15.10.2024, III C 2-S 7287-a/23/10001 :007 (2024/0883282), S. 357

Grunderwerbsteuer

Rechtsprechung
  • Mittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft („RETT-Blocker") – Kein Vertrauensschutz., BFH, 28.02.2024, II R 7/22, S. 359

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung, BFH, 19.06.2024, II R 40/21 (II R 41/21), S. 359

UVR-Themen

  • Prof. Dr. Alexander Neeser: E-Rechnung 2025, S. 361
  • Ferdinand Huschens: Das gesetzliche Aufteilungsgebot nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG, S. 371

UVR-Gestaltungen

  • Dr Stefan Behrens, Christian Sparr: § 23 Abs. 27 GrEStG i.d.F.d. Art. 33 Nr. 5 des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages zumJahressteuergesetz 2024 ermöglicht nach § 5 und § 6 GrEStG begünstigte Grundstücksübertragungen auf Personengesellschaften bis 31.12.2026, S. 376

UVR-Praxisfall

  • Dr. Stefanie Becker: Ausländische Registrierungspflichten bei Lohnveredelungsleistungen in der EU und deren Vermeidung, S. 380

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V

Inhalt UVR 11/2024

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Gesetzgebung Deutschland
  • Zwischenbilanz zur zehnjährigen Übergangsfrist für die Anwendung von § 2b UStG, BReg., 30.07.2024, S. 321
  • Möglicher Steuerausfall bei einer Mehrwertsteuersenkung für Humanarzneimittel, PStin Katja Hessel, 02.08.2024, S. 322
  • Empfang von E-Rechnungen durch umsatzsteuerliche Unternehmer ab 2025, PStin Katja Hessel, 16.08.2024, S. 322
  • Viertes Bürokratieentlastungsgesetz vom Bundestag beschlossen, Deutscher Bundestag, 26.09.2024, S. 323
  • Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des JStG 2024; hier: Änderungen bei der USt, Bundesrat, 27.09.2024, S. 324
Rechtsprechung
  • Landeszuweisung aus strukturpolitischen Gründen kein Entgelt von dritter Seite; keine Liebhaberei im Umsatzsteuerrecht; Vorsteuerabzug auch bei Finanzierung der Eingangsleistungen durch Zuschüsse, BFH, 17.04.2024, XI R 13/21, S. 328
  • Kein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe bei Entsorgung werthaltiger Abfälle, BFH, 18.04.2024, V R 7/22, S. 329
  • Öffentliche Zuschüsse bei Fortbildungsveranstaltungen, EuGH, 04.07.2024, C-87/23, S. 331
Verwaltung
  • Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke), BMF, 15.08.2024, III C 2-S 7220/22/10002:017 (2024/0713405), S. 332

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer, BFH, 15.05.2024, II R 12/21, S. 333
  • Vergünstigter Erwerb eigener GmbH-Geschäftsanteile als Erwerb i.S. des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG, FG Münster, 23.05.2024, 3 K 2585/21 Erb, S. 333

Sonstige Verkehrsteuern

Rechtsprechung
  • Keine Inanspruchnahme potenzieller Erben für KraftSt für in der Erbmasse befindliche und noch nicht abgemeldete Fahrzeuge, solange die Erbfolge noch nicht geklärt ist., FG Münster, 18.06.2024, 2 V 693/24 Kfz, S. 335
  • Zur Auslegung des Versicherungsteuergesetzes (VersStG) bei einer Kautionsrückversicherung und Irrtum über die Steuerpflicht., BFH, 18.04.2024, V R 17/22, S. 335
  • Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten., BFH, 16.06.2024, IX R 6/22, S. 336

UVR-Themen

  • Dr. Rolf Schmidt: Verkaufsaufschläge bei Gruppenversicherungen, S. 337
  • Gerhard Bruschke: Erwerb von Waldflächen und Grunderwerbsteuer, S. 344

UVR-Gestaltungen

  • Hildegard Billig: Konsequenzen einer Betriebsübergabe, die der Übertragung des Betriebsgrundstücks nachfolgt, S. 349

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V

Inhalt UVR 10/2024

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Gesetzgebung Deutschland
  • Einnahmen aus der Mehrwertsteuer für Kunstwerke seit der Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes, PSt´in Katja Hessel, 18.03.2024, S. 289
  • Kritik an der Umsetzung des Import-One-Stop-Shop-Verfahrens, PSt´in Katja Hessel, 20.03.2024, S. 290
Rechtsprechung
  • EuGH-Vorlage zum Begriff „Reiseleister“ und zur Negativmarge, BFH, 20.06.2024, V R 30/23, S. 290
  • Anwendung der Margenbesteuerung auf isolierte Beförderungsleistungen, EuGH, 25.06.2024, C-763/23, S. 292
Verwaltung
  • Bundeseinheitlicher Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung; Vordruckmuster USt 7 A, BMF, 22.04.2024, III C 5 – S 7420-a/21/10001 :001 (2024/0373226), S. 293
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen; Bedeutung des mit Zahlungen verbundenen Zwecks, BMF, 11.06.2024, III C 2 – S 7200/19/10001 :028 (2024/0406096), S. 293
  • Muster der Umsatzsteuererklärung 2024, Vordruckmuster USt 2 E, BMF, 17.06.2024, III C 3 – S 7344/19/10002 :006 (2024/0524899), S. 294
  • Anhebung der ertragsteuerlichen Freigrenze für Geschenke von 35 € auf 50 € zum 1.1.2024; hier: Übernahme der angehobenen Freigrenze auf die Abgabe von Geschenken von geringem Wert, BMF, 12.07.2024, III C 3 – S 7015/23/10002 :001 (2024/0499981), S. 294
  • Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund von Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Niederländisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren; Anhebung der Wertgrenze auf einen Wert von 2 500 €, BMF, 15.07.2024, III C 3 – S 7492/24/10001 :001 (2024/0525813), S. 295
  • Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG; hier: Anwendungsfragen in Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen, FinMin Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2024, S 7107-00000-2018/009-035, S. 296
  • Bestimmung des Leistungsortes bei der Ausgabe von einfachen Grundbuchauszügen und einfachen Auszügen aus anderen öffentlichen Registern, BMF, 24.07.2024, III C 3 – S 7117-a/22/10001 :002 (2024/0662499), S. 297
  • Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz im Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024; hier: Lieferung von kalter Nahwärme über ein Kaltwärmenetz, FinMin Mecklenburg-Vorpommern, 02.08.2024, S 7030-00000-2022/001-005, S. 297

Grunderwerbsteuer

Rechtsprechung
  • Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb im Umlegungsverfahren, BFH, 15.05.2024, II R 4/22, S. 298
  • Keine Aufhebung einer bestandskräftigen Grunderwerbsteuerfestsetzung gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei nachträglichem Bekanntwerden der Stiefsohneigenschaft (§ 3 Nr. 6 GrEStG) – Grobes Verschulden durch Überprüfung des Steuerbescheides erst nach Ablauf der Einspruchsfrist, FG Hessen, 15.05.2024, 5 K 160/23, S. 298
  • Ist der Wert der auf dem Grundstück aufstehenden Bäume in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen?, FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2024, 1 K 180/23, S. 299

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Keine Saldierung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten für Zwecke der sog. Optionsverschonung, FG Münster, 11.04.2024, 3 K 959/22 Erb, S. 299
  • Verwaltungsvermögensquote nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG (90 %-Test) – Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 13.9.2023, II R 49/21., Oberste Finanzbehörden der Länder, 19.06.2024, S 3812-b-449/2014-9899/2019, S. 300
Verwaltung
  • Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden in Bayern durch Unwetter mit Hochwasser von Ende Mai bis Anfang Juni 2024, StMFH Bayern, 04.06.2024, 37-S 1915-17, S. 301
  • Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke in Drittstaaten; Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil vom 12.10.2023, BA, C-670/21., Oberste Finanzbehörden der Lðnder, 19.06.2024, VI 35-S 3851-043, S. 301

Sonstige Verkehrsteuern

Rechtsprechung
  • Keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 VersStG für eine Funktionsinvaliditätsversicherung, bei der Elemente von Berufsunfähigkeitsschutz-, Kranken- und Pflegeversicherung in einem "Multi-Risk-Tarif" zusammengefasst sind., FG Köln, 21.02.2024, 2 K 1552/19, S. 302
  • Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit., BFH, 11.04.2024, IV R 18/21, S. 303

UVR-Themen

  • Raymond Halaczinsky: Jahressteuergesetz 2024 I und II – Änderungen des GrStG, GrEStG, ErbStG, der ErbSt-DV und des BewG, S. 304

UVR-Gestaltungen

  • Christian Weber: Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen j.P.d.ö.R. – BMF-Schreiben v. 12.6.2024, S. 309

UVR-Praxisfall

  • Jörg Kraeusel: Umsatzsteuerliche Behandlung von Veranstaltungen an Schulen und Kindertagesstätten, S. 316

Rezension

  • Jörg Kraeusel: Dr. Johann Bunjes, Umsatzsteuergesetz (UStG), S. 319

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V