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Mit der UVR behalten Sie den Überblick

Die UVR zeigt aktuelle Entwicklungen in gleich mehreren beratungsintensiven Steuerrechtsgebieten auf: 

  • Umsatzsteuer 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer 
  • Verkehrsteuern (Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer etc.)

Sie liefert monatlich Hintergrundinformationen aus Gesetzgebung und Verwaltung, aktuelle Rechtsprechung und beratungsrelevante Praxisfälle sowie Gestaltungsempfehlungen von erfahrenen Praktikern. 

Die inhaltlichen Schwerpunkte 

  • UVR-Aktuell: Neues aus Europa und dem Inland zu den Rubriken Gesetzgebung und Verwaltung sowie aktuelle Rechtsprechung jeweils mit weiterführenden Hinweisen 
  • UVR-Themen: ausgewählte Themenkomplexe und praxisrelevante Fachfragen wissenschaftlich fundiert aufgearbeitet 
  • UVR-Praxisfälle, UVR-Gestaltungen: für die eigene Beratungspraxis verwertbare Lösungsansätze direkt am Fall erläutert

Aktuelles Thema in Heft 7 der UVR (Juli 2024) u.a.

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf für ein JStG 2024

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 mit umfangreichen Änderungen im Bereich des Steuerrechts vorgelegt. Diese betreffen fachlich gebotene Regelungen zur Anpassung an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung, Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH sowie zahlreiche redaktionelle Anpassungen, aber auch Fehlerkorrekturen. Allein zur Umsatzsteuer werden in Art. 20 bis 25 des Gesetzentwurfs ca. 70 Änderungen vorgeschlagen, wobei allerdings darauf hinzuweisen ist, dass ein erheblicher Anteil auf redaktionelle Folgeänderungen u.ä. entfällt.

Aktuelles Thema in Heft 6 der UVR (Juni 2024) u.a.

Ausstellung und Übermittlung von Rechnungen nach § 14 Abs. 1 bis 3 UStG ab 1.1.2025

Das Wachstumschancengesetz brachte erhebliche Änderungen an der Struktur und dem Aufbau des § 14 UStG mit sich. Hintergrund ist, dass auf der Grundlage der gegenwärtig geltenden Fassung der MwStSystRL in § 14 UStG bislang der Vorrang der Papierrechnung vor der elektronischen Rechnung geregelt ist. Die Ausstellung einer eRechnung in einem strukturierten Format ist nicht vorgehen und Ausstellung sowie Empfang einer eRechnung sind nur vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers möglich. Allerdings ist die obligatorische Verwendung einer eRechnung in einem strukturierten Format Voraussetzung für die zu einem späteren Zeitpunkt einzuführende Verpflichtung zur transaktionsbezogenen Meldung von Umsätzen im B2B-Bereich durch Unternehmer an ein bundeseinheitliches elektronisches System der Verwaltung (Meldesystem), das schon im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 angekündigt worden war.

Aktuelles Thema in Heft 5 der UVR (Mai 2024) u.a.

Der Anwendungsbereich des Zuordnungsverbots des § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG

§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG verbietet die Zuordnung eines erworbenen Gegenstands zum Unternehmen, wenn dieser Gegenstand vom Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen genutzt wird. Die ab 2025 nach Maßgabe des § 2b UStG zu besteuernden Organisationseinheiten des Bundes und der Länder (§ 18 Abs. 4f UStG) beziehen häufig Gegenstände, deren unternehmerischer Nutzungsanteil die 10 %-Grenze unterschreitet, so dass die Vorschrift für diese Organisationseinheiten eine erhebliche praktische Rolle spielen wird.

Aktuelles Thema in Heft 4 der UVR (April 2024) u.a.

Vorsteuerabzug und mittelbarer Zusammenhang

Der Vorsteuerabzug setzt einen Zusammenhang zwischen der bezogenen Eingangsleistung und einer besteuerten Ausgangsleistung voraus. Lässt sich ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen diesen beiden feststellen, so waren der BFH und ihm nachfolgend auch die Finanzverwaltung bisher der Auffassung, dass nur mittelbar verfolge Zwecke stets unerheblich seien. Mit seinem Urteil vom 16.9.2020 stellte der EuGH die deutsche Sichtweise des BFH in Frage. Der BFH kam in seinem Nachfolgeurteil vom 16.12.2020 folglich nicht umhin, seine Rechtsprechung aufzugeben. Der Vorsteuerabzug sei demnach nunmehr auch eröffnet, wenn ein mittelbar unternehmerisch veranlasster Leistungsbezug vorliegt, die Leistung zwar unentgeltlich an einen Dritten weitergeliefert wird, aber kein unversteuerter Letztverbrauch droht. Mit Schreiben vom 24.1.2024 gab das BMF dementsprechend seine bisherige Auffassung ebenfalls auf und bezog ausführlich Stellung zu den Folgen des BFH-Urteils.

Aktuelles Thema in Heft 3 der UVR (März 2024) u.a.

Unrichtiger Steuerausweis – Neue Entwicklungen zu § 14c Abs. 1 UStG – mit Hilfe des MwSt-Systems erzeugte Gewinnsteigerung

Weist der leistende Unternehmer oder der von ihm beauftragte Dritte in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als der leistende Unternehmer nach dem Gesetz schuldet (unrichtiger Steuerausweis), schuldet der leistende Unternehmer nach § 14c Abs. 1 Satz 1 auch den Mehrbetrag. In der jüngeren Vergangenheit gab es zu dieser Thematik neue EuGH- und nationale Rechtsprechung. Danach soll eine nach § 14c Abs. 1 UStG in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer vom Rechnungsaussteller nicht geschuldet werden, wenn die Leistung gegenüber nicht vorsteuerabzugsberechtigten Endverbrauchern erbracht wird, mit der Begründung, dass keine Steuergefährdung vorliege.

Aktuelles Thema in Heft 2 der UVR (Februar 2024) u.a.

Die Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen nach der Stiftungsrechtsreform

Das zum 01.07.2023 novellierte (vereinheitliche) Stiftungsrecht bringt u.a. umfassende Neuregelungen der Stiftungsfusionsgeschäfte mit sich. Die sog. Zulegung oder Zusammenlegung von Stiftungen dürfte – zumindest in Relativwerten betrachtet – hierdurch in der Praxis einen deutlichen Bedeutungszuwachs erlangen. Dies gilt insb. für notleidende Stiftungen, die nunmehr die Möglichkeit erhalten, wieder ihrem Aufgabenkreis gerecht zu werden, nachdem diese durch eine vitale Stiftung mit vergleichbarem Stiftungszweck aufgenommen wurden. Nicht allein aufgrund der zurückliegenden Niedrigzinsphase kann dies für mehr als 60 % der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland, die über ein Stiftungsvermögen von weniger als 1 Mio. € verfügen, eine interessante und existenzsichernde Gestaltungsmöglichkeit sein.

ISSN: 0935-7998

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare
Rechtsgebiete: Erbschaft- u. Schenkungsteuer, Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Print

Schriftleitung und Autoren:

Die Schriftleitung bestehend aus Ministerialdirigent a.D. Jörg Kraeusel und den Beratern der Peters, Schönberger & Partner mbB, sowie das kompetente Autorenteam aus Beratung, Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft liefern interessante Fachinformationen aus erster Hand.