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ZKF Einzelheft

Die Zeitschrift für Kommunalfinanzen (ZKF) befasst sich mit den finanzrelevanten Fragen (u.a. Haushaltsrecht, Steuerrecht, Rechtsprechung, Haushaltswesen, Finanzstatistik) einer Gemeinde. Die Fachbeiträge orientieren sich an Fragen der kommunalen Praxis.

Die ZKF Zeitschrift für Kommunalfinanzen ist Bestandteil folgender Fachportale:

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Die Vorteile der ZKF Zeitschrift für Kommunalfinanzen

  • Alle Informationen zu kommunalen Finanzfragen in einer Zeitschrift
  • Regelmäßige Fachbeiträge zu aktuellen Praxisfällen
  • Kostenloser Zugriff auf das Zeitschriften-Modul ZKF 

Die ZKF Zeitschrift mit Blick auf die Praxis

Bei der Organisation von Kommunalfinanzen müssen viele Faktoren wie z.B. das Vollstreckungsrecht, die Kostenrechnung, das Beitrags- und Gebührenrecht sowie die Auswertung amtlicher Dienstanweisungen beachtet werden. 
Die Zeitschrift für Kommunalfinanzen (ZKF) behandelt alle finanzrelevanten Fragen einer Gemeinde. Erfahrene Praktiker bereiten für Sie die aktuellen Fragen an grundlegenden und den Bedürfnissen der kommunalen Praxis orientierten Beiträgen auf.
Regelmäßig erscheinen Fachbeiträge zu aktuellen Praxisfällen, zur Gemeinde als Steuerschuldner, zur Finanzstatistik und zur Verwaltungsmodernisierung.

Die inhaltlichen Schwerpunkte der ZKF Zeitschrift

  • Haushaltsrecht, Steuerrecht, Kostenrechnung, Beitrags- und Gebührenrecht, Finanzierung
  • ADV im Haushaltswesen, Finanzstatistik, Zahlungsverkehr, Vollstreckungsrecht
  • Rechtsprechungs-Rubrik (Auswertung sämtlicher relevanter Entscheidungen zum Thema Kommunalfinanzen)
  • Umfängliche Auswertung von amtlichen Dienstanweisungen sowie Fachinformationen von Instituten, Behörden, Unternehmen und Verbänden

Aktuelles aus Heft 6 der ZKF (Juni 2024) u.a.

Wasserverbrauchssteuer als neue kommunale Steuerquelle?

Der Beitrag gibt einen ersten Überblick zum aktuellen Diskussionsstand um die Einführung einer kommunalen Wasserverbrauchssteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG. Zudem werden die Chancen- und Risiken einer Einführung dieser neuen Gemeindesteuer aus kommunaler Sicht untersucht.

Aktuelles aus Heft 5 der ZKF (Mai 2024) u.a.

Die Gewinnverteilungsregeln nach dem 3. NKFWG NRW – neue Wege

Bereits im vergangenen Jahr haben die beiden Verfasserinnen die damalige Gesetzeslage für die Gewinnverteilung in kommunalen Jahresabschlüssen in NRW und die damit verbundenen offenen Fragen in zwei Beiträgen erläutert. Da weder die KomHVO NRW noch aktuelle Erlasse die Gewinnverteilung im Detail regeln und auf die haushaltsrechtlichen Konsequenzen (Haushaltsausgleich und Haushaltssicherung) eingehen, blieben Auslegungsfragen der §§ 75 und 96 GO NRW a.F. offen.

Die Gewinnverteilungsregeln hatten zum Ziel, dass die Ausgleichsrücklage die Funktion einer „Schwankungsreserve“, ähnlich eines „Gewinnvortrages im Handelsrecht“ erfüllt, die Allgemeine Rücklage einen auskömmlichen „Eigenkapitalpuffer“ als „Resilienzgröße für Ertragseinbrüche“ aufweisen sollte. In welcher Höhe Jahresergebnisse der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden müssen bzw. mussten, war aus Sicht der Verfasserinnen nicht eindeutig geregelt. Gefordert wurde, dies in Erlassen mit Berechnungsbeispielen festzulegen. Die Grundidee, dass eine Gewinnverteilung die Allgemeine Rücklage stärken sollte, wurde befürwortet.

Am 28.2.2024 hat der Landtag NRW nunmehr das 3. NKFWG NRW beschlossen. Dieses tritt nach Art. 8 Abs. 1 mit Wirkung zum 31.12.2023 in Kraft. Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 und Folgejahre sind nach der neuen GO NRW zu erstellen. Die KomHVO NRW hat bisher keine Anpassung erfahren. Das 3. NKFWG NRW wendet sich vollständig von den obigen Zielvorstellungen ab. Alle Neuregelungen dienen ausschließlich dem Zweck, durch neue Ergebnisverwendungsregeln eine Haushaltssicherung der Kommunen zu verhindern bzw. zu verschleppen.

Ende 2023 hatte sich die Finanzlage der NRW-Kommunen weiter verschlechtert. Wie eine Umfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW zeigte, drohte 4 von 10 Kommunen in NRW die Haushaltssicherung im Jahr 2024. Auf die Forderung, die Kommunen für ihre Aufgabenerfüllung auskömmlich auszustatten, reagierte das MHKBD NRW kurzfristig mit einem Gesetzentwurf, der die Gewinnverteilung und damit Regelungen zur Haushaltssicherung neu fasst. Der Tradition folgend hat das Land für die Finanzprobleme der Kommunen eine buchhalterische Lösung gefunden. Der berechtigen Forderung nach auskömmlicher Finanzausstattung der Kommunen kommen die Gesetzesänderungen nicht nach.

Ziel dieses Beitrages ist es, zu zeigen, dass die Gewinnverteilungsregeln auch nach dem 3. NKFWG NRW nicht eindeutig formuliert sind, Interpretationsspielräume lassen und eine Aktualisierung der KomHVO NRW sowie Erlasse mit Berechnungsbeispielen umso dringlicher werden. Kurz vor Drucklegung hat das MHKBD NRW eine angekündigte FAQ-Liste herausgegeben, die auf einige Fragen eingeht. Vorab ist allerdings festzuhalten, dass die von den Verfasserinnen geforderten Berechnungsbeispiele fehlen. Ebenso fehlt es der FAQ-Liste an Rechtsverbindlichkeit, da sie weder Verordnungs- noch Erlasscharakter besitzt.

Aktuelles aus Heft 4 der ZKF (April 2024) u.a.

Wie setzen die Länder Förderprogramme des Bundes um? Erkenntnisse aus dem Beschleunigungsprogramm Ganztagsausbau

Der Ausbau der Ganztagsschulen ist seit vielen Jahren bildungspolitische Agenda von Bund, Ländern und Kommunen. Zusätzlich zu einem im Koalitionsvertrag verankerten Ausbauprogramm legte der Bund Mitte 2020 das sogenannte Beschleunigungsprogramm Ganztag auf, um kurzfristig Plätze und Qualität zu mehren. Die Finanzverfassung bedingt ein komplexes Zusammenwirken der drei Ebenen. Den Ländern stehen eigene Regelungsspielräume in der Umsetzung des Bundesprogramms offen, welche sie in hoher Varianz nutzten. So flossen die Gelder Teils über Pauschalen, Teils über Anträge. Der Fördersatz lag zwischen 65 % und 100 %. Für die Verwaltungsverfahren wurden neun unterschiedliche Modelle praktiziert, welche sich nur bedingt aus Verwaltungs- oder Trägerstrukturen erklären lassen. Die inhaltlichen Voraussetzungen blieben bewusst gering. Dennoch floss ein großer Teil der Mittel nicht ab und ist der Erfolg des Programms fraglich. Die Priorität lag lediglich in der Verausgabung der Mittel.

Aktuelles aus Heft 3 der ZKF (März 2024) u.a.

Kredite von Landkreisen für ihre Gemeinden

In Niedersachsen sind die Landkreise und die Region Hannover gesetzlich ermächtigt, für ihre angehörigen Kommunen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Liquiditätskredite aufzunehmen und zu bewirtschaften. Das wirft für die Abwicklung Fragen auf:

Wie ist die Kreditaufnahme in den jeweiligen Haushaltssatzungen, Haushaltsplänen und Bilanzen der kreditgebenden Gebietskörperschaft und der kreditnehmenden Kommune darzustellen? Welche Kreditermächtigung ist erforderlich? Sind die weitergegebenen Kredite als Schulden des Landkreises bzw. der Region Hannover nachzuweisen?

Aktuelles aus Heft 2 der ZKF (Februar 2024) u.a.

Das neue Umsatzsteuerrecht für juristische Personen des öffentlichen Rechts verständlich zum Ausdruck gebracht (Teil 4)

Die Neuordnung der Besteuerung der öffentlichen Hand in § 2b UStG ruft bei vielen öffentlich-rechtlichen Trägerkörperschaften eine Vielzahl von Auslegungs- und Abgrenzungsfragen hervor. Um Klarstellung der komplexen Problemfelder vor Anwendung der neuen Vorschrift ist die Finanzverwaltung bemüht, kommt aber den notwendigen Erfordernissen in der Praxis nicht im ausreichenden Maße nach. Viele Ratsuchende benötigen daher eine verlässliche Informationsquelle, um schnell und trotzdem zutreffend ein anhängiges Steuerproblem beurteilen respektive lösen zu können.

In der nachfolgenden Systematisierung werden praxisrelevante Begriffe und Abgrenzungen sowie Interpretationen beispielhaft zusammengestellt, um den Praktikern die Möglichkeit zu eröffnen, zielgerichtet nach Lösungsansätzen zu suchen bzw. erfolgreich recherchieren zu können.

Aktuelles aus Heft 1 der ZKF (Januar 2024) u.a.

Trendwende: Kommunale Zinsausgaben steigen erstmals seit 2015

Über viele Jahre profitierten die Kommunen von sehr niedrigen Zinssätzen. Dadurch belasteten selbst hohe Schuldenstände die kommunalen Haushalte nur wenig. Infolge der hohen Inflationsrate seit 2022 stiegen die Zinssätze allerdings wieder. Diese Zinswende zeigt sich zunehmend in den kommunalen Zinsausgaben.

Weitere Bestandteile des ZKF Zeitschriften-ABOs

Das ABO der Zeitschrift für Kommunalfinanzen enthält kostenfrei das Zeitschriften-Modul ZKF mit zusätzlichen Inhalten


ISSN: 0174-1136

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Behörden/Institutionen
Rechtsgebiete: Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Zölle, Verbrauch- u. Aufwandsteuern
Erscheinungsform: Print

Schriftleiter und Autoren der ZKF Zeitschrift für Kommunalfinanzen

Schriftleiter der Zeitschrift für Kommunalfinanzen sind Helmut Dedy und Benjamin Holler. Ein kompetentes Autorenteam beleuchtet mit Ihnen sämtliche Aspekte zum Thema Kommunalfinanzen.