Zeitschrift für Betrieb und Personal (B+P)

Die Betrieb und Personal Fachzeitschrift unterrichtet Sie in verständlichen Beiträgen über die neuesten Entwicklungen auf den Gebieten der Lohnsteuer und des Sozialversicherungsrechts. Außerdem liefert sie Hinweise, Anmerkungen und Arbeitshilfen zu aktuellen Entscheidungen und Schwerpunktthemen.

Die Zeitschrift für Betrieb und Personal ist Bestandteil folgender Fachportale:

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Die Vorteile der Zeitschrift für Betrieb und Personal

  • Aktuelle Entwicklungen u.a. in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur
  • Arbeitshilfen und Praxisbeispiele zu Betriebs- und Personal-Themen in einer Fachzeitschrift
  • Leichter Zugang durch praxisnahe Auswertungen der Themenschwerpunkte

Themenschwerpunkte der Zeitschrift für Betrieb und Personal

Die Betrieb und Personal Zeitschrift unterrichtet Sie aktuell über die neuesten Entwicklungen und Entscheidungen in Gesetzgebung, Gesetzesvorhaben, Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur auf den Gebieten der Lohnsteuer und des Sozialversicherungsrechts (einschließlich Arbeitsförderungsrecht), des Arbeitsrechts sowie des Personalwesens. Dies schließt auch die thematische Behandlung der Lohn und Gehaltsabrechnung ein.

Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur praxisgerecht ausgewertet

  • Leicht verständliche und zügig lesbare Kurzbeiträge zu aktuellen Problemen
  • In jeder Ausgabe Hinweise auf aktuelle Entscheidungen mit erklärenden Anmerkungen
  • Komprimierte mit Praxisbeispielen veranschaulichte Berichte zu Schwerpunktthemen
  • „B+P-Telex“ mit wichtigen, vielfach noch nicht veröffentlichten Urteilen, Verwaltungsregelungen sowie Gesetzesvorhaben

Besonderer Service für Abonnenten der Zeitschrift für Betrieb und Personal

  • Fundierte Stellungnahmen zu Leserfragen aus der betrieblichen Personalarbeit
  • Mit jedem Heft ergänztes Stichwortverzeichnis

Aktuelles aus Heft 11 der B+P (November 2024) u.a.

Arbeitgeberhaftung aus der Verletzung von Schutz- und Rücksichtnahmepflichten und bei vertragswidrig herbeigeführter vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die sog. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist zwingender Bestandteil eines jeden Arbeitsverhältnisses und kann vertraglich nicht grundsätzlich als solche, sondern allenfalls in Bezug auf bestimmte konkret zu benennende einzelne Verhaltenspflichten, die Ausfluss der Fürsorgepflicht sind, ausgeschlossen werden. Dies ist zwischenzeitlich auch in § 241 Abs. 2 BGB ausdrücklich gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber ist daher gehalten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragsparteien nach Treu und Glauben verlangt werden kann. Die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt gerade auch für die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer und kann sich zudem bereits bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses ergeben sowie sich als nachvertragliche Fürsorgepflicht über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstrecken. Der Beitrag stellt für ausgewählte Fälle der Verletzung arbeitgeberseitiger Schutz- und Rücksichtnahmepflichten einerseits und für den Fall der vom Arbeitgeber vertragswidrig herbeigeführten vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses andererseits unter Beachtung einschlägiger Rechtsprechung dar, welche Folgen aus der Rechtsverletzung des Arbeitgebers resultieren.

Aktuelles aus Heft 10 der B+P (Oktober 2024) u.a.

Aktuelle sozialrechtliche Fragen der Vereinbarung von Abfindungen in Aufhebungsverträgen

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen erfolgt vielfach im Rahmen von Aufhebungsvereinbarungen bzw. arbeitsgerichtlichen Vergleichen. Hier (wie im Übrigen auch in Sozialplänen) werden häufig Abfindungen zu Gunsten der ausscheidenden Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes vereinbart. Der vorliegende Beitrag beleuchtet dieses Thema aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht. Er beschäftigt sich zum einen mit den möglichen sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Vereinbarung von Abfindungen und erläutert sodann mögliche Alternativen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Ergebnis der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 23.11.2023.

Aktuelles aus Heft 9 der B+P (September 2024) u.a.

Altersteilzeit im Blockmodell – ausgewählte Fragestellungen mit Hinweisen auf aktuelle Rechtsprechung

Das Auslaufen der Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit zum 31.12.2009 hat an der grundsätzlichen Bedeutung der Altersteilzeit für die betriebliche Praxis nichts geändert. Durch Altersteilzeit kann älteren Arbeitnehmern nach Vollendung des 55. Lebensjahres ein gleitender Übergang in die Altersrente ermöglicht werden. Der Altersteilzeitvertrag im Blockmodell, bestehend aus einer Arbeitsphase im Umfang der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit, gefolgt von einer gleichlangen Freistellungsphase, an die sich unmittelbar der Bezug der gesetzlichen Altersrente anschließt, ist der in der Praxis häufigste Altersteilzeitvertrag. Der Beitrag befasst sich in Bezug auf diesen Altersteilzeitvertrag im Blockmodell mit ausgewählten arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Aktuelles aus Heft 8 der B+P (August 2024) u.a.

Aktuelle Fragen des Beschäftigtendatenschutzes

Die seit dem 25.5.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das ebenfalls seit diesem Tag anwendbare, neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz haben den Datenschutz wieder zu einer allgegenwärtigen rechtlichen Thematik gemacht. Ein besonders relevanter Teilbereich bildet dabei der Beschäftigtendatenschutz, der in den vergangenen Jahren noch einmal einer erheblichen Weiterentwicklung, insbesondere durch die Rechtsprechung unterlag. Aber auch der Gesetzgeber bleibt nicht untätig und unternimmt immer wieder Versuche, den Beschäftigtendatenschutz neu zu regeln. Der Beitrag gibt daher einen Überblick über die aktuell praxisrelevanten Entwicklungen auf dem Gebiet des Beschäftigtendatenschutzes sowie einen Ausblick auf künftige Änderungen.

Aktuelles aus Heft 7 der B+P (Juli 2024) u.a.

Aktuelle Entwicklungen im Elterngeldrecht

Der Anspruch auf Elterngeld ist in der jüngeren Vergangenheit wieder Gegenstand öffentlicher politischer Diskussion gewesen. Dabei ging es v.a. um die Herabsetzung der Einkommensgrenzen, ab denen Elterngeld nicht mehr bezogen werden kann. Über die Neuregelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) informiert der erste Teil des folgenden Beitrags. Darüber hinaus hat das BSG zu der in der Corona-Pandemie häufiger aufgetretenen Frage entschieden, wie sich coronabedingt geringeres Arbeitsentgelt auf die Höhe des Elterngelds auswirkt. Die Entscheidung wird im zweiten Teil des Beitrags behandelt.

Aktuelles aus Heft 6 der B+P (Juni 2024) u.a.

Cannabiskonsum im Arbeitsverhältnis – was gilt es zu beachten?

Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis zum 1.4.2024 herrscht für viele Arbeitgeber Unsicherheit, wie sie mit einem etwaigen Cannabis-Konsum ihrer Arbeitnehmer umgehen sollen. Der Beitrag gibt einen Überblick über das richtige Vorgehen im Falle des Konsums der nunmehr teilweise legalen Droge im Arbeitsverhältnis.

Weitere Bestandteile des Betrieb und Personal (B+P) Zeitschriften-ABOs

Das ABO der Fachzeitschrift für Betrieb und Personal enthält kostenfrei das Zeitschriften-Modul B+P.


ISSN: 0341-1044

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Personal- und Lohnbüros
Rechtsgebiete: Lohnsteuer, Personalpraxis
Erscheinungsform: Print

Die Redaktion der Betrieb und Personal Zeitschrift

Heinz Neu, Richter am Finanzgericht Köln,
Prof. Dr. Nicolai Besgen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Manfred Jüngst, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht Köln a.D.,
David Marcone, Rechtsanwalt und Fachwanwalt für Arbeitsrecht,
Klaus Mader, Regierungsoberamtsrat im Niedersächsischen Finanzministerium a.D.,
Rolf Altmann, Leitender Verwaltungsdirektor a.D.,
Dr. Ulrich Freudenberg, Vors. Richter am Landessozialgericht Essen.

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Wolfgang Deck; Holm Geiermann; Dr. Andreas Imping; Rainer Voss
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