Zeitschrift für Betrieb und Personal (B+P)

Die Betrieb und Personal Fachzeitschrift unterrichtet Sie in verständlichen Beiträgen über die neuesten Entwicklungen auf den Gebieten der Lohnsteuer und des Sozialversicherungsrechts. Außerdem liefert sie Hinweise, Anmerkungen und Arbeitshilfen zu aktuellen Entscheidungen und Schwerpunktthemen.

Die Zeitschrift für Betrieb und Personal ist Bestandteil folgender Fachportale:

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Die Vorteile der Zeitschrift für Betrieb und Personal

  • Aktuelle Entwicklungen u.a. in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur
  • Arbeitshilfen und Praxisbeispiele zu Betriebs- und Personal-Themen in einer Fachzeitschrift
  • Leichter Zugang durch praxisnahe Auswertungen der Themenschwerpunkte

Themenschwerpunkte der Zeitschrift für Betrieb und Personal

Die Betrieb und Personal Zeitschrift unterrichtet Sie aktuell über die neuesten Entwicklungen und Entscheidungen in Gesetzgebung, Gesetzesvorhaben, Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur auf den Gebieten der Lohnsteuer und des Sozialversicherungsrechts (einschließlich Arbeitsförderungsrecht), des Arbeitsrechts sowie des Personalwesens. Dies schließt auch die thematische Behandlung der Lohn und Gehaltsabrechnung ein.

Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur praxisgerecht ausgewertet

  • Leicht verständliche und zügig lesbare Kurzbeiträge zu aktuellen Problemen
  • In jeder Ausgabe Hinweise auf aktuelle Entscheidungen mit erklärenden Anmerkungen
  • Komprimierte mit Praxisbeispielen veranschaulichte Berichte zu Schwerpunktthemen
  • „B+P-Telex“ mit wichtigen, vielfach noch nicht veröffentlichten Urteilen, Verwaltungsregelungen sowie Gesetzesvorhaben

Besonderer Service für Abonnenten der Zeitschrift für Betrieb und Personal

  • Fundierte Stellungnahmen zu Leserfragen aus der betrieblichen Personalarbeit
  • Mit jedem Heft ergänztes Stichwortverzeichnis

Aktuelles aus Heft 7 der B+P (Juli 2024) u.a.

Aktuelle Entwicklungen im Elterngeldrecht

Der Anspruch auf Elterngeld ist in der jüngeren Vergangenheit wieder Gegenstand öffentlicher politischer Diskussion gewesen. Dabei ging es v.a. um die Herabsetzung der Einkommensgrenzen, ab denen Elterngeld nicht mehr bezogen werden kann. Über die Neuregelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) informiert der erste Teil des folgenden Beitrags. Darüber hinaus hat das BSG zu der in der Corona-Pandemie häufiger aufgetretenen Frage entschieden, wie sich coronabedingt geringeres Arbeitsentgelt auf die Höhe des Elterngelds auswirkt. Die Entscheidung wird im zweiten Teil des Beitrags behandelt.

Aktuelles aus Heft 6 der B+P (Juni 2024) u.a.

Cannabiskonsum im Arbeitsverhältnis – was gilt es zu beachten?

Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis zum 1.4.2024 herrscht für viele Arbeitgeber Unsicherheit, wie sie mit einem etwaigen Cannabis-Konsum ihrer Arbeitnehmer umgehen sollen. Der Beitrag gibt einen Überblick über das richtige Vorgehen im Falle des Konsums der nunmehr teilweise legalen Droge im Arbeitsverhältnis.

Aktuelles aus Heft 5 der B+P (Mai 2024) u.a.

Unfallversicherungsschutz bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen

Der Unfallversicherungsschutz von Mitarbeitenden bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen wirft immer noch aktuelle Fragen auf. Eine jüngere grundsätzliche Entscheidung des BSG zur Teilnahme an einem betrieblichen Fußballturnier vom 28.6.2022 hat viele davon beantwortet. Ein aktuelles Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 21.3.2023 vertieft diese Rechtsprechung am Beispiel eines sog. Firmenlaufs, also einer Veranstaltung, wie sie vielfach gerade in den bevorstehenden Sommermonaten stattfindet. In einer Entscheidung des LSG Baden-Württemberg v. 20.7.2023 geht es demgegenüber um den Unfallversicherungsschutz nach dem Ende einer Betriebsfeier.

Aktuelles aus Heft 4 der B+P (April 2024) u.a.

Arbeitsvergütung und Mindestlohn – ein arbeitsrechtlicher Überblick

Kaum ein Thema beschäftigt Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen so stark wie die Vergütung. Dementsprechend bleibt dieses Thema sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Gesetzgebung virulent. So ist zu Beginn des Jahres 2024 nicht nur der gesetzliche Mindestlohn und entsprechend auch die Geringfügigkeitsgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigte durch den nationalen Gesetzgeber angehoben worden. Vielmehr ist vor nicht allzu langer Zeit auch die europäische Mindestlohnrichtlinie vom 19.10.2022 in Kraft getreten. Hinzu kommt die am 6.6.2023 in Kraft getretene Entgelttransparenzrichtlinie, die Fragen der Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern regelt. Passend hierzu hat das BAG im vergangenen Jahr entschieden, dass ein vermeintlich besseres Verhandlungsgeschick keine unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen rechtfertigen kann. Ebenso klargestellt hat das Gericht, dass jede sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Voll- und Teilzeitbeschäftigten beim Entgelt unzulässig ist. Diese Paukenschläge sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Rechtsprechung bieten Anlass, die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Mindestlohns und der Entgeltgerechtigkeit näher zu beleuchten.

Aktuelles aus Heft 3 der B+P (März 2024) u.a.

Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom 17.7.2023, BGBl. I 2023, Nr. 191 tritt in seinen wichtigsten Teilen am 1.4.2024 in Kraft. Vor allem mit neuen Instrumenten wie dem Mobilitätszuschuss und dem Qualifizierungsgeld, der Einführung einer Ausbildungsgarantie, aber auch mit der Verlängerung der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit will es die Qualifizierung von Beschäftigten in Zeiten der Transformationsprozesse zur Herstellung der Klimaneutralität und des digitalen Wandels fördern. Der Beitrag stellt die wesentlichen neuen gesetzlichen Regeln im Sozialrecht dar.

Aktuelles aus Heft 2 der B+P (Februar 2024) u.a.

Urlaubsrecht im Dauerwandel – eine aktuelle Bestandsaufnahme

Zum Urlaubsrecht erscheinen ständig neue Entscheidungen des BAG und des EuGH. Die vielfältigen Fragestellungen des Urlaubsrechts sind in den vergangenen Monaten zum größten Teil nicht nur gelöst, sondern auch weiterentwickelt worden. Der bloße Blick ins Gesetz, insbesondere in das Bundesurlaubsgesetz, hilft nicht mehr uneingeschränkt weiter. Im Gegenteil: Bei fehlender Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung drohen Rechtsnachteile! Der Beitrag stellt daher die aktuelle Rechtsprechung prägnant und wie gewohnt praxisnah dar.

Weitere Bestandteile des Betrieb und Personal (B+P) Zeitschriften-ABOs

Das ABO der Fachzeitschrift für Betrieb und Personal enthält kostenfrei das Zeitschriften-Modul B+P.


ISSN: 0341-1044

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Personal- und Lohnbüros
Rechtsgebiete: Lohnsteuer, Personalpraxis
Erscheinungsform: Print

Die Redaktion der Betrieb und Personal Zeitschrift

Heinz Neu, Richter am Finanzgericht Köln,
Prof. Dr. Nicolai Besgen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Manfred Jüngst, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht Köln a.D.,
David Marcone, Rechtsanwalt und Fachwanwalt für Arbeitsrecht,
Klaus Mader, Regierungsoberamtsrat im Niedersächsischen Finanzministerium a.D.,
Rolf Altmann, Leitender Verwaltungsdirektor a.D.,
Dr. Ulrich Freudenberg, Vors. Richter am Landessozialgericht Essen.

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