Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ)

Die Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern ist eine Fachzeitschrift für Zölle, Verbrauchsteuern, Außenwirtschaft und Marktordnung. Neben Informationen der Fachbereiche bietet die ZfZ Arbeitshilfen in Form von Fachbeiträgen und Kommentierungen zu aktuellen Themen und Entscheidungen.

Diese Zeitschrift ist Bestandteil folgender Fachportale:

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Die Vorteile der ZfZ Zeitschrift

  • Umfassende Informationen verschiedener Fachbereiche in einer Fachzeitschrift
  • Kommentierungen und Fachbeiträge zu aktuellen Themen und Entscheidungen
  • Kostenfreier Zugriff auf das Zeitschriften-Modul ZfZ im Abonnement

Umfassende Informationen der Fachbereiche, Fachbeiträge und Kommentierungen

Die ZfZ ist eine Zeitschrift für Zölle, Verbrauchsteuern, Außenwirtschaft und Marktordnung. Die Fachzeitschrift liefert umfassende Informationen der verschiedenen fachlichen Schwerpunkte und verfolgt die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen in Steuerrecht, Rechtsprechung und Literatur. Darüber hinaus bietet die ZfZ praxisrelevante Fachbeiträge zu aktuellen Themen und Problemen sowie fundierte Kommentierungen und Hinweise zu wichtigen Entscheidungen des EuGH, des BFH und der Finanzgerichte.

Die inhaltlichen Schwerpunkte in der ZfZ

  • ZfZ-Aktuell: aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
  • ZfZ-Themen: ausführliche Beiträge, Hinweise und Kommentierungen zu aktuellen Themen der Fachbereiche
  • ZfZ-Rechtsprechung: mit Entscheidungen des EuGH, BFH und österreichischen VwGH und der Finanzgerichte mit regelmäßigen Anmerkungen zur Bedeutung für die Rechtsprechung
  • ZfZ-Literaturbericht: Rezensionen und Literaturberichte zu den verschiedenen Fachbereichen und Gesetzesmaterialien

Aktuelles aus Heft 12 der ZfZ (Dezember 2024) u.a.

Bevorstehende Rechtsänderungen durch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht

Am 18.10.2024 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten und vom Finanzausschuss an einigen Stellen veränderten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht beraten. Allerdings war die Beschlussfähigkeit des Bundestags nicht gegeben, so dass keine Abstimmung über den Gesetzesentwurf erfolgen konnte. Dieser soll am 1.1.2025 in Kraft treten. Inwiefern der Bruch der Regierungskoalition und die Vorbehalte der CDU/CSU-Fraktion dem entgegenstehen, ist derzeit noch unklar.

Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die geplanten wesentlichen Rechtsänderungen konkret in Bezug auf steuerrechtliche Fragen. Der – bereits im Titel des Gesetzes angekündigte – Bürokratieabbau und die kritischen Stimmen zu einem möglicherweise doch erfolgenden Bürokratieaufbau werden hingegen ausgeblendet.

Insgesamt ist der Entwurf von zahlreichen Detailänderungen im Energie- und Stromsteuerrecht geprägt. Von besonderer Bedeutung sind insbesondere die die Elektromobilität und die Speicherung von Strom betreffenden Modifikationen. Die vorbereiteten Anpassungen sollen die aktuellen Entwicklungen in beiden Bereichen des Stromsteuerrechts abbilden. Daneben betreffen die beabsichtigten Änderungen die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und dezentrale Versorgungskonzepte, die laut dem Gesetzesentwurf auf den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bzw. auf neue Konzepte in der dezentralen Versorgung zurückgehen. Zudem haben Änderungen im EU-Beihilferecht dazu geführt, dass das Strom- und Energiesteuerrecht im aktuellen Wortlaut in Teilen nicht mehr anwendbar ist und durch die Gesetzesnovelle im Sinne einer rechtsklaren Lösung den EU-rechtliche Vorgaben angepasst werden soll.

Aktuelles aus Heft 11 der ZfZ (November 2024) u.a.

Verlust und Vernichtung als Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr?

Der Autor setzt sich in diesem Beitrag kritisch mit den Urteilen auseinander, die den Verlust und die Vernichtung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren als Steuerentstehungstatbestand begreifen. Er sieht dies als eine aufgrund der Verbrauchsteuersystemrichtlinie 2008/118 nicht mehr haltbare Rechtsauffassung an; die Neufassung der Richtlinie biete dafür keine Basis. Alleiniger Steuerentstehungstatbestand auch bei den Verbrauchsteuern sei der Eintritt in den Wirtschaftskreislauf der Union, an welchem es in dieser Fallkonstellation fehle. Die Polihim-Rechtsprechung des EuGH verlange eine physische Entfernung der Ware aus dem Steueraussetzungsverfahren als Voraussetzung eines Eintritts in den steuerrechtlich freien Verkehr. Die abweichende Rechtsansicht des FG Hamburg könne sich zwar auf das Girelli-Alcool-Urteil des EuGH (ZfZ 2024, 346) berufen, das jedoch der Änderung der Rechtslage durch vorgenannte Richtlinie nicht Rechnung getragen habe.

Aktuelles aus Heft 10 der ZfZ (Oktober 2024) u.a.

Der Zollwert von Obst und Gemüse, für das die Einfuhrpreisregelung gilt

Klaus Deimel hat das Urteil des EuGH vom 21.9.2023 in der Rs. C-770/21 (OGL-Food Trade Lebensmittelvertrieb GmbH – nachfolgend: OGL-Food) bereits in Heft 4/2024 der ZfZ (S. 104 ff.) besprochen, sich dabei aber auf die 2. Vorlagefrage konzentriert, nach der vom EuGH zu entscheiden war, ob ein einzelstaatliches Gericht befugt ist, von Amts wegen erstmals zu Lasten eines Klägers einen rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (dabei ging es um die Frage der Verbundenheit von Verkäufer und Käufer und ob eine etwaige Verbundenheit den Preis beeinflusst hat), der im Verwaltungsverfahren und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren von der Zollbehörde nicht berücksichtigt worden war. Mit den ebenfalls interessanten zollwertrechtlichen Fragestellungen in diesem besonderen Fall beschäftigt sich dieser Beitrag.

Aktuelles aus Heft 9 der ZfZ (September 2024) u.a.

Juristische Personen, ihre Organe und ihre Arbeitnehmer als Schuldner der Verbrauchsteuer

Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen gegen eine juristische Person, ihre Organe und ihre Arbeitnehmer als Gesamtschuldner eine Verbrauchsteuer festgesetzt werden darf, stellt sich in der Praxis immer wieder. Dabei ergeben sich im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer juristischen Person, ihrer Organe und ihrer Arbeitnehmer als Schuldner einer Verbrauchsteuer eine Reihe von Zweifelsfragen, die nur teilweise als geklärt angesehen werden können. So ist insbesondere noch nicht abschließend für sämtliche Steuerschuldtatbestände geklärt, unter welchen Voraussetzungen einer juristischen Person einen Verbrauchsteueranspruch begründende Handlungen einer von ihr beauftragten natürlichen Person zuzurechnen sind. Entsprechendes gilt für die Zurechnung einer etwaigen Bösgläubigkeit natürlicher Personen. Daran schließen sich weitere Fragen im Zusammenhang mit der von der Behörde bei mehreren Gesamtschuldnern zu treffenden Ermessensentscheidung an, gegen welche Schuldner sie die Verbrauchsteuer festsetzt.

Aktuelles aus Heft 8 der ZfZ (August 2024) u.a.

Rechtsschutz gegen OLAF-Berichte

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung führt zum Schutz der finanziellen Interessen der EU Untersuchungen durch, vielfach in fernen Ländern. Es gewinnt dabei abgabenrechtlich oftmals hochrelevante Erkenntnisse, welche die für die Abgabenerhebung zuständigen nationalen Behörden mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ermittlungsmethoden nicht erlangen könnten. Die Berichte sind wichtige Beweismittel im Rahmen der Tätigkeit dieser Behörden bei dem Vollzug des Unionsrechts, mögen jedoch mitunter von dem Wunsch nach einem Ermittlungsergebnis vorgeprägt sein was umso stärker ins Gewicht fällt, als die Wirtschaftsbeteiligten ebenso wenig wie die nationalen Zollbehörden wirksame Mittel an der Hand haben, die Ermittlungsergebnisse kritisch nachzuvollziehen... Und kann sich der Betroffene gegen die Erkenntnisse von OLAF ausreichend wehren und deren Richtigkeit gerichtlich überprüfen lassen? Welche Rechtsbehelfe stehen zur Verfügung?

Aktuelles aus Heft 7 der ZfZ (Juli 2024) u.a.

Der Zollrechtsreformvorschlag der Kommission – Änderungen beim Ausfuhrprozess und für den verantwortlichen Ausführer

Die Kommission hat in ihrem Vorschlag (COM(2023) 258 v. 17.5.2023) für eine Reform des Unionszollkodex (R-UZK) zahlreiche Änderungen vorgesehen. Hierzu gehören auch Neuregelungen im Ausfuhrprozess und die Ablösung des „Anmelders“ durch den „Ausführer“ als die für die Waren verantwortliche Person. Die Auswirkungen dieser Änderungen sind auf den ersten Blick nicht leicht zu erkennen, weil hierfür eine Analyse zahlreicher Vorschriften in unterschiedlichen Titeln des reformierten Zollkodex erforderlich ist, deren Platzierung vom derzeitigen Zollkodex abweicht. In ZfZ 2024, 160 hat der Autor bereits die Motive für die Verlagerung der Verantwortung vom Anmelder auf den Einführer dargestellt, welche die Kommission in ihrer Folgenabschätzung (Impact Assessment Report, SWD(2023) 140 v. 17.5.2023) ausführlich begründet hat. Diese Begründung erfasst auch die neue Verantwortung des Ausführers, sodass insoweit auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird. Der vorliegende Aufsatz beschreibt die vorgeschlagenen Neuregelungen für die Ausfuhr (welche die bisherige „Wiederausfuhr“ einschließt) und die zur Bereitstellung der Vorabinformationen sowie der für die Überlassung zum Ausfuhrverfahren erforderlichen Mindestinformation verantwortlichen Personen dar. Die Ein- und Ausfuhr im Zusammenhang mit einem besonderen Verfahren wird in einem nachfolgenden Artikel behandelt.

Weitere Bestandteile des ZfZ Zeitschriften-ABOs

Das ABO der Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern enthält kostenfrei das Zeitschriften-Modul ZfZ


ISSN: 0342-3484

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen
Rechtsgebiete: Zölle, Verbrauch- u. Aufwandsteuern
Erscheinungsform: Print

Schriftleitung und Autoren der Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern ZfZ

Sowohl die Schriftleiter, Rechtsanwalt Reinhart Rüsken (Richter am BFH a.D.) und Dr. Katja Roth (Richterin am BFH) als auch die einzelnen Mitglieder des vielseitigen Autorenteams aus Verwaltung und Beratung von Mandanten sind hervorragende Sachkenner dieser komplexen Rechtsmaterie, die fundiertes Wissen der Fachbereiche praxisgerecht aufbereiten.

Leseprobe

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Inhalt ZfZ 12/2024

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

ZfZ-Aktuell

  • Aktuelle Informationen zum Zoll-, Außenwirtschafts- und Verbrauchsteuerrecht, S. 365

ZfZ-Themen

  • Dr. Antje Weihs: Bevorstehende Rechtsänderungen durch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht, S. 366
  • Matthias Trinks: Können wir uns die Kaffeesteuer noch leisten?, S. 371

ZfZ-Rechtsprechung

Zollrecht

  • Schutz gegen Dumpingpraktiken – Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien und Indonesien – Fehlen einer von der Klägerin erhobenen Nichtigkeitsklage, EuGH, 22.06.2023, C-268/22, S. 373
  • Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder aus der Volksrepublik China und aus der Sozialistischen Republik Vietnam – mit Anmerkung Friedhelm Exner, BFH, 20.02.2024, VII R 2/23 (VII R 15/16), S. 379
  • Ausnahmen vom Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter wesentlicher Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China, BFH, 14.05.2024, VII R 1/22, S. 385
  • Zur Zulässigkeit der Revision – Erlass von Einfuhrabgaben, VwGH Wien, 17.06.2024, Ra 2023/16/0089, S. 388

Einfuhrumsatzsteuer

  • Zur Zulässigkeit der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung – Verwendung einer österreichischen UID-Nummer bei von Österreich ausgehenden innergemeinschaftlichen Lieferungen, VwGH Wien, 27.05.2024, Ra 2021/13/0056, S. 391

Verbrauchsteuern

  • Unwiederbringlicher Verlust aufgrund eines nicht groben Verschuldens eines Angestellten des zugelassenen Lagerinhabers – mit Anmerkung Reinhart Rüsken, EuGH, 18.04.2024, C-509/22, S. 394

Inhalt ZfZ 11/2024

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

ZfZ-Aktuell

  • Aktuelle Informationen zum Zoll-, Außenwirtschafts- und Verbrauchsteuerrecht, S. 333

ZfZ-Themen

  • Dr. Ulrich Schrömbges: Verlust und Vernichtung als Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr?, S. 334
  • Thomas Peterka, Stefan Ulrich: ZfZ-Rechtsprechungsreport Energie- und Stromsteuer 2024, S. 339

ZfZ-Rechtsprechung

Zollrecht

  • Corrigendum, S. 346

Verbrauchsteuern

  • Unwiederbringlicher Verlust aufgrund eines nicht groben Verschuldens eines Angestellten des zugelassenen Lagerinhabers, EuGH, 18.04.2024, C-509/22, S. 346
  • Rückverbringung von Energieerzeugnissen in das Steuerlager – Zusätzlich festgesetzte Verbrauchs- und Mehrwertsteuer als Sanktion für die Nichtbeachtung der für die Rückverbringung vorgeschriebenen Voraussetzungen – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, EuGH, 25.04.2024, C-657/22, S. 352
  • Stromsteuerbefreiung bei Stromerzeugung und Fernwärmeerzeugung in einer Müllverbrennungsanlage, FG Düsseldorf, 29.05.2024, 4 K 1192/22 VSt, S. 355
  • Erfordernis der Beförderung der Energieerzeugnisse mit einem vereinfachten Begleitdokument – Verzinsung eines zu Unrecht erhobenen Energiesteuererstattungsbetrages, FG Düsseldorf, 23.08.2023, 4 K 2640/22 VE, S. 360

Steuerstrafrecht

  • Gewerbsmäßiger Schmuggel bei Finanzierungsbeitrag zu Tabakschmuggel, LG Nürnberg-Fürth, 26.09.2022, 12 KLs 505 Js 363/22, S. 363

Inhalt ZfZ 10/2024

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

ZfZ-Aktuell

  • Aktuelle Informationen zum Zoll-, Außenwirtschafts- und Verbrauchsteuerrecht, S. 301

ZfZ-Themen

  • Diplom-Finanzwirt Stefan Vonderbank: Der Zollwert von Obst und Gemüse, für das die Einfuhrpreisregelung gilt, S. 302

ZfZ-Rechtsprechung

Zollrecht

  • Vermutung des Status als Unionsware gilt auch für im Drittland bestellte, aber über einen Mitgliedstaat der Union gelieferte Ware – mit Anmerkung Adam Wasiak, FG Berlin-Brandenburg, 25.04.2024, 1 K 1183/22, S. 310

Verbrauchsteuern

  • Bedingungen für die Eröffnung und den Betrieb eines Steuerlagers – Endgültiger Entzug der Zulassung – ne bis in idem – Verhältnismäßigkeit, EuGH, 14.09.2023, C-820/21, S. 316
  • Begriff „mineralogische Verfahren“ – Elektrischer Strom, der für die Versorgung von Maschinen verwendet wird, die für die Verarbeitung von in Steinbrüchen abgebautem Kalkstein genutzt werden, EuGH, 18.04.2024, C-133/23, S. 323

Marktordnungsrecht

  • Anspruch eines Zuckerherstellers auf Erstattung von Produktionsabgaben, BFH, 09.07.2024, VII R 35/23 (VII R 48/20), S. 327