BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Abgabenordnung
Mit BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2024 (IV D 1 - S 0062/24/10003 :001) wurde der AEAO an die Änderung der §§ 122, 122 und 123 Abgabenordnung (AO) durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz und die Änderung des § 87a Absatz 1 AO durch das Jahressteuergesetz 2024 angepasst.
Quelle: BMF online vom 10. Dezember 2024
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