BMF: Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Umsatzsteuer

Mit BMF-Schreiben vom 12. Juli 2024 (III C 3 - S 7015/23/10002 :001) wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass an das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 108) angepasst. Die Freigrenze für Geschenke wird von 35 € auf 50 € zum 1. Januar 2024 angehoben.

Quelle: BMF online vom 12. Juli 2024

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