BMF: Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen
Einkommensteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 5. August 2024 (IV B 8 - S 2301/22/10001 :001) zum Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b in Verbindung mit Satz 7 EStG im Hinblick auf das EuGH-Urteil vom 30. Mai 2024, C-627/22 (Finanzamt Köln-Süd) Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 6. August 2024
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