BMF: Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) ab dem 1. Januar 2024

Vermögensbildung

Mit BMF-Schreiben vom 31. Mai 2024 (IV C 5 - S 2439/19/10003 :005) zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) wird unter Berücksichtigung der jüngeren gesetzlichen Änderungen Stellung genommen.
Das neue BMF-Schreiben ersetzt ab dem 1. Januar 2024 die BMF-Schreiben vom 29. November 2017 und 17. April 2018.

Quelle: BMF online vom 31. Mai 2024

Download:

Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken sie bitte hier: