BMF: Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder
BMF-Schreiben
Die Finanzverwaltung hat mit zwei BMF-Schreiben vom 15. März 2024 (IV A 2 - O 2000/23/10003 :005) zur Anwendung von bis zum 14.März 2024 ergangenen BMF-Schreiben und gleichlautenden Erlasen der obersten Finanzbehörden der Länder Stellung genommen und sowohl eine "Gemeinsame Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder" und eine "Gemeinsame Liste der im BMF-Schreiben vom 10. März 2023 (BStBl I S. 406) und in den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10. März 2023 7) aufgeführten und nicht mehr in der aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder" veröffentlicht.
Quelle: BMF online vom 26. März 2024
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