BMF: Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag)

Einkommensteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 28. November 2024 (IV C 4 - S 2221/20/10002 :006) die Aufteilungsmaßstäbe der zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) für den Veranlagungszeitraum 2025 staatenbezogen bekannt gemacht.

Quelle: BMF online vom 5. Dezember 2024

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: