BMF: Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag)
Einkommensteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 28. November 2024 (IV C 4 - S 2221/20/10002 :006) die Aufteilungsmaßstäbe der zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) für den Veranlagungszeitraum 2025 staatenbezogen bekannt gemacht.
Quelle: BMF online vom 5. Dezember 2024
Download:
Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: