BMF: Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung
Abgabenordnung
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 (IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009) zum Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung Stellung genommen.
Das Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO) steht ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung. Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV ist bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten. Das BMF-Schreiben regelt auch die Mitteilungspflicht von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern.
Quelle: BMF online vom 28. Juni 2024
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