BMF: Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse
Einkommensteuer
Mit BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2023 (IV D 5 - S 2285/19/10001 :004) ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2024 überarbeitet worden. Dieses Schreiben ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 das BMF-Schreiben vom 11. November 2020 (BStBl I Seite 1212).
Quelle: BMF online vom 20. Dezember 2023
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