BMF: Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind

Umsatzsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 5. März 2024 (III C 3 - S 7327/21/10004 :002) die Abschnitte 16.2, 18.8 und 18.17 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bezüglich der Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, geändert.

Quelle: BMF online vom 6. März 2024

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