BMF: Bestimmung des Leistungsortes bei der Ausgabe von einfachen Grundbuchauszügen
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 24. Juli 2024 (III C 3 - S 7117-a/22/10001 :002) zur Bestimmung des Leistungsortes bei der Ausgabe von einfachen Grundbuchauszügen und einfachen Auszügen aus anderen öffentlichen Registern Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Quelle: BMF online vom 29. Juli 2024
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: