BMF: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025

Bewertung

Das BMF-Schreiben vom 9. Dezember 2024 (IV D 4 - S 3104/19/10001 :010) gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 Bewertungsgesetz (BewG) für Stichtage ab 1. Januar 2025 berechnet wird.

Quelle: BMF online vom 9. Dezember 2024

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