BMF: Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen

Umsatzsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 30. November 2023 (III C 2 - S 7220/22/10002 :013) zu Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG) Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.

Quelle: BMF online vom 1. Dezember 2023

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: