BMF: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
Gesetzgebung
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen beschlossen.
Ziel des Gesetzentwurfs für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland zu stärken und die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen weiter zu verbessern.
Dazu sollen in Umsetzung der Wachstumsinitiative der Bundesregierung unter anderem Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital auf den Weg gebracht werden. Dies soll unter anderem durch die Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, sowie durch Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn diese reinvestiert werden, geschehen.
Die Neuregelungen im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch sollen einen rechtssicheren Rahmen schaffen, wodurch Hemmnisse für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien beseitigt werden.
Der Gesetzentwurf enthält zudem Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich, unter anderem die Streichung einer Vielzahl an Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten, sowie die Umsetzung einer Reihe von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten wie dem EU-Listing Act und der Verordnung über Echtzeitzahlungen.
Quelle: BMF online vom 27. November 2024
Download:
Der Gesetzentwurf ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: