BMF: Entwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II)
Gesetzgebung
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) vorgelegt.
Im Zuge der Kabinettbefassung zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 am 5. Juni 2024 wurde festgestellt, dass man sich der vielfältigen Herausforderungen bewusst ist, die mit den im Jahressteuergesetz 2024 enthaltenen Maßnahmen noch nicht bewältigt werden können. Hierzu gehören unter anderem Vorhaben im Bereich der Förderung von Kindern und Familien ebenso wie Fortentwicklungen des Gemeinnützigkeitsrechts. Das Zweite Jahressteuergesetz 2024 greift dies auf. Neben notwendigen Entlastungen bei der Einkommensteuer werden weitere Einzelmaßnahmen aufgegriffen, die thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbunden sind.
Quelle: BMF online vom 10. Juli 2024
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Der Referentenentwurf ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: