BMF: Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG

Bewertung

Das BMF-Schreiben vom 29. Januar 2024 - IV D 4 - S 3224/23/10001 -  gibt gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 BewG die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 anzuwenden sind.

Quelle: BMF online vom 30. Januar 2024

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