BMF: Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

Lohnsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 23. Januar 2024 (IV C 5 - S 2295/21/10001 :001) zur Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen Stellung genommen,

Quelle: BMF online vom 25. Januar 2024

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: