BMF: Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG
Bewertung
Das BMF-Schreiben vom 30. Januar 2024 - IV D 4 - S 3225/20/10001:005 - gibt gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
Quelle: BMF online vom 31. Januar 2024
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