BMF: Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 (Anwendung ab dem 1. April 2024)
Lohnsteuer
Mit BMF-Schreiben vom 23. Februar 2024 (IV C 5 - S 2361/19/10008 :011) werden
- ein geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024,
- ein Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) und
- ein Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2024
bekannt gemacht.
Im Entwurf des Programmablaufplans für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 (Stand: 29.1.2024, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich noch redaktionelle Anpassungen ergeben. Weitere Änderungen gegenüber den Entwürfen haben sich nicht ergeben.
Quelle: BMF online vom 26. Februar 2024
Download:
Ds BMF-Schreiben und die Ablaufpläne sind auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte
- für das BMF-Schreiben hier:
- für den geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 hier:
- für den Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) hier:
- für den Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2024 hier: