BMF: Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2025 (Entwurf)
Lohnsteuer
Mit BMF-Schreiben mit Stand 10. Oktober 2024 (IV C 5 -S 2361/19/10008 :013) werden
- der Entwurf eines Programmablaufplans für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2025
- der Entwurf eines Programmablaufplans für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2025 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)
- der Entwurf eines Programmablaufplans für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2025
bekannt gemacht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2025 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.
Quelle: BMF online vom 14. Oktober 2024
Download:
Ds BMF-Schreiben und die Entwürfe der Ablaufpläne sind auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte
- für das BMF-Schreiben hier:
- für den Entwurf eines Programmablaufplans für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2025 hier:
- für den Entwurf eines Programmablaufplans für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2025 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) hier:
- für den Entwurf eines Programmablaufplans für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2025 hier: