BMF: Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025
Lohnsteuer
Die Finanzverwaltung hat den Entwurf eines Bekanntmachungsschreibens zum geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und zum Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 1. März 2025) sowie die Entwürfe der Programmablaufpläne veröffentlicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen Programmablaufpläne werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.
Quelle: BMF online vom 6. Januar 2025
Download:
Der Entwurf des BMF-Schreibens ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier:
Der Entwurf des geänderten Programmablaufplans für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2025 ist hier abrufbar.
Der Entwurf des Programmablaufplans für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2025 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer ist hier abrufbar.