BMF: Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
Steueroasen-Abwehrgesetz
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 14. Juni 2024 (IV B 5 - S 1308/22/10008 :004) zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes grundsätzlich Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 14. Juni 2024
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: