BMF: Kein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen bei nach § 15a EStG nicht verrechenbaren Verlusten der Organgesellschaft

Einkommensteuer

Das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2024 (IV C 2 - S 2770/19/10004 :002) ergänzt das BMF-Schreiben vom 15. Juli 2013, BStBl I S. 921 um die Ausnahme der Rückgewähr eines Ertragszuschusses.

Quelle: BMF online vom 9. Juli 2024

Download:

Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: