BMF: Kein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen bei nach § 15a EStG nicht verrechenbaren Verlusten der Organgesellschaft
Einkommensteuer
Das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2024 (IV C 2 - S 2770/19/10004 :002) ergänzt das BMF-Schreiben vom 15. Juli 2013, BStBl I S. 921 um die Ausnahme der Rückgewähr eines Ertragszuschusses.
Quelle: BMF online vom 9. Juli 2024
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