BMF: Merkblatt zur Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 5. März 2024 (III C 3 - S 7327/21/10004 :002) das „Merkblatt zur Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind“ nach dem Stand 1. April 2024 neu herausgegeben.
Quelle: BMF online vom 6. März 2024
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