BMF: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2025

Lohnsteuer

Mit BMF-Schreiben vom 22. November 2024 (IV C 5 - S 2361/19/10008 :013) hat die Finanzverwaltung den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2025 (Anlage 1) und den Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2025 (Anlage 2) bekannt gemacht.

Gegenüber dem Entwurf eines Bekanntmachungsschreibens und gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne für/ab 2025 (Stand: 10.10.2024, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich noch verschiedene Änderungen ergeben.

Quelle: BMF online vom 22. November 2024

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