BMF: Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Absatz 3 Satz 4 EStG
Einkommensteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 11. September 2024 (IV D 4 - S 2149/21/10001 :008) die Vordrucke der Anlage 13a sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2024 bekannt gegeben.
Quelle: BMF online vom 11. September 2024
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