BMF: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Einkommensteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 (IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006) die Musterbescheinigungen für energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ergänzt.
Für die Bescheinigung von energetischen Maßnahmen des Jahres 2024 sind daher die mit diesem BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 ergänzten Muster zu nutzen.
Zur Gültigkeit von Bescheinigungen, die auf älteren Mustern aufbauen, finden Sie ebenfalls Ausführungen im BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024.
Quelle: BMF online vom 14. Februar 2024
Download:
Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier:
Die Musterbescheinigung im Word-Format ist ebenfalls auf der Webseite abrufbar. Klicken Sie bitte hier: