BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum 31. Dezember 2024

Umsatzsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2024 (III C 3 - S 7015/22/10004 :001) Rechtsprechung in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitet und redaktionelle Änderungen vorgenommen,

Quelle: BMF online vom 20. Dezember 2024

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: