BMF: Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Alternativen Investmentfonds
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat ein BMF-Einführungsschreiben vom 17. Mai 2024 (III C 3 - S 7160-h/22/10001 :016) zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Alternativen Investmentfonds bekannt gegeben.
Quelle: BMF online vom 21. Mai 2024
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktueöen Webseite des BF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: