BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung bei der Vermittlung von Mobilfunkverträgen

Umsatzsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 23. Januar 2024 (III C 2 - S 7200/19/10003 :019) zur umsatzsteuerlichen Behandlung bei der Vermittlung von Mobilfunkverträgen Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.

Quelle: BMF online vom 23. Januar 2024

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: