BMF: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Umsatzsteuer

Mit BMF-Schreiben vom 15. Juli 2024 (III C 3 - S 7492/24/10001 :001) wird Tz. 59 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 (BStBl I S. 1200) geändert und die Wertgrenze des vereinfachten Verfahrens für Leistungen an berechtigte Personen der niederländischen Truppe auf einen Wert von 2.500 € angehoben.

Quelle: BMF online vom 15. Juli 2024

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