BMF: Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz
Außensteuergesetz
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 15. Juli 2024 (IV B 5 - S 1369/19/10001 :003) die Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung (alte Fassung) und in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung bekannt gegeben.
Quelle: BMF online vom 29. Juli 2024
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